Kann meine Mutter mich verklagen?

Hallo ihr Lieben,

Ich habe vollgendes Problem.

Ich bin seit 2 Monaten ausgezogen und als ich noch bei meinen Eltern (Mutter, Stiefvater, kleine Schwester) gewohnt habe, habe ich natürlich als ich endlich nach Ausbildung in Arbeit stand Kostgeld und manch Einkäufe gezählt.

Als ich noch in Ausbildung stand haben mir meine Eltern ein Auto gekauft, ebenfalls sind in der Zeit Kosten für mich angefallen zb. Klamotten, Versicherung fürs Auto ebenfalls auch mal Benzinkosten.

Nachdem ich in Arbeit stand fielen auch mal etwas Bezinkosten an da mein Gehalt wirklich sehr schlecht war. Wie gesagt Kostgeld und immer mal wieder Einkäufe habe ich bezahlt (um noch mehr Ärger aus dem Weg zu gehen).

Nun hat meine Mutter und mein Stiefvater mir einen ellenlange Rechnung geschrieben und ich soll jeden kleinen Cent zurück zahlen. Jedoch habe ich jetzt mein eigenes Leben wo ich auch schauen muss wie ich alles bezahle und leben will man ja schließlich auch noch.

Das Familienverhältnis war noch nie das beste, ständig gab es Streit vorallem mit meinem Stiefvater und meine Mutter hat dann mit gemacht, wegen völlig sinnlosen Sachen.

Nun hat meine Mutter mir heute geschrieben das ich die summe x ab sofort zurück zahlen soll.. damals hatte sie mir gedroht das wenn ich nicht zahle sie mir einen Antwalt auf den Hals hetzt und mich verklagt. Meine Mutter unf Stiefvater verdienen beide sehr gut.

Ich denk mir nun entschuldigt bitte das ein kind geld kostet...

Meine Frage nun:

Kann sie mich auf sowas wirklich verklagen, denn ich habe nichts bei ihr unterschrieben.

Danke im Voraus.

Familie, Geld, Anwalt, Familienrecht, Zahlung, verklagen
Sollte ich Anzeige erstatten? Nötigung/Beleidigung im Straßenverkehr?

Heute wurde mir in einem Kreisel die Vorfahrt genommen. Aufmerksam darauf habe ich den Fahrer per Hupe gemacht. Er gestikulierte wild umher. An der nächsten Kreuzung macht er mit den Gestikulierungen weiter. Ich nahm daraufhin die Hand vom Lenkrad und machte eine Handbewegung nach oben.

Dies veranlasste den Fahrer sich abzuschnallen, den nachfolgenden Verkehr aufzuhalten, auszusteigen und sich vor mein Fahrzeug zu stellen um mich aggressiv anzuschnauzen. Worte konnte ich nicht verstehen da ich mich bedroht fühlte und die Türe von innen verschlossen habe. Ich habe mir daraufhin sein Nummernschild notiert. Nach kurzer Zeit stieg er wieder ein und setzte seine Fahrt fort. An einer der nächsten Kreuzungen Big ich ab. Bei einem Blick zu dem mir vorausfahrenden Wagen habe ich klar und deutlich noch den Mittelfinger gesehen. Allerdings stehe ich alleine als Zeuge da, da ich alleine im Fahrzeug war.

Nun weiß ich nicht ob ich Anzeige wegen Nötigung, Bedrohung und/oder Beleidung stellen soll. Er wirkte schon sehr einschüchternd was darauf schließen lassen könnte dass mich diese Person nach Erstellen einer Anzeige privat aufsuchen könnte, da er ja mein Fahrzeug und nach einer Anzeige ja auch sicher meinen Namen und meine Adresse kennen wird.

Was meint ihr? Würdet Ihr Anzeige erstatten (was dieser Typ verdient hätte) oder sollte ich es auf sich beruhen lassen (um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen)?

Polizei, Recht, Anwalt, Beleidigung, Nötigung, Strafanzeige, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad
Kann eine Luftsicherheitsüberprüfung ausgesetzt werden?

Liebe User,

um auf einem Flughafen arbeiten zu können, muss bei der zuständigen Landesdirektion eine Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Luftsicherheitsbehörden gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz durchgeführt werden.

Person A hat 2017 einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung erhalten (Verfahren, ohne Verhandlung). Keine Chance sich zu äußern. 

Der Strafbefehl wurde von der Anwältin A´s fristgemäß angefochten. Seitdem liegt der Fall in der Bearbeitungsschlange.

Nun wurde A die ZÜP verweigert, in dem Sinne, dass man erst die Verhandlung abwartet und bis dahin keine abschließende Prüfung möglich sei. Gleichzeit erwähnt man, das dies erst im Jahr 2019 stattfinden kann.

Das bedeutet A wurde ohne Chance auf Verteidigung verurteil, fechte diese dann fristgerecht an und unterleigt trotzdem einer Wertung, als sei das Verfahren abgeschlossen.

Frage: 

- Ist es rechtskonform, wenn ein Verfahren nicht abschließend beendet ist – "A" also längst keinen Status als entsprechend verurteilter Täter zu entsprechenden Tagessätzen erfahren hat, die eine "vorstrafe" ergeben würden und es bis dato auch keinerlei Äußerungsmöglichkeiten gab,

ihn dennoch schon so bewerten als sei er vorbestraft?

Wenn es danach ginge, könnte ja auch gleich auf dem Führungszeugnis ein Vermerk gemacht werden, den man ja später wieder entfernen könnte. "vorbestraft auf Probe".

Hier findet eine förmliche Vorverurteilung statt, gegen die der Betroffene keinerlei Möglichkeiten hat und die ihn 2 Jahre Repressalien unterwirft, die noch gar keine abgeschlossene Grundlage haben.

Was sagt Ihr dazu? BG

Flughafen, Recht, Anwalt, Gericht, Luftsicherheit

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