Nachzug zum ungeborenen deutschen kind?

Also...etwas komplizierter...also meine Freundin ist aus der Ukraine und jetzt im 3. Monat schwanger. Wir möchten das unser Kind in Deutschland zur Welt kommt.

Demnach müsste theoretich § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG dazugehörig sein.

Auf meine Anfrage bei der Ausländerbehörde bekam ich folgende Antwort:

Die Kindesmutter kann nach D visafrei einreisen und kann sich hier 90 Tage aufhalten. Über diesen Zeitraum hinaus hat bis zur Geburt des Kindes die Kindesmutter aber kein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Ein Aufenthaltsrecht zur Vollendung der Geburt eines deutschen Kindes in D kennt das AufenthG nicht.

 

Am sinnvollsten wäre es, wenn die Kindesmutter 90 Tage vor dem errechneten Geburtstermin einreist. Der Anspruch des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG entsteht erst ab Geburt des dt. Kindes.

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Jetzt zu meiner Frage...ist das den sein ernst? Wie soll das denn versicherungstechnisch ablaufen? Ich kenne keine Reiseversicherung die auch Geburt abdeckt??? Davon mal abgesehen habe ich folgendes im Netzt gefunden:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/1rvr/bs/10/page/sammlung.psml?doc.hl=1&doc.id=JURE090030907%3Ajuris-r03&showdoccase=1&documentnumber=12&numberofresults=486&doc.part=L&doc.price=0.0&paramfromHL=true

(Der Anwendung des § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG steht auch nicht entgegen, dass das Kind noch nicht geboren ist. Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass die bevorstehende Geburt eine Kindes aufenthaltsrechtliche Vorwirkungen aus Art. 6 Abs. 1, 2 Grundgesetz (Schutz von Ehe und Familie) begründen kann.

Sowohl die ausländische Mutter als auch der deutsche Vater des Kindes haben bei fortgeschrittener Schwangerschaft einen Anspruch auf Teilhabe an der Geburt und an der Schlussphase der Schwangerschaft.)

Ich bin gerade etwas Ratlos...will mich die Ausländerbehörde abwimmeln?

Ich kann unmöglich die Kosten für die Schwangerschaft tragen :(

Kann mir jemand Bitte helfen?

Recht, Anwalt, Gesetz, Geburt, Aufenthalt, Kinder und Erziehung, Ukraine, Visum, Ukrainerin
Motorrad verkauft, Käufer droht mit Anwalt und Mängel am Fahrzeug?

Bitte lesen,

Guten Tag, Ich habe meine Sportenduro mit Papieren diese nun 8 Jahre alt ist für einen relativ billigen Preis im Internet verkauft als Privatanbieter. Der Käufer war vor Ort und hat sich diese angeschaut und natürlich auch Probegefahren. Noch alles gut- , wir bequatschen die Mängel am Motorrad und machten noch etwas am Preis. Dann waren die Käufer zufrieden und kaufen diese. Hatte Ihnen ein Kaufvertrag angeboten, diesen brauchten Sie aber nicht da die nun die Papiere hatten. Ich sagte auch da vor Ort nocheinmal das dies ein Privatverkauf ohne Garantie, Rückgabe und Gewährleistung ist (was durch einen Kauf bei Kleinanzeigen, bekannt ist). Nun bekam ich einen Tag danach eine Anruf vom Käufer das, das eine Beschädigung am Kolben vorliegt und ich dies verschwiegen hätte (Kolben war ca 15 Betriebsstunden verbaut). Und er einen neuen braucht und ebenfalls der Zylinder gewartet werden muss. Er will das ich mich an denn Kosten beteilige oder er drohte mir seinen Anwalt einzuschalten oder das Moped mir zurück zu geben. Jetzt zu meinem Teil, habe Ihn gesagt das der Kolben (Verschleißteil) bereits gebraucht ist, wie das ganze Moped, es war / ist dazu voll funktionsfähig sonst hätte er auch keine Probefahrt vornehmen können. Dazu nehme ich das Moped auch nicht zurück da ich kein Händler bin oder Gewerbetreibender. Er meint das er mir mit seinem Anwalt droht.

Wie soll ich ich weiter verfahren? Muss ich mir Gedanken machen? In meinen Augen ist das ein Mensch der nach einem Kauf einfach noch Provit machen will mit Mängeln die es garnicht gab.

