Anzeige wegen Verleumdung/Rufschädigung/Rufmord wegen Kritik am Lehrer?

Hallo Gutefrage.net Community,

Vor einer Woche habe ich von einer guten Freundin zu Ohren bekommen wie ihr Lehrer ständig die Schüler dafür anmeckert wenn die etwas nicht wissen. Ich habe dann auch noch von mehreren verschiedenen Personen mitbekommen was für eine Art Lehrer das ist. Er nimmt keine Fragen an weil die Schüler schon das meiste wissen sollen und wenn sie es mal nicht tun regt er sich auf.

Da die Schüler keine schlechte Note bei ihm kassieren wollten dachte ich mir ich schreibe ihm per E-Mail eine Kritik. Darin stehen keine direkten Beleidigungen aber ich habe mich darüber geäußert, dass es keinem helfe wenn er die Schüler ständig fertig macht. Ich hab geschrieben, dass ich froh bin kein Schüler von ihm zu sein und seine intollerante Weise nicht dem Prinzip von Lehrern entspricht.

Heute wurde ich dann von meinem Klassenlehrer vor die Tür gebeten und da stand der Lehrer zitternd vor Wut mit zwinkernden Augen. Er hat scheinbar meinen Namen recherchiert und meinte: ,,Ich kann auch nicht einfach behaupten das du deine Theaterrolle letztes Jahr s*e gespielt hast." Dann meinte er auch wenn ich im Internet was auf Russisch schreibe ist es für ihn sichtbar und verständlich. Da hab ich mich schon verdammt gestalkt und eingeschüchtert gefühlt.

Dann meinte er allerdings er könne mich anzeigen weil ich laut §186 des Stgb Üble Nachrede begangen hätte und das er mich nur sprechen will um sich einen Eindruck von mir zu machen. Ich habe mich bei ihm entschuldigt um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen und er hat diese auch angenommen.

Nun muss ich ihn noch eine Entschuldigungsmail schicken und danach wird die Sachse wohl gegessen sein doch frage ich mich hier ob er im Recht ist. Ich habe die Nachricht immerhin an seine private E-Mail geschrieben und damit auch nicht öffentlich gemacht. Und meine Aussagen sind Meinungssache also sind sie nicht wiederlegbar oder beweisbar.

Ich entschuldige mich für den riesigen Aufsatz und hoffe auf baldige Antwort

Mit freundlichen Grüßen SuperGamer98

Schule, Recht, Anwalt, Gesetz, Gericht, Schüler, Lehrer
Inkassobrief erhalten trotz gedecktem Konto wurde vom Fitnessstudio kein Geld abgebucht was soll ich tun & kann dies überhaupt Rechtens sein?

Ich brauche dringend Hilfe. Hab heute einen Brief von einem Inkassobüro in Wuppertal erhalten mit einer Forderung in Höhe von 789,11€.

Ich bin seit mehreren Jahren in ein und dem selben Fitnessstudio angemeldet. Ich lag im September wegen einer Knieop im Krankenhaus und hatte somit nicht die Möglichkeit mein Bankkonto zu verfolgen. Da ich viel um die Ohren hatte die letzten Wochen (OPs, Private Probleme, etc.) hab ich einfach immer nur danach geschaut, dass mein Konto immer genügend gedeckt ist für alle monatlichen Kosten.

Nun kam heute der Brief indem steht ich solle den Betrag bis 21. Dezember 2015 zahlen! Und zwar die fehlende Zahlung von September bis jetzt Dezember und das komplette nächste Jahr weil mein Vertrag mit einer 12 Monatskündigungsfrist gekündigt wurde!! Nun hab ich folgendes Problem:

  1. Mein Konto war von September bis jetzt ausreichend gedeckt! Und habe auf meinem Vertrag eingewilligt, dass das Fitnessstudio eine Einzugsermächtigung hat!

  2. In dem Inkassobrief steht ich hatte am 7. Dezember 2015 bereits die erste Mahnung bekommen. ICH HATTE NIEMALS ZUVOR EINEN BRIEF BEKOMMEN MIT EINER ZAHLUNGSERINNERUNG!!!! Einfach nur erlogen, dass ich eine Mahnung erhalten hätte. Da ich auf diese nicht reagiert hätte wäre nun dieser Betrag zu zahlen.

Also habe weder kein Geld auf dem Konto gehabt, noch eine Mahnung erhalten. Und das Fitnessstudio hat eine Einzugsermächtigung!

Und ich habe dann heute erst meine Komtoauszüge abgeglichen und bemerkt, dass seit September nichts mehr abgebucht wurde!

Bitte helft mir ich bin Schülerin und hab total viel um die Ohren in den letzten Wochen. Mich lässt dass hier nicht mehr schlafen.

Fitnessstudio, Schulden, Anwalt, Inkasso, rechtens
Vorladung bekommen, Anwalt einschalten oder einfach Ignorieren?

Hallo ich habe gestern eine Vorladung der Kriminalpolizei aus meiner Stadt bekommen, wo ich mich als Beschuldigter zu einem Computerbetrug, welcher im März den 19 von 00:20-11:00 Uhr gewesen sein soll, keine weiteren Angaben habe ich nicht erhalten. Nach kurzem Nachforschen habe ich an diesem Tag gesehen, dass ich dort auf mein Paypal Konto mehrere 100€ von einer Person gesendet bekommen habe, diese wurden aber direkt auch wieder zurück gezogen (ich habe nichts davon verwendet oder gar ist dies mir zu dem Zeitpunkt genau richtig aufgefallen). Ich habe damals über Skype und gewisse Foren einen Levelservice für ein paar Spiele Kostenlos angeboten und dort meine Adresse hinterlassen wo man mir via. PayPal eine kleine Spende hinterlassen kann (Wer mir etwas Spendet wird natürlich länger oder früher von mir bearbeitet, dasganze war eigentlich auf ganz kleiner Basis, dachte nie das mir jemand soviel Geld senden würde, deshalb wurde es auch nie verwendet und ja es war ja auch nach kurzer Zeit direkt wieder zurückgezogen worden. Die Person hat anschließend eine Konfliktlösung eröffnet mit PayPal, wo ich dies auch geschildet habe und diese auch geschlossen bzw. auf "fall abgeschlossen" geändert wurden.

Die Frage ist nun, da ich mir wirklich nichts zuschulden gekommen lassen habe und man mir auch nichts nachweisen kann das ich etwas verwändet hätte oder zugriff auf deren paypal account hatte (ich denke mal die Person ist opfer eines hackers o.Ä. geworden) ob ich da hingehen muss? Denkt Ihr, da muss ich noch mit weiteren Schritten rechnen?

Ist es außerdem möglich die ganze Sache meinem Anwalt zu übergeben? Spricht der regelt das dann für mich ohne das ich mir die Zeit und Nerven für solche Sachen geben muss?

Danke für euren Rat! Gruß

Polizei, Anwalt, Computerbetrug, Vorladung
Fahrrad ausgeliehen , geklaut , was nun , Anwalt?

Hallo , ich habe ein großes problem und zwar habe ich von meinem freund am 30.7 das Fahrrad ausgeliehen(letzter Schultag, hatte bei ihm übernachtet und ich hatte um 7.50 uhr schule und er erst um 9.40) da ich zu spät zur Schule gekommen war und habe es dann Ordnungsgemäß an der Schule abgeschlossen und nachdem die Schule vorbei war und wir alle unsere Zeugnisse bekommen hatten sah ich den Freund , welcher mir sein Fahrrad ausgeliehen hatte ... Ich ging zu ihm und fragte ihn ob er das Fahrrad wieder mitnehme. Ursprünglich war ausgemacht dass ich das Fahrrad im laufe des tages wieder zu ihm bringen würde. Ich fragte ihn also und er sagte dass er eigentlich "keinen Bock" hätte , also schlug ich ihm vor 3x Schere,Stein,Papier zu spielen und der Verlieren müsse das Fahrrad wieder hoch zu ihm bringen. Ich gewann diesen Wettstreit und ging davon aus dass er das Fahrrad also wieder mitnehmen würde. Er sagte nur in einem lachend "pissgen" Ton: ,,Fck dich , ich hab kein Bock das hochzubringen". Ich empfand diesen satz so dass er sauer wäre dass er das fahrrad jetzt wieder zu ihm (den berg hoch) bringen würde. Ich sagte ihm noch ganz klar dass ich jetzt nachhause gehen würde und er dass fahrrad mitnehmen solle. Er gab mir darauf wieder nur die antwort "man ich hab echt kb das da hoch zu bringen" und wir lachten beide... Nun verabschiedete ich mich sogar per handschlag mit ihm was ein freund bezeugen kann und ich lief richtung nachhause was er ganz genau mitbekommen hatte.... Nach 4 Wochen meldete er sich zum ersten mal wieder bei mir ich solle jetzt das "verdammte" Fahrrad hochbringen... Ich ging davon aus dass er es mitgenommen hätte da er sich in dieser zeit überhaupt nicht bei mir gemeldet hatte ..(obwohl er jeden tag 10h am computer saß und online spiele gespielt hatte , hatte er es nicht hinbekommen mir 1 minute in Facebook zu schreiben dass er das Fahrrad NICHT mitgenommen habe und ich es doch bitte hochbringen solle). Nun lange rede kurzer sinn.. das Fahrrad wurde an der Schule geklaut zwischen dem 30.07 und dem 16.08. Nun sagt ich ihm dass er selber schuld sei und er sofort eine anzeige bei der polizei machen solle und die Rahmennummer heraussuchen solle.. Ich sagte ihm außerdem dass er mal beim Fundbüro nachschauen solle. Hatte er alles nicht getan weil er "kein bock hatte und es ja MEIN VERSCHULDEN WÄRE". Nun hat sein Vater mir einen Brief geschrieben .. Ich zietiere und Fasse zusammen: Sehr Geehrter Herr J.... mein sohn paolo hat mich gebeten ihnen zu schreiben. Wie sie wissen hat er ihnen am 29 juli um 8 uhr vor seinem haus sein fahrrad ausgeliehen, damit sie nicht zu spät zur Schule kommen. Sie versprachen das fahrrad noch am selben tag nach der Schule zurück zu bringen was sie unterlassen haben. Dies haben sie unterlassen und meinem sohn gesagt er solle sich selber um die versicherung kümmern. Nach Paragraph 604 BGB sind sie verpflichtet die geliehene sache anch ablauf der vereinbarten zeit zurückzugeben . Dies haben sie unterlassen . Aus

Fahrrad, Polizei, Versicherung, Recht, Anwalt, BGB, klauen, leihen

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