Mit welcher Strafe muss jemand rechnen, der einen polizeigesuchten Jugendlichen versteckt?

mit welcher strafe muss eine erwachsene frau rechnen die wissentlich einen gesuchten jugendlichen vor der polizei versteckt hat?

 

wer lesen möchte worum es geht bitte: 

 

mein sohn(12) wurde in unserer einfahrt bedroht von einem jugendlichen (16) er solle ihm den fahrradkeller aufschliessen ......ende der geschichte mein sohn hatte angst und schloss den fahrradkeller auf . wie sich später herausstellte wurde der junge bereits seit mehr als 14 tagen gesucht da er aus einer anstalt geflohen war. die kripo suchte ihn und war auch bei uns nach dem vorfall und fragte ob mein sohn diesen jungen näher kennen würde...als wir am montag einen termin zur zeugenaussage hatten bei dem kripobeamten sagte er uns das diese junge oft solche dinge getan habe und das meine nachbarin die ja die freundin seiner mutter ist ihn vor der polizei versteckt habe.( den jungen haben sie erwicht und für mind. 1 jahr kommt er nicht mehr raus sagte der beamte zu meinem sohn, der sich nicht mehr getraut hat das haus zu verlassen aus angst vor dem jungen) 

nach dem ich das nun erfahren habe wurde mir auch klar warum meine nachbarin herumgelaufen ist und behauptet hat das mein sohn "gemeinsame sache " mit dem straftäter begannen habe. was mir sehr unengenehm war weil ich nun seit 13 jahren hier lebe und sowas noch nie erlebt habe wir hatten nie solche vorfälle bei uns im haus.

Anwalt, Justiz, Strafrecht
Händler nimmt Auto nicht zurück!

Ich habe Ende Januar ein Gebrauchwagen von einem Händler gekauft.

Das Auto lief bis vor einem Monat noch ohne Probleme doch seit einem Monat macht das Auto nur noch Probleme.

Das Auto hat ein starken Kühlwasserverlust und der Motor wird heiss.

Vermutlich ist die Zylinderkopfdichtung defekt  (fast Motorschaden), anschliessend war ich bei einer öffentlichen Werksatt und mir wurden 2 kleine Teile ausgetauscht (Kühlerflansch , Viskolüfter)

Als das Problem weiterhin bestand bin ich zum Händler gefahren und wollte das Auto zurück geben oder das sie mir das kostenlos reparieren.

Der Händler hat die beiden Vorschläge von mir abgelehnt.

Das Auto weist aber auch noch andere Mängel auf was beim Kauf nicht gewesen ist.

Das Auto wurde im Internet und Mündlich als technisch EINWANDFREI beschrieben.

So im Kaufvertag steht ganz klein : Wird keine gesonderte Gewährleistung mitgegeben, ist das Auto als Mängelfahrzeug anzusehen.Für Auftretende bzw.versteckte Mängel tritt der Käufer selber ein.So ist im Kaufpreis ein Preisnachlass für auftretende Mängel enthalten.Nachlackierung,Kratzer etc. 900€

Das Auto war für 1950 zu verkaufen ich habs auf 1600€ runtergehandelt.

Wie stehen meine Chancen das Auto zurück zu geben und mein ganzes Geld zu verlangen ? Das Auto ist ein Schrotthaufen und macht nur Probleme

 

Es ist ein BMW E36 Baujahr 94

 

Ich bitte um eure Hilfe !

Vielen dank voraus

 

Auto, Anwalt, Rechte, Gesetz, Händler

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