Mieter beschwert sich zu Unrecht wegen Hund?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem: Wir sind vor fast einem Jahr in unsere aktuelle Wohnung gezogen und haben uns dort dann auch einen sehr lieben und ruhigen Hund angeschafft. Bereits mehrfach beschwerte sich ein älteres Pärchen unter uns (im EG) wegen angeblichen Lärm und Dreck. Daraufhin haben wir unseren Hund nachts immer mit ins Schlafzimmer genommen (sind die einzige Wohnung in der Partei mit zwei Etagen, das Schlafzimmer ist demnach in der 2. Etage) und angeboten, den Hausflur einfach wöchentlich zu putzen. Danach war auch alles okay. Plötzlich, und aus dem nichts, erhalte ich einen neuen Brief von Allbau, in der die Abschaffung des Hundes bis November gefordert wird, da der Hund nachts bellen und allein gelassen werden würde. Unfug. Der Hund schläft wie gesagt im Schlafzimmer, wo ich es mitbekommen würde wenn er bellt, da ich ihn nachts nicht einmal allein gelassen habe.

Demnach bin ich durch das Haus gegangen und habe jede Partei gefragt, was es mit der Beschwerde auf sich hat. Heraus kam dabei, das nie einer meinen Hund auch nur einmal bellen gehört hat, alle Parteien, auch das ältere Pärchen, hat mir das schriftlich bestätigt. Erst nach Gegenüberstellung mit der Person, die mir anfänglich als „Beschwerder“ durch das ältere Pärchen genannt wurde, kam heraus, das nicht diese Person sondern doch das ältere Pärchen es war. Bei meinem Rundgang jedoch taten diese so, als wäre alles gut, wüssten von nichts und hatten daher kein Problem mir das schriftlich zu bestätigen. Nun habe ich auch damit gedroht, zum Anwalt zu gehen, wenn sich das nicht aufklärt, da ich den Hund nicht abgeben will, vor allem nicht wegen solcher haltlosen Gründen.

Darüber hinaus stellte sich hinaus, das nur der Mann das bellen gehört haben soll, die Frau aber nicht. Obwohl diese im selben Raum schlafen. Lächerlich. Und die Parteien, die näher an meinem Schlafzimmer sind, als das Pärchen 2 Etagen unter mir, sagen definitiv, das es kein Bellen gab.

Nun habe ich das dem Allbau so geschrieben und warte auf eine Rückmeldung.

Kann der Allbau mir trotzdem die Hundehaltung verbieten? Ist eine Anzeige wegen Verleumdung möglich? Ich würde ja umziehen, wenn wir nicht alles in der Wohnung gemacht hätten (von streichen, bis Boden verlegen, usw). Das Geld haben wir dafür nicht. Und ich glaube nicht das ich Schadenersatz wegen Falschaussage oder so einfordern könnte.

Ich bitte um Rückmeldung, wer ähnliche Erfahrung oder sogar Ahnung hat!

Vielen Dank.

Schadensersatz, Mieter, Recht, Anwalt, Vermieter, falschaussage, Hundehaltung, Verleumdung
In welchen Fällen darf ein Kofferraum bei einer Verkehrskontrolle durchsucht werden?

Kurz vorne weg. Ich möchte keine Straftaten begehen oder sonstiges, die Frage ist aus alleiniger Neugier und "Wissen wie es richtig ist" entstanden. Auch wären Quellenangaben bei so einem Thema ganz gut.

Aber nun zur Frage. Generell dürfen Polizisten den Kofferraum ja nur durchsuchen, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt. Dies wird ja meistens übergangen, in dem nach Warndreieck oder Verbandskasten gefragt wird, der bei den Meisten im Kofferraum liegt.

