Anzahlung einbehalten für Termin, Fall für Polizei?

Ein wenig reißerisch die Überschrift aber klingt gleich interessanter, sorry

In benenne die Personen jetzt mal um.

Folge Situation:

Heidi hat bei Frauke einen Kosmetiktermin gemacht für den Frauke eine Anzahlung von 100€ haben möchte, was auch völlig verständlich ist.

Jetzt hat Heidi den Termin, welcher in 3 Wochen ist, abgesagt. Frauke sagt darauf hin, dass sie die 100€ einbehält, da sie den Termin für Heidi geblockt hatte und anderen dafür abgesagt hat. Rechtlich müsste es doch aber so ausschauen, dass ein angemessener Zeitraum vorhanden sein muss um einen neuen Kunden für den Termin zu finden und 3 Wochen sollten dafür doch allemal ausreichen oder nicht? Auch hat Frauke Heidi nicht darüber aufgeklärt, dass die Anzahlung einbehalten wird auch wenn der Termin weit im Voraus abgesagt wird (bei 2 Tagen vorher wäre es verständlich). Unterschrieben wurde ebenfalls nichts.

Die Gespräche liefen alle über Instagram. Kurzzeitlich hatte Frauke gesagt, dass Heidi die 100€ zurückbekommt, hat sich dann aber dagegen entschieden und sie überall blockiert und den Chat gelöscht. Die Nachrichten die Frauke an Heidi geschrieben hat sind alle nicht mehr verfügbar.

Ist es rechtlich die Abzahlung einzubehalten bei einem solchen Zeitraum? Wie sieht der weg für Heidi aus?
Bei einem Streitwert von 100€ lohnt sich vermutlich der Gang zum Anwalt nicht.

Grüsse

Chris

Polizei, Recht, Anwalt, Privatrecht, Strafrecht
Rechtsfrage: Parzellenverkauf ungültig - Käufer hat schon umgebaut, muss dies erstattet werden?

Hallo alle zusammen,

ich habe eine etwas knifflige Rechtsfrage. Meine Schwiegermutter hat ihre Parzelle an einen Bekannten verkauft, und zwar ziemlich unter Wert. Sie selbst hatte die Parzelle für 7000€ erstanden und anschließend ein riesiges Klettergerüst aufgestellt, Beete gepflanzt und das Dach vom Häuschen komplett erneuert.
Da ihr Mann verstorben ist, wollte sie sich davon trennen - der Bekannte hat ihre Lage ausgenutzt und hat ihr 3000€ für die Parzelle geboten, viel zu wenig, aber sie wollte das Ganze schnell hinter sich bringen. Sie haben handschriftlich einen Vertrag gemacht.
Jetzt, nach einem Jahr, stellt sich jedoch heraus, dass der Vertrag ungültig ist, da der Parzellenverein nicht involviert war und der Verkauf über eben diesen laufen muss.
Nun haben wir uns überlegt, dass wir die Parzelle dann doch lieber behalten möchten. Der Bekannte besteht aber nun darauf, dass wir ihm nicht nur die von ihm gezahlten 3000€ erstatten, sondern auch noch das, was er in dem letzten Jahr in die Parzelle investiert hat.
Da er die Parzelle viel zu günstig bekommen hat, sehen wir das aber gar nicht ein und da es rechtlich gesehen weiterhin die Parzelle meiner Schwiegermutter ist, wäre es für uns nun interessant zu wissen, wie die Rechtslage aussieht.

Also: Er hat die Parzelle viel zu günstig gekauft (3000€), sie ist aber bestimmt 7000€ wert. Er hat in die Parzelle investiert (neue Möbel, Wände gestrichen, Rasen gelegt) aber der Verkauf war ungültig, sodass sie noch unsere ist. Wir überweisen ihm die 3000€ zurück - sind wir nun verpflichtet, ihn für seine Investitionen zu entschädigen?

Vielen Dank

Recht, Anwalt, Immobilien, Rechtslage, Verkauf

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