Was schreibe ich in den Betreff, wenn ich einen Anwalt per E-Mail engagieren möchte?

Es geht um eine wichtige Operation für mich, deren Kostenübernahme von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Meine Widerspruchfrist endet am kommenden Freitag(12.02.2010).

Am Mittwoch hatte ich einen Termin bei meinem Chirurgen um den Widerspruch zu besprechen. Nachdem wir dort 2 Stunden im Wartebereich gesessen hatten kam um 18.30 eine Krankenschwester um uns mitzuteilen, dass der Dr.K. nicht im Haus sei. Angeblich hat das bis zu diesem Augenblick niemand gewusst.

Heute habe ich Dr.K. auf Rat der Schwester heute nochmal angerufen. Dieser hat mir nur mitteilen lassen, dass er gerade sehr im Stress sei und keine Zeit hat mit mir zu sprechen. Also habe ich mich an meinen Hausarzt gewandt. Die Assistentin sagte mir sie teile mein Anliegen dem Arzt mit und er würde mich dann zurückrufen. Nun hat sie mich wieder angerufen und mir mitgeteilt, dass der Arzt mir auch nicht helfen kann.

Jemand hat mir einen Anwalt empfohlen, der sich auf Widerspruchsfälle bei Krankenkassen spezialisiert hat. Sie hat mit ihm ihren Widerspruch erfolgreich durchgesetzt.

Da ich nun keine andere Möglichkeit mehr sehe möchte ich mich auch an den empfohlenen Anwalt wenden, von den Ärzten kann ich ja offensichtlich keine Hilfe mehr erwarten.

Ich möchte dem Anwalt erst auf den AB sprechen und ihm sagen, dass ich auch eine Mail geschrieben habe. Was schreibe ich am Besten in den Betreff?

Danke.

Anwalt, Barmer, Krankenkasse
Problem mit Nachmieter - will Ablöse nicht zahlen!

Hallo! Wir hatten am SA unsere Wohnungsabnahme mit der Vermieterin. Es lief alles problemlos und nach einer dreiviertel Stunde war alles geritzt. Kurz darauf hatten unsere Nachmieter die Übergabe mit der Vermieterin. Heute bekomme ich eine bitterböse E-mail von unserem Nachmieter und er schreibt, dass er uns die Küche nicht um den schriftlich festgehaltenen Betrag ablösen will! Wir haben im August bereits einen handschriftlichen Vertrag aufgesetzt, in dem steht, dass ER die Streicharbeiten übernimmt und er uns die Küche ablöst, sobald sein Mietvertrag wirksam wird. Und jetzt will er uns die Küche nicht ablösen, weil er a) sagt, wir hätten irgendwelche Regale in der Küche entfernt --> wir hatten noch nie Regale in der Küche! b) Dübel in der Decke noch etwas aus dem Putz rausschauen, er das alles ausbessern musste --> stimmt nicht. Hat außerdem ein Maler gemacht. c) Die Ausbesserungsarbeiten an der Wand, also das Verputzen der zurückgebliebenen Löcher von Dübeln oder Nägeln ist ihm zu großflächig ausgeführt. --> Das war ein Maler, der das bestimmt nicht zum ersten Mal gemacht hat. d) das Backblech ist zu alt --> alles klar, oder? Darf er jetzt wirklich von dem Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Küche verweigern? In unserem Vertrag steht eindeutig, dass er die Streicharbeiten übernimmt. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Vorab schon vielen Dank für Eure Hilfe.

Mietrecht, Anwalt, Ablöse

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