Reicht das Versandprotokoll als PDF der Kündigung von Aboalarm aus?

Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:

Bereits im August vergangen Jahres habe ich meinen Vertrag vom Fitnessstudio mit Aboalarm gekündigt. Ich erhielt eine Versandbestätigung via PDF mit dem Hinweis "Brief am 25.Augsut an Post übergeben". Ich wartetet dann auch noch zunächst ein paar Tage auf die Kündigungsbestätigung, es kam nichts. Habe dann noch mehrmals nachgefragt - ich erhielt nichts. Irgendwann gerieten die Nachfragen dann in Vergessenheit (Genau das wollte das Studio ja!) Jetzt im neuen Jahr ist es mir wieder eingefallen, (meine Kündigungsfrist ist längst verstrichen - und komischerweise klappt es jetzt plötzlich mit dem Antwort vom Studio - jedoch mit dem Hinweis das natürlich keine Kündigung eingegangen ist. Ich habe jetzt nur mehr den Versendenachweis von Aboalarm. Habe Aboalarm auch schon hierzu am vergangenen Sonntag kontaktiert - bisher keine Reaktion hierzu. Aus Bewertungen über das Fitnesstudio weis ich, dass es schon oft zu Gerichtsverhandlungen gekommen ist - daher meine Frage, was meint ihr? Reicht dieser Versendenachweis aus vor Gericht, oder habe ich da eher schlechte Karten?

Der nächste Schritt für mich wäre jetzt, dem Studio dem Versendenachweis zu schicken, auf meiner Kündigung vom August zu bestehen, die Einzugsermächtigung zu wiederrufen. Ich bin ab eigentlicher Vertragsverlängerung ohnehin bei einer neuen Bank, das heißt, das alle Lastschriften zurück gehen werden...

Das lustige an der ganzen Sache ist auch noch, dass ich extra wegen der Kündigung damals in Studio mit einem Ausgedruckten schreiben hingefahren bin und persönlich kündigen wollte. Mein schreiben nahm man aber nicht an mit dem Hinweis, ich solle es per Post schicken. Da ich direkt vor Ort war, habe ich es dann auch in den Briefkasten geworfen, heute weiß ich natürlich, dass ein Einschreiben die klügere Alternative ist. Wusste ich vorher auch schon, aber ich dachte mit Aboalarm bin ich noch sicherer als mit einem Einschreiben...

Recht, Anwalt, Gericht, Abofalle, Jura, Kündigungsfrist, Mahnung, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Abonnenten
Urkundenfälschung mit Vorstrafen?

Hallo,

ich ( 20, Bayern) habe eine Vorladung von der Polizei bekommen wo ich auf Grund eines Strafverfahrens gegen mich wegen Urkundenfälschung aussagen soll.

Die Schuldfrage steht außer Raum denn ich habe es getan und werde es auch zugeben.

Bei den Urkunden handelt es sich um Ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen welche ich ausschließlich an meinen Ex-Arbeitgeber per Mail zugesendet habe. Somit habe ich ca 2 Monate am Stück gefehlt und anschließend habe ich gekündigt sodass ich die eingeforderte Ablieferung der Originalbescheinigungen umging. Lohn für diese 2 Monate habe ich bekommen, musste ich jedoch fast komplett zurückzahlen.

Leider bin ich kein unbeschriebenes Blatt. Meine Vorstrafen umfassen 50h soziale Arbeit wegen Körperverletzung ( Geschädigter wurde nicht verletzt und Anzeige wurde von dessen Mutter erstattet ). Ebenfalls habe ich einen Wochenendarrest hinter mir, welchen ich wegen eines Diebstals in der Berufsfachschule die ich besuchte bekam.

Alle Taten wurden im Alter von 18-19 begonnen und bestraft. Ich habe alle Fehler eingesehen und alle in jeden Verfahren bis jetzt offen und ehrlich zugegeben und beteuert.

Nun zu meine Fragen:

- Brauche ich einen Anwalt?

- Gerichtskostenhilfe o.ä. steht mir nicht zu, richtig?

- Mit welcher Strafe kann ich ca. rechnen? Mit/Ohne Anwalt?

- Was würde mich ein Anwalt ca. kosten?

Anwalt: Ja 80%
Anwalt: Nein 20%
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Anzeige erhalten! (Beleidigung)?

Ich bin Student und arbeite als Aushilfe am Wochenende in eine Tankstelle. Nun wurde ich von einer Person wegen Beleidigung angezeigt. Die Tat ereignete sich während ich an der Kasse war und er als Kunde bei uns seine Betankung bezahlen wollte. Allerdings habe ich ihn nicht beleidigt! Es gab ein kleines Wortgefecht, in welchem er mir auch gedroht hat (Wir sehen uns mal nachts alleine), aber keine Beleidigungen. Er war alleine an der Kasse und ich habe das Videomaterial natürlich sofort gespeichert auf dem Handy. (Nicht das er auf die Idee kommt zu lügen und Zeugen dazuzudichten)

Jetzt gibt es zu dem ganzen Thema eine Vorgeschichte: Die Person wohnt bei mir in der Nähe und es gab eine Auseinandersetzung vor 3 Jahren. Er hatte mich damals nach einem Fast-Unfall gewürgt, während ich auf dem Fahrrad saß. Meine Freundin war als Zeugin dabei. Ich hatte danach einen Abdruck und habe zu der Anzeige auch ein Attest etc. beigelegt. Das Verfahren wurde gegen eine Zahlung von 300 Euro eingestellt.

Die Vorgeschichte ist natürlich in dem Sinne wichtig, als das er mir mit der neuen Anzeige eins auswischen möchte. Leider wurde ich schlecht beraten und habe auf den Brief der Polizei nicht geantwortet und habe nun Post vom Staatsanwalt bekommen. Die Aufforderung ist eine Zahlung von 200 Euro. Was soll ich nun tun? Ich kann den Betrag der Strafe senken lassen (Einkommen ist nur mein Aushilfsgehalt) und sie bezahlen. Allerdings stört mich diese Ungerechtigkeit enorm. Er musste damals 300 Euro bezahlen für das Würgen obwohl meine Freundin als Zeugin dabei war. Und jetzt gibt es einfach keinen Anhaltspunkt:

Keine Zeugen, keine Tonspur, nichts. Einfach eine Anzeige wegen angeblicher Beleidigung und ich fühle mich ehrlich gesagt ziemlich machtlos. Wie stehen die Chancen vor Gericht? Soll ich es soweit kommen lassen under lieber die Strafe zahlen um einer eventuell ungerechten Verurteilung entgegen zu kommen.

Danke im Vorraus

Recht, Anwalt, Gericht, Anzeige, Beleidigung

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