Guten Tag,
wir haben ein gebrauchtest Fahrrad auf Ebay Kleinanzeige verkauft. Preis nach Verhandlung lag bei 100 Euro.
In der Beschreibung stand drin, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt und jegliche Gewehrleistung und Rücknahme ausgeschlossen ist.
Beim Probefahren wurde von uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Gangschaltung etwas schwergängig ist. Dies wurde vor Ort vom Käufer getestet und für "in Ordnung" abgetan.
Jetzt nach einigen Tagen schreibt der Käufer mich an und möchte mir das Fahrrad zurück bringen und das Geld zurück haben. Grund: Die Gangschaltung wäre defekt und würde sich auch nicht vom Fachmann reparieren lassen > Muss getauscht werden.
Wie ist die Rechtslage? Muss ich das Fahrrad zurück nehmen und ihm das Geld erstatten? Es liegt ja keine Täuschung vor, da wir dem Käufer darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Schaltung schwergängig ist. Zudem kommt, dass diese ja dennoch funktionierte und jetzt defekt ist.
Käufer droht derweil mit Anwalt.
Vielen Dank!
Gruß
anomx