Kann mein Ex jetzt das gemeinsame sorgerecht beantragen?

hallo, also jetzt mal ganz kurz zum thema.ich habe einen kleinen sohn von meinem exfreund mit dem ich 3 jahre zusammen war und er hat sich das erste jahr garnicht um den kleinen gekümmert und er hat die vaterschaft auch erst nach einem vaterschaftstest vor gericht angenommen (obwohl er mich betrogen hat die ganze zeit und ich ihm immer treu war) auf jedenfall hatt er jetzt kontakt zum kleinen und das mehr oder weniger regelmäßig. er meldet sich alle 2 wochen oder halt mal garnet... jetzt hab ich in den nachrichten mitbekommen das auch väter die nicht mit der mutter ihres kindes verheiratet waren anspruch auf das sorgerecht haben. das hat er mir gleich unter die nase gerrieben und jetzt wollt ich mich erstmal informieren wie es den jetzt ist...damit ich net ganz dumm da steh xD natürlich möchte ich nicht das er das gemeinsame sorgerecht bekommt weil er eigentlich kein guter umgang für den kleinen ist. er hat mich in der ganzen beziehung geschlagen und das auch wärend der schwangerschaft...natürlich habe ich ihn dann auch angezeigt...aber er ist eine sehr unberechenbare person. er ist immer sehr agressiv mir gegenüber und deswegen darf er den kleinen auch nie allein haben ...ich bin immer dabei... ich habe echt angst das er mir den kleinen wegnehmen will... also wie ist meine rechtliche lage oder kann er das sorgerecht einafch so bekommen? danke schonmal im vorraus.

Kinder, Sorgerecht, Anwalt
elektrische Heizkostenverteiler manipulliert/nicht auf Null gesetzt?angeblich alles richtig!was tun?

hallo, ich weiss garnicht wo ich anfangen soll....mmmhhh... auf alle fälle brauche ich einen experten! es geht um 70 m ² Whg mit 145 monatlichen NK!

1200 € Nachzahlung , obwohl 12 monate x 145€ = 1740€ gezahlt !!! das war für 2008 es sind 2 bäder gewesen, 2 zimmer , flur und küche... es war ein ABLESER da am anfang des jahres 2008 und dann bin ich von einer zwischenablesung ausgegangen! was mit sicherheit nicht der fall war! denn in dem einem Bad wurde die Heizung NIE angestellt und laut Abrechnung soll dort ein Verbrauch vonn 855 Einheiten gewesen sein! 1. so eine hohe nachzahlung hat uns stutzig gemacht und 2. dann bin ich über das Bad gestolppert, was nie beheizt worden ist!!!! mit vielen hin und her schreiben zur Hausverwaltung/Ablesefirma, kam es dann im dez.2009 zu einer gerichtsverhandlung und ich hatte kein anwalt, da sich die 2 anwälte die ich hatte sich nicht wirklich für die sache intressiert haben(aufgrund mit das ich alg 2 bezieherin bin). Auf logisches denkenbat ich den Richter, dass das ein viel zu hoher verbrauch ist, das dann unmöglich sei und hinzu das mit dem bad !das in diese Abrechnung fehler sind und wir den verbrauch bezahlen , von dem Vormieter für ein ganzes Jahr! was wir mit sicherheit tun!ich weiss nur nicht das beweisen zu können! jetzt wollen die für 7 monate von 2009 ,670 € Nachzahlung!!das ist REINE ABZOCKE , was sollen wir tun??

Recht, Anwalt, Prüfer
Personalbogen nach einem Monat Ausbildung gekündigt im Personalbogen verschweigen?

** hallo guten Tag, ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich dringend wichtigen Rat brauche. Also ich fange ab 01. August eine Ausbildung an. Und das Ausbildungsverhältnis, so wurde mir heute in einem Brief bestätigt, ist bei der IHK eingetragen und es wurde ein Personalbogen beigefügt. Wo man genaue und Lückenlose Angaben, zu seinen bisherigen beruflichen Werdegang angeben muss. Mein Problem ist, dass ich vom 01. August 2008 eine Ausbildung begonnen hatte. Ich wurde jedoch, innerhalb der Probezeit am 28. August beurlaubt und meine Kündigung trat zum 31. September in Kraft. Im Lebenslauf habe ich diesen Werdegang nicht angegeben , da mein Lehrer meinte, es handle sich um zu einen kurzen Zeitraum und müsste das daher nicht angegeben, Ich habe den Zeitraum als "Berufsorienterungsphase" bezeichnet, da ich Ausbildung gesucht habe, EQJ und Praktika und halt diese Erfahrung in der einmonatigen Ausbildung hattte.Jedenfalls beginne ich nun eine Ausbildung im öffentlichen Dienst und da steht, das Falschangaben zur Kündigung führen. Meine Frage ist, muss ich diese unangenehme berufliche Erfahrung im Personalbogen angeben oder kann ich die weglassen, und darauf bauen, das dies keine negativen Konsequenzen haben wird?Ich hab nämlich schieß, das die bei der Stelle genau nachfragen, woran es und es sich dann doch anderes überlegen, obwohl, mich im Grunde genommen keine Schuld triff

Anwalt, Arbeitsrecht, Öffentlicher Dienst

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt