Entlassung Beamter auf Widerruf mögliche Konsequenzen?

Guten Abend geehrte Community

Ich stehe möglicherweise vor einem Chaos und bin aufgrund meiner beruflichen Situation auf eure Antworten wirklich angewiesen;(

Momentan absolviere ich seit knapp zehn Monaten eine Ausbildung und bin Beamtenanwärter im mittleren Dienst. Leider bin ich gleich zu Beginn des Vorbereitungsdienstes durch probleme mit gewissen Vorgesetzen anhand einer aüßerst schlechten Beurteilung negativ in Erscheinung getreten. Daraufhin wurde mir von seitens der Behörde mitgeteilt, das man das ganze weiterhin intensiv beobachten würde und mich mit anderen Worten quasi vor die Tür setzen würde, wenn ich die Erwartungen, die an mich gestellt werden nicht erfüllen sollte.

Nun ist es so, dass ich meinen ersten Teil der Zwischenprüfungklausuren geschrieben habe und ich trotz guter Vorbereitung mir vom Bauchgefühl ziemlich sicher bin, für diese Klausur eine 5 oder 6 zu bekommen, da ich einen Blackout hatte. Ich wirke dadurch extrem angespannt und hatte bereits eine schlechte Ausgangspostion. Jetzt ist es so das ich mir über alle möglichen Konsequenzen berechtigte gedanken machen muss, zu diese zählen unter anderem meine Entlassung da ich Beamter auf Widerruf bin. Meiner größten Sorge sehe ich aber etwas anderem entgegen und zwar soll es üblich sein, das Behörden generell den Anwärtern nahe legen, sie sollten doch freiwillig von selbst aus dem Vorbereitungsdienst ausscheiden, um somit die unter Auflagen gewährten Anwärtersonderzuschläge im vollen umfang dann anschließend zurückfordern zu können. Ich habe zudem vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst eine derartige Vereinbarung unterschrieben in dem es heißt: Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter nicht vor dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Laufbahnprüfung ausscheidet und nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 29) in der Laufbahn verbleibt.Werden die in Absatz 2 genannten Voraussetzungen aus Gründen, die die Beamtin, der Beamte, die frühere Beamtin oder der frühere Beamte zu vertreten hat, nicht erfüllt, ist der Anwärtersonderzuschlag in voller Höhe zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag vermindert sich für jedes nach Bestehen der Laufbahnprüfung abgeleistete Dienstjahr um jeweils ein Fünftel

Worauf kann ich mich im falle des nicht bestehens der Zwischenprüfung einstellen? In diesem Gesetzestext ist von "nicht vor dem Abschluss" des Vorbereitungsdienstes und dem schuldhaftem nichtbestehen der Laufbahnprüfung die Rede, heißt das etwa das ich für all die Monate die Bezüge zurückbezahlen muss, selbst wenn ich keinen Antrag auf meine eigene Entlassung stelle und mich weigere freiwillig aus dem Vorbereitungsdienst auszuscheiden? Muss ich einer Rückforderung des Anwärtersonderzuschlages auch fürchten, wenn die Behörde mich entässt?

Ich bitte um Hilfe

viele grüße Olaf

Schule, Ausbildung, Recht, Anwalt, Beamte, beamtenrecht, Öffentlicher Dienst, Personalrat, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Zu Unrecht der Hehlerei beschuldigt was nun?

Hey Community,

also mein Freund hat ein großes Problem an der Backe. Wir waren vor einem Jahr (Frühjahr 2017) etwa in Dresden und haben dort über Kleinanzeigen ein Handy mit zwei Hüllen, OVP etc gekauft und persönlich abgeholt. Der Verkäufer war ein stinknormaler mitte 40 jähriger Familienvater im Hemd. Wir haben das Handy in seiner Wohnung geholt und er hat uns auch eine Rechnung davon gezeigt. Ich bin mir leider nicht mehr sicher ob wir diese verschmissen oder garnicht mitgenommen haben, denn bei uns zuhause konnten wir sie jetzt nicht finden. Naja alles gut soweit. Zum eigentlichen Problem. Das Handy sowie Protemonnaie wurden ihm vor 4 Wochen geklaut. Er hat den Diebstahl natürlich bei der Polizei gemeldet. Diese hatte gesagt sie braucht mal eine Zeugenaussage von ihm. Er geht nichts böses ahnend hin und schwupps wird ihm eröffnet, dass er ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei gegen ihn stattfindet, da das Handy im Dezember 2015 als gestohlen gemeldet wurde.

So er hat erstmal den Schock seines Lebens. Wir können wie gesagt die Rechnung nicht finden und auch die Nachrichten mit dem Verkäufer sind gelöscht, da mein Freund aufgrund einer Vertragsbeendigung eine neue Emailadresse einspeichern musste bei Kleinanzeigen.

Wir wissen noch ungefähr wo der Mann gewohnt hat, aber ehrlich gesagt seh ich keine Chance ihn zu finden :(.

Was sollten wir jetzt als nächstes tun? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit dass die Staatsanwaltschaft ihn anzeigt oder so? Ich bin doch Zeugin, dass wir nicht wussten, dass das Handy gestohlen ist ( glaube auch ehrlich nicht, dass der Verkäufer das wusste, wie gesagt eine Rechnung gabs auf jeden Fall also etwas kann nicht stimmen).

Falls jemand Erfahrungen mit sowas hat, würde ich mich sehr über eine kleine Unterstützung freuen.

Mfg

SunAndRain

Handy, Polizei, Anwalt, eBay, Anzeige, Privatkauf, Privatverkauf, Staatsanwaltschaft, Hehlerei, Hehlerware

Meistgelesene Beiträge zum Thema Anwalt