Brauche mal Hilfreiche Tipps bzw. Antworten auf das was nun vorliegt

MfG

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Kann man in der SF-Klasse höher als SF-Klasse 25 eingestuft werden?

Die Frage klingt banal und einfach zu beantworten, mein Problem ist aber etwas komplexer. Glaube ich.

Wir haben das Auto gewechselt und wieder einmal beschäftigen wir uns mit dem Thema Kfz Versicherung. Beim Einstellen aller Daten ist mir aufgefallen, dass man bis zu Schadensklasse von 36 (oder höher) eingeben kann bzw. scheinbar in der SF-Klasse (SFK) erreichen kann. Der Versicherungsbearbeiter hatte einst (2010) meiner Mutter gesagt, das maximal nur eine SF-Klasse bis 25 möglich wäre. Seit 2010 (SFK 21) ist sie nur auf 25 (2018) erhöht worden. Weiter nicht mehr!

Vor etwa 3 Jahren wurde ich in einen Unfall beteiligt, bei dem die rechte Front des Autos zerstört wurde. Der andere Fahrer trug 100% Schuld. Die Sachlage war da auch mehr als eindeutig. Daher musste er sämtliche Reparaturkosten übernehmen. Ich weiß jetzt, das es so etwas wie Bonis (mit Zusatzkosten verbunden) gibt, die einen davor schützen nach einem Unfall sofort zurückgestuft zu werden. Diese Option hat meine Mutter. Soviel sei einfach mal erwähnt; falls relevant. Ansonsten andere Unfälle gab es nicht und irgendwelche kostspieligen Mängel oder derartiges was die Versicherung tragen musste gab es auch nicht.

Aus der Erzählung heraus resultiert also eine 2. spezielle Frage. Hat ein solcher Unfall, für den ich oder die Halterin (meine Mutter) nicht verantwortlich ist, negative Konsequenzen für die SFK meiner Mutter oder nicht? Könnte man sich wenigstens 1 Jahr damit erklären oder kommt das sogar "spanisch" vor?

Werden wir hier von der Versicherung betrogen? Sollt ich bei einem negativen Ergebnis nach der zur Redestellung des Versicherers eventuell einen Anwalt einschalten?

Versichert bin ich diesbezüglich.

PS. Könnt es sein das bestimmte SFK nur für bestimmte Personen gelten? Wenn ja, wo kann man das einsehen bzw. selbst überprüfen?

KFZ, Recht, Anwalt, Kfz-Versicherung, unfallfrei, SF-Klasse, Auto und Motorrad
Hund weggegeben nun zurück?

Hallo, wir mussten aus privaten Gründen leider unseren Hund abgeben.

wir haben mit dem Herrn einen Kaufvertrag abgeschlossen, in den wir aber reinschrieben falls irgendwas sein sollte wir den Hund jeder Zeit zurück nehmen, bevor er in schlechte Hände gerät.

Nun haben wir mit dem Mann raten vereinbart einen Teil hat er schon gezahlt.

gestern schrieb er, dass es dem Hund nicht gut gehen würde er nichts mehr frisst und seit einem Monat vor der Tür liegt und auf uns wartet.

Darauf hin sagte er, er würde uns ihn nächste Woche wieder bringen allerdings nur wenn wir ihm dann auch sofort sein Geld wieder geben würden, sonnst würde er ihn weiter vermitteln er hätte da schon jemanden.

alles schön und gut, wir würden ihn zurück nehmen haben aber die letzten Monate Hohe Ausgaben gehabt, so können wir ihm den Betrag nicht sofort zahlen auf raten lässt er sich nicht ein.

klar gab es wirklich harte Gründe weshalb wir ihn abgeben mussten, trotzdem lieben wir ihn und möchten nicht das der Mann ihn einfach zu fremden weitervermittelt.

wir fragten auch ob er uns ein Bild schicken könnte, daraufhin schrieb er das er grade keins hätte. Wenn der Hund doch dort ist,wieso macht er nicht grade ein Bild? Habe das Gefühl ihm geht es wirklich nicht gut.

was können wir tun? Wer ist im Recht? Schließlich haben wir den Vertrag mit der Rücknahme nicht ohne Grund gemacht, kann er ihn einfach so weiter geben? Er zahlt ihn ja selber in raten ab, warum wir dann nicht? Er kann ja nicht einfach von heute auf morgen sagen so ich bring euch den Hund, will aber sofort das Geld haben, oder habe ich unrecht?

lg

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