Nachbarbäume geben Pollen ab - Pollenallergie - rechtliche Lage?

Hallo Zusammen!

Wie fang ich am besten an!?..

Also mein Nachbar hat 1 - 2 Bäume, die sehr stark Pollen werfen oder verlieren. Die Bäume sind circa geschätzt 20 - 35 Meter hoch! Jetzt ist mein ganzes Grundstück voll mit weißen Pollen die wie Schnee aussehen. Das ist zwar nervig aber ok. Jetzt kommt das GROßE PROBLEM!!! Ich setze mal ein Bild mit rein, damit ihr eine bessere Vorstellung habt! Die Äste kommen eigentlich sogar rüber zu uns, in Fluglinie gesehen..

MEINE KINDER UND ICH SIND ALLERGISCH gegen diese Bäume!!!!! Nase schwelt an, Augen trännen, jucken usw.. meine kleine Tochter wird erst 1 Jahr alt und die trifft es am stärksten..

Dem Nachbar erreicht man nicht, weil er sein Haus vermietet hat und die Mieter wollen die Telefonnummer nicht rausrücken. Ich habe das liegendschsftsamt angerufen, die geben keine Nummern raus und haben laut ihrer Aussage keine Nummern!

Wir können kaum in den Garten gehen spielen grillen oder sonst was, weil wir sofort allergisch reagieren. Zum Teil wenn die Fenster nicht zu sind, kommen die Pollen rein geflogen..

Ich bräuchte Hilfe! Aber dringend!!!! Bin für jeden ernsthaften Ratschlag dankbar!!!!!

Anwalt? Aber was für einen? Oder habt ihr ein Rat für mich?

Bild zum Beitrag
Pflanzen, Garten, Rechtsanwalt, Pollenallergie, Allergie, Mieter, Baum, Recht, Anwalt, Krankheit, Gesetz, Biologie, Psychologie, Gesundheit und Medizin, Nachbarn
Auto als bastler auto verkauft gekauft wie gesehen keine rechte?

Hallo, ich habe echt sehr wenig Ahnung von Autos und habe mir vor ca 1-2 Monaten ein Auto gekauft, ( angeblicher Händler, meiner Meinung nach Hintergassen Betrüger jedoch brauchte ich schnell ein auto )

er hat mir ein auto verkauft wo er meinte das alles funktioniert usw. ich bin probegefahren und mir ist nichts aufgefallen. Es handelt sich um ein 15 Jahre altes Auto...es fuhr halt ohne großen Problem, dass war mir wichtig also gekauft, am anfang ging die Tür mit Zentralfunkfernbedienung nicht zu und er meinte das ist bei dem Modell so und die ist nur fürs öffnen, ich war sehr naiv... er wollte mir erst kein Kaufvertrag schreiben danach schrieb er allerdings gekauft wie gesehen, kein rückgaberecht und Bastlerfahrzeug rein.

so Zuhause angekommen habe ich diese Probleme entdeckt.

das Verdeck geht nur sporadisch auf (Cabrio )

der Bordcomputer zeigt eine Fehlermeldung ( Kofferraum auf )

Cd player funktioniert nicht

Zentralfunkfernbedienung schließt die Türen und öffnet sie wieder

das Licht ging bei Nacht einfach aus !!

die Hupe funktioniert nicht

Blinker funktioniert nur sporadisch

letzte Woche ging auf einmal die Motorkontrollleuchte an und der wagen nahm kein gas mehr an

vor 2 Tagen ging sie wieder aus und das Auto fuhr normal.

Habe ich irgendeine Chance ihn zu verklagen oder sonst was ? Die Mängel habe ich beim Kauf nicht gesehen ich bin stinksauer...das Auto wurde bei kleinanzeigen unter einem falschen/anderem Namen gekauft zudem bin ich 100km weit gefahren und das Auto hatte erhebliche gebrauchsspuren... er hat ein gutes Geschäft gemacht, aber ich brauchte dringend ein Auto...das Auto hat noch 4 Monate Tüv. Meiner Meinung nach waren da versteckte Mängel... ist es nach 2-3 Monaten zu spät...? Habe ich wegen dem Kaufvertrag überhaupt he Chance ? Habe gelesen das Bastlerfahrzeug zwangsweise nichts zu bedeuten hat...

Auto, KFZ, Recht, Anwalt, Strafrecht, Betrogen worden, Auto und Motorrad
UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?

UMFRAGE!

Hi liebe Leute,

gestern habe ich eine Vorladung der Polizei in meinem Briefkasten aufgefunden.

Laut einiger meiner Nachbarn stand die Polizei mit einem Streifenwagen direkt vor dem Haus, in dem ich wohne, hat bei mir geklingelt und dann den Brief mit der Vorladung eigenhändig eingeworfen.

Die Vorladung besteht aus einer DIN A4 Seite (einseitig) mit folgendem (genauer) Wortlaut:

"Vorladung

Bitte bringen Sie diese Vorladung zum Termin mit!

Sehr geehrter Herr X,

zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.02.2019 um 20:28 Uhr in X, an X 103

bitte ich Sie, sich am Mittwoch, den 24.04.2019 um 08:00 Uhr in X, X Straße 12b, X einzufinden.

Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubingen:

Bundespersonalausweis und Führerschein"

Das Schreiben enthält zudem noch einige Hinweise, die ich der länge nach genau, aber kürzer beschreiben möchte:

  • im Hinderungsfalle wird um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Grundes gebeten
  • Falls ich keine Antwort auf meine Mitteilung erhalte, bleibt es bei dieser Vorladung
  • Hinweis:

Auf Antrag erhalten Zeugen für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Kosten für notwendige Begleitpersonen) eine Entschädigung

Nun frage ich mich, denn dies geht aus dem Schreiben NICHT hervor:

Bin ich als Beschuldigter ODER als Zeuge geladen?

Muss ich zu dieser Vernehmung tatsächlich erscheinen?

Drohen mir Konsequenzen und wenn ja, welche, falls ich nicht erscheine?

Unten im Brief stehen auch zwei Kästchen, von denen KEINES angekreuzt ist.

In den Kästchen gibt es folgenden Inhalt:

  • Merkblatt für Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren ist beigefügt
  • Erziehungsberechtigte wurden von der Vorladung unterrichtet / vorstehend bezeichnetes Merkblatt ist übersandt

Wahrscheinlich geht es um ein Blitzerfoto von vor über 2 Monaten, bei dem ich 23 km/h zu schnell gefahren bin. Ich weiß die Höhe des Bußgeldes und dass ich nun einen Punkt habe.

Was mit aber NICHT klar ist und so recht werden will:

Was bitte hat die Polizei nun damit zu tun und warum wurde ich vorgeladen?

Vielleicht kann mir ja nun jemand dabei helfen, das zu verstehen. Danke im Voraus für alle Antworten.

Du musst dort nicht erscheinen, denn ... 42%
Du musst dort erscheinen, weil es sonst Ärger gibt ... 17%
Ich würde Dir folgendes raten bzw. empfehlen ... 17%
Du solltest (musst aber nicht) dort erscheinen, damit ... 8%
Du musst und solltest dort nicht erscheinen, denn ... 8%
Du brauchst darauf überhaupt nicht zu reagieren, weil ... 8%
Du solltest / musst darauf zumindest reagieren, damit ... 0%
Polizei, Geschwindigkeit, Recht, Anwalt, Anzeige, Behörden, straßenverkehrsamt, Vorladung, Pflicht
Geld aus Ladenkasse gestohlen. Ich soll dafür haften. Wie kann ich mich wehren?

Ich arbeite als Angestellter in einer kleinen Buchhandlung. Anfang Dezember wurde durch ein Ablenkungsmanöver Geld aus der Geschäftskasse entwendet. Ich war den ganzen Tag alleine im Laden. Für einen Moment war ich durch Kunde A (der gebrochenes Deutsch sprach und laut sprach, sowie laut Technomusik aus einer Bauchtasche abspielte) für gute zwei Minuten abgelenkt. Und stand mit dem Rücken zur Kasse. Kunde A verließ den Laden, da ich ihm nicht weiterhelfen konnte. Er meinte, dass er seine Schwester hole, die besser deutsch spricht, aber kam dann nicht mehr wieder. Kurze Zeit später merkte ich, als ich für Kunden B das Wechselgeld ausgeben wollte, dass die Kassenschublade offen stand (ich schließe diese immer sorgfältig und warte, bis sie merklich einrastet) und Geld in der Kasse fehlt.

Ich bin mir sicher, dass ich von Kunde A absichtlich so lange aufgehalten wurde und ein Komplize die Kasse geöffnet hat. Normalerweise muss man einen Pin eingeben, um die Kasse über den Computer öffnen zu können.

Ich war mit der Chefin bei der Polizei und haben den Diebstahl gegen Unbekannt angezeigt, doch ist die Wahrscheinlichkeit, das gestohlene Geld von der Versicherung zurück zu bekommen, gering.

Nun, wurde von der Polizei keine Fingerabdrücke von mir genommen (obwohl mir das bei der Aussage angekündigt wurde), noch wurden von der Kasse irgendwelche DNA-Spuren entnommen. ich weiß nicht, ob ich da ein wenig zu viel von der Polizei erwarte oder diese den Fall einfach schleifen lassen.

Jedenfalls hatte ich heute ein erneutes Gespräch mit meiner Chefin und sie meinte, dass sie das Geld von ihrer Versicherung nicht erstattet bekommt und ich für das gestohlene Geld aufkommen soll. Doch da ich mir keiner Schuld bewusst bin, sehe ich das nicht ein, das Geld zu bezahlen. Auch habe ich mehrmals meine Situation klarstellen wollen, aber ich habe das Gefühl gehabt, dass man mir nicht zuhörte, da meine Chefin immer nach einem Argument gesucht hat, sodass die Schuld schlussendlich bei mir liegen müsse, was aber nicht der Fall ist.

Kann ich mir in dieser Situation einen Anwalt zur Seite nehmen und gegen die Geldforderung angehen? Müsste die Firma nicht gegen Diebstahl versichert sein?

Arbeit, Geld, Polizei, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Buchhandel, Diebstahl

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt