Autohändler macht falsche Angaben zur Ausstattung?

Hallo zusammen,

ich habe im November 2015 einen gebrauchten PKW bei einem Händler gekauft.

Dieser hat mir in dem Verkaufsgespräch erzählt, dass das Auto auch eine Freisprecheinrichtung hat und hat diese auch mehrfach erwähnt, auch "wie toll das sei". Auf dem Verkaufsschild im PKW stand nichts von einer Freisprecheinrichtung, aber ich glaubte dem Verkäufer. Ich habe den PKW gekauft und mir wurde lediglich einen Rechnung ausgestellt, kein Kaufvertrag wurde gemacht bzw. unterzeichnet. Zu Hause angekommen wollte ich mittels Bluetooth mein iPhone mit dem Auto koppeln, dies funktionierte nicht und ich recherchierte im Internet. ich fand heraus, dass mein einegbautes Radio gar keine Freisprecheinrichtung unterstützt bzw. ich diese nachrüsten lassen müsse (Kosten bei VW etwa 500€). Daraufhin rief ich den Händler an (kennt unsere Familie schon siet etlichen Jahren und war immer vertrauensvoll) und fragte ich nach der Freisprecheinrichtung. Er versicherte mir nochmals, dass das Auto diese Funktiuon inne hat. Nach mehreren Tagen rief mein Vater nochmals bei dem Händler an, bzw. fuhr zu ihm hin. Er gab zu, dass er sich wohl versehen hatte und das Fahrzeug keine Freisprecheinrichtung habe, diese aber gegen Kosten in Höhe von 350€ bei ihm nachzurüsten sei. Ich sollte die Kosten tragen, was ich natürlich nicht tat. Ich habe den Händler nochmals gebeten die Kosten zu übernehmen, aber er weigerte sich.

Ergänzend zu erwähnen ist, dass ich das Fahrzeug 1. aufgrund der Tatsache, dass es ein Diesel ist gekauft habe und 2. aufgrund der guten Ausstattung und der Freisprecheinrichtung...neben meinem gekauften PKW stand auch noch ein PKW welcher billiger war, aber nicht so eine gute Ausstattung hatte, daher entschied ich mich für das teurere Modell.

Wie ist hier der Tatbestand ? Mein Vater war als Zeuge anwesend, als der Händler die Freisprecheinrichtung erwähnte.

Auto, Geld, Anwalt, Verkehrsrecht, Autokauf, Ausstattung, Autohändler, PKW, Vertragsrecht
Forderung von RA Rainer Haas & Kollegen muss ich zahlen?

Hi,

ich habe heute ein Brief vom RA Haas & Kollegen bekommen mit einer Zahlungsforderung (Forderung der Fa. Lidl E-Commerce International GmbH &cO.KG) in höhe von 419,50EUR. Ich habe noch nie bei Lidl etwas Bestellt. Weiterhin steht in dem Brief (mit mein eigenen Kommentar): trotz mehrfacher Zahlungsaufforderungen in der Vergangenheit (ich habe noch nie von denen ein Brief bekommen) haben Sie die Forderung unserer Mandantin (welche Mandantin?) nicht ausgeglichen. Nachdem die Bearbeitung des Vorganges zunächst geruht hatte, um Ihnen die erforderliche Zeit zur wirtschaftlichen Erholung einzuräumen (ich habe immer noch keine Briefe von denen bekommen), fordern wir Sie auf, die Forderung nunmehr zu bezahlen. Ich soll den Betrag am 11.03.2016 bezahlt haben oder bis dahin eine angemessene Ratenzahlung in Höhe von mindestens 105EUR vereinbaren. Hintendrauf von dem Zettel stehen noch die angaben der Überweisung und ein Forderungsdarlegung (Entstandene Kosten). Der erste Eintrag ist am 15.11.2013 Mahnauslagen und der letzte Eintrag am 05.03.2014 Verfahrensgebühr ZV Dann war den dem Brief noch ein zweiter Zettel, der nennt sich „Antwortformular“, da soll ich meine Adresse auf Richtigkeit überprüfen, ankreuzen ob ich die Summe in Ratenzahlung zahlen möchte oder per Lastschrift wo ich meine ganzen Kontodaten angeben soll und in dem unteren teil des Blattes soll ich meine wirtschaftliche und finanzielle Situation angeben mit Kopie von Lohnabtretungen oder Arbeitslosenbescheid.

Ich weis leider nicht was ich jetzt tun muss, ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Danke schonmal im Voraus

Recht, Anwalt, Forderung, Inkasso
Verstoß sprengstoffgesetz?

Ja hallo habe ein Problem und zwar wird mir zur Last gelegt laut dem Bericht der Hausdurchsuchung 3 Villa gebaut zu haben auf einem Video wo ich zu sehen war sage ich auch dass da Aluminium drinnen ist und Co ja auf den anderen zwei Videos ist ein Bekannter zu sehen laut dem Bullen haben die erkannt wo das auch gewesen ist nämlich so eine Hütte ja da wo ich drauf zu sehen war haben sie gemeint sie können nicht sagen wo es aufgenommen wurde nur so als Information bei der Hausdurchsuchung haben sie mir diverse deutsche Böller mitgenommen eine Art von Zündschnur mitgenommen und K 20 Gramm rotes Eisenoxid Kaliumnitrat auch car 20 Gramm zwei klebebandrollen wo einfach irgendwo rumgelegen sind ja so sieht es aus und wie könnte ich jetzt dafür bestraft werden von dem Gefundenen war ja auch an sich nichts illegal und zum Bauen von Böller fehlte Jahr auch noch Metallpulver und passende Behältnisse wo vorgesehen sind bitte jemand antwortenwo s ich da auch auskennt danke vor allem kann man ja nicht sehen was in Wirklichkeit das für Teile sind auf dem Video oder wo es aufgenommen wurde zum Beispiel bei mir und es wurden auch zwei Zigaretten Automaten von irgendjemand gesprengt da fragten sie auch ob ich das war das nahmen sie an obwohl das nur zwei Straßen weiter war aber da gibt es keinerlei Beweise das war ich auch wirklich nicht danke für eure Antworten

Polizei, Anwalt, Gesetz, Strafrecht, sprengstoffgesetz
Wie ist das wenn man von der Polizei rausgezogen wird nach zu schnell fahren?

Hallo,

Ich brauche unbedingt hilfe, habe seit gestern so starkes Bauchweh nachdem die Polizei mich rausgezogen hatte.

Hatte gestern super Laune (jemanden kennengelernt ) und bin dann um 4uhr morgens mit dem auto meiner mutter cabrio gefahren ( VW EOS ) .

In einer 50er Zone auch kurz auf 90 - 100 gedappt undan wieder ruhig weiter gefahren, wollte nur heim.. dann ist die Polizei mir hinter her hat mich gestoppt und kamen stink wütend raus.

Zitiere : Sammal spinnen sie wir mussten sie mit über 100 verfolgen um Sie zu kriegen, wie fahren sie denn Ich leiter sofort einen bericht an die Führerscheinbehörde oder ans MPU oder sowas ähnlichem weiss Ich leider nichtmehr..

Denke die Polizei hat kein Video / Bild / Radar oder sonstiges..

was könnte jetzt auch mich zu kommen? ( Sie haben ja keine Beweise )

Ich bin nicht wie ein Idiot gefahren es war eine leere Straße und da gibt jeder doch mal bisschen Gas..

Bin noch in der Probezeit hab sei 18 Monate meinen Führerschein,

vorher wurde Ich noch nie geblitzt, rausgezogen, oder sonstiges..

Kann die Polizei nun einfach einen Bericht erschließen in der Sie schreiben wurde mich über 100 oder soetwas unsinnigem Verfolgt?

Waren 2 Polizisten und haben mich extrem dumm angemacht..

gesamtes Auto kontrolliert mir zich fragen gestellt.

Aber war vollkommen ruhig alles beantwortet und Warndreick etc. alles vorhanden..

Wenn Die Polizisten 100 fahren

um mich zu kriegen bin ich langsamer gefahren sagen wir 85-90

minus 20% wären dann : 68-72kmh

und somit würde Ich KEIN Aufbauseminar bekommen

Die Polizisten dürfen in Deutschland ja nicht "schätzen" wie viel Ich zu viel gefahren bin..

Gefahr, Polizei, Anwalt, Autofahren, Fahrerlaubnis, Straßenverkehrsordnung
Nachbarin verbreitet Lügen (angeblicher Drogenkonsum etc.) Was tun?

Hallo, und zwar handelt es sich um folgendes Problem.

Ich lebe mit meiner verlobten und unserem gemeinsamen Sohn zusammen in einer Wohnung und waren bis vor geraumer Zeit relativ gut mit unserer Nachbarin befreundet. Jedoch kam es wegen Kleinigkeiten zum Bruch dieser guten Nachbarschaft.

Jetzt komme ich mal zum akuten Problem.

Beschriebene Nachbarin verbreitet seit geraumer Zeit jetzt lügen in der Nachbarschaft über meine Verlobte wegen angeblichen Drogenkonsums. Bisher versuchten wir diese ganze Sache konsequent zu ignorieren. Wir wollten ihr eben nicht die Genugtuung geben und darauf reagieren.

Jedoch hat sich die Sachlage jetzt etwas verschärft. Besagte Nachbarin ist die Ex-Freundin vom Freund der Schwester meiner Verlobten. (klingt etwas kompliziert ich weiß)

Heute trafen wir uns bei den Großeltern unseres Sohnes, wo die Schwester meiner Verlobten auch anwesend war. Diese berichtete uns dann, dass unsere Nachbarin bei ihr und ihrem Freund (Ex-Freund der Nachbarin) anrief, und am ihnen am Telefon sagte das meine Verlobte diverse Drogen konsumieren würde (Kokain etc.).

Für mich ist jetzt eine Grenze überschritten. Ich möchte mich und meine Familie vor solchen Behauptungen die nicht der Wahrheit entsprechen schützen. Vor allem da wir ein kleines Kind haben.

Es könnte ja passieren, dass bsp. irgendjemand davon hört und zum Jugendamt rennt. usw. usw. ich denke ihr wisst worauf ich hinaus möchte.

Wie gehe ich da jetzt am besten vor? Ein persönliches Gespräch möchte ich vermeiden, da es für mich nach derartigen Behauptungen keinerlei Ansatz mehr gibt um das ganze von Angesicht zu Angesicht zu besprechen.

Polizei, Anwalt, Drogen, lügen, Nachbarschaft
Vorladung wegen Betrug - Aussage machen oder verweigern?

Guten Morgen, ich habe heute um 11:00 (ja, meine Frage kommt leider etwas spät, aber ich habe versucht den Termin so gut es geht zu verdrängen :/ ) eine Vorladung als Beschuldigte wegen Betrug. Vermutlich geht es um einen hinzugezogenen Anwalt (Tatzeit passt jedenfalls vom Datum her), als unsere Tochter uns letztes Jahr wegen angeblicher Körperverletzung angezeigt hat. Die Anzeige kam durch schlechten Einfluss ihrer ehemaligen "Freundin" und deren Eltern zustande, welche sie auch 3 Tage bei sich festgehalten haben. Eigentlich sind wir aufgrund dessen (ihr wurde von den Eltern ihrer Mitschülerin auch jeglicher Kontakt zu uns unterbunden) zu einem Anwalt gegangen, zunächst um uns erstmal beraten zu lassen, ob man gegen die Eltern der "Freundin" vorgehen kann. Allerdings war der Anwalt der Meinung er kann da nichts machen, sondern wir sollten uns lieber gegen die Anzeige absichern und ihm dafür ein Mandant erteilen. Da wir natürlich nicht genau wußten was unsere Tochter nun wirklich bei der Polizei gesagt, und er uns etliche Horrorszenarien erläutert hat, hat haben wir uns natürlich erstmal überreden lassen und ihm das Mandant dafür erteilt. Nach ein paar Tagen kam dann die erste Rechnung über knapp 300 €, worauf ich erstmal nachfragte wie sich dieser Betrag zusammensetzt. Nach mehrmaligen Nachfragen erhielten wir dann die Info, dass er eine Akteneinsicht eingeholt hat, und die Kosten dafür sind. Da uns bei dem Erstgespräch gesagt wurde, das das gesamte Verfahren (inkl. aller Gerichtstermine usw.) nicht mehr als 1000€ kosten sollte, war ich über die Summe natürlich schon geschockt. Was letztendlich in der Akte stand haben wir nie genau erfahren, nur einen kurzen Hinweis, dass wir am besten jeglichen Kontakt mit unserer Tochter vermeiden sollen... Da unsere Tochter mittlerweile jedoch die Aussage bei der Polizei korrigiert hat, und sagte das sie eine Falschaussage gemacht hat haben wir dem Anwalt dann auch mitgeteilt das wir ihn nicht mehr benötigen. Darauf reagierte er erst gar nicht, sondern teilte daraufhin mit, dass er erst weiter tätig wird, wenn die Rechnung gezahlt ist. Mein Fehler war natürlich, dass ich nicht eingesehen habe für nichts so eine hohe Summe zu zahlen... Ich habe ihm angeboten die Erstberatungsgebühr (180 €) zu zahlen, aber mehr nicht, da er ja nicht wirklich tätig geworden ist. Seitdem haben wir nie wieder etwas von ihm gehört, bis dann jetzt die Vorladung wegen Betrug kam. Nun meine Frage... Soll ich dazu eine Aussage machen, oder die Aussage verweigern? Habe im Internet überall gelesen das es besser ist die Aussage zu verweigern, oder einen Anwalt hinzu zu ziehen. Aber ich habe ja nichts zu verbergen, und möchte den Sachverhalt ja auch eigentlich klarstellen. Und noch einen Anwalt werde ich sicher nicht nochmal hinzu ziehen ... das erste mal war schlechte Erfahrung genug... :/

Polizei, Anwalt, Vorladung

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