  1. Dürfte ein Verkehrspolizist nach dem Öffnen des Kofferraums und des Zeigens der beiden Mitführpflichtigen Objekte eigenständig noch bspw. den Raum des Ersatzrades oder ähnliche Freiräume im Kofferraum einsehen?
  2. Durchsuchung des Kofferraums ist ja auch stattgegeben, wenn "Gefahr im Verzug" herrscht. Nur was fällt unter "Gefahr im Verzug"? Klopfgeräusche aus dem Kofferraum und somit eine mögliche Entführung oder auch bedeutend weniger? Bspw. ein 18 Jähriger, der gerade eben die Grenze aus Tschechien oder Holland passiert (Thema Rauschgift).
  3. Wodurch werden Kontrollen legitimiert, die öfters mal bei Reportagen zu sehen sind, in denen Busse oder Kleintransporter aus östlichen Ländern von oben bis unten auseinandergenommen werden. jedes Gepäckstück geöffnet wird und mit Drogenspürhunden gesucht wird? Fällt dies nicht auch unter Generalverdacht oder der "Berufserfahrung" und ist somit nicht erlaubt?
  4. Sollte man der Bitte nachkommen und den Kofferraum öffnen, darf der Polizist auch verlangen, die Rücksitzbank zu kontrollieren?

Schon mal vielen Dank für die Antworten!

Auto, Polizei, Ausland, Recht, Anwalt, Gesetz, Auto und Motorrad
Unrechtmäßige Hausdurchsuchung vor 4 Jahren. Beschlagnahmte Gegenstände zurückholen?

Sehr geehrtes Forum,

Person X hatte wegen "Verdacht auf Sachbeschädigung" oder so ähnlich vor ca. 4-5 Jahren eine Hausdurchsuchung. Als X in Untersuchungshaft war (17 Jahre alt), haben die Polizisten auf der Wache gesagt, dass sie nun eine Hausdurchsuchung machen wollen. X hat diese verneint. 

Später haben sie x unter Druck gestellt und meinten in etwa: "Wir haben gerade den Richter persönlich angerufen, und der hat uns eine Hausdurchsuchung erlaubt".

Naiv glaubte x dem, stimmte aber jedoch nicht ausdrücklich zu, dass x damit einverstanden sei.

Von der Polizeiwache aus, fuhrte x, x's Vater der x abholte auf der Wache, 3 Polizisten und noch ein Herr der die Hausdurchsuchung protokollierte in X's damalige Jugendwohngemeinschaft. 

X's damaligen Betreuer waren nicht da und die Polizisten kamen in X Zimmer und fanden eine Menge Beweislasten und Gegenstände die 100%ig mit X in Verbindung gebracht worden könnte. Es handelte sich dabei um Graffiti-/Utensillien/Gegenstände etc...

Außerdem, haben sie damals X PC-Festplatte und Handy mitgenommen. Darauf war auch verwertbares belastendes Beweismaterial.

Sie schrieben ein Protokoll, was sie alles beschlagnahmt haben und gingen. Einen schriftlichen Durchsuchungsbefehl hat X bis heute nie gesehen.

Einige Zeit später meldete X sich bei der Polizei und fragte was nun mit meinen Sachen sei. Nach mehreren Nachfragen, durfte X mein Handy abholen. 

Über alle andere Gegenständen bekam X keine Auskunft.

Nun sind über 4 Jahre vergangen und X habe bis jetzt wegen diesem Fall keinerlei Post oder ähnliches bekommen. 

Da auf der Festplatte private Daten und allgemein viele persönliche Gegenstände beschlagnahmt wurden, würde X die nun mal gerne zurück haben. X hat jedoch Sorge, falls die Polizei X aus irgendeinem Grund auch immer vergessen etc. hat, dass die Polizei dann wieder wegen der damaligen Sache ermittelt bzw. dann die ganzen Sachen auswertet etc.

Desweiteren hat X im Internet gelesen, dass wenn eine unrechtmäßige Hausdurchsuchung erfolgte, dass alle beschlagnahmten Sachen nicht als Beweis dienen können. Eventuell weis das die Polizei und hat den Fall unter den Teppich gekehrt, da X ja bis heute keinerlei Vorladungen oder ähnliches bekommen habe.

Wie sollte X sich in diesem Fall verhalten? Sollte X da mal anrufen bzw. mal zu einem Anwalt gehen?

X würde sich sehr über jede Hilfe und Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,

Polizei, Graffiti, Recht, Anwalt, Hausdurchsuchung, Jura, Beschlagnahmung

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