Angestellter Nebengewerbe Rechnung an Chef stellen Scheinselbstständigkeit?

Hallo Leute,

ich habe da mal eine Frage in Bezug auf Angestelltenverhältnis und Nebengewerbe. Ich bin in einem Angestellten Verhältnis und arbeite als Elektroingenieur. In meiner Freizeit baue ich unterschiedliche Produkte für den Modellbau Bereich. Nun beschäftige ich mich seit langem schon damit mich nebenberuflich mit meinen Hobbys Selsbtändig zu machen.

Zusätzlich hat es sich ergeben, dass mein Arbeitgeber Interesse an meinen Produkten hat. Mein Arbeitgeber möchte einen Artikel von mir kaufen. Natürlich nur mit Rechnung. Damit alles seine Richtigkeit hat, möchte ich ein Gewerbe anmelden, um diesen Artikel an meinen Arbeitgeber verkaufen zu dürfen.

Das ist sozusagen der Anstoß für mich endlich ein Gewerbe anzumelden um meine Artikel zu vetreiben.

Jetzt zu meiner Unsicherheit:

Ich habe gelesen, dass ich als Angestellter meinem Arbeitgeber keine Waren verkaufen darf. Denn das wäre dann wie ein Gehalt und müsste Sozialversicherungstechnisch verrechnet werden. Ist das korrekt? Und was kann noch auf mich zukommen?

Zusätzlich habe ich das Problem, da ich von der Kleinunternehmerregelung nach
§19 USTG (Umsatz <<17500€/Jahr) gebrauch machen möchte, mit diesem Autrag ich mein Limit für das Jahr 2017 schon erreiche. DH. ich kann nicht wie geplant weiter Aktiv mein Gewerbe ausüben und meine Produkte vertreiben. Erst 2018 wieder. Dies könnte auch noch dazu führen, dass meine Selbständige Tätigkeit als Scheinselbständigkeit gesehen wird da ich nur einen Auftraggeber in 2017 habe. Was kann da tun? Was habe ich sonst für Möglichkeiten?

Ich möchte ehrlich und Legal mein Gewerbe ausüben und meine Steuern zahlen so wie es sich gehört.

Würde mich über eure konstrutive Meihnung sehr freuen.

MfG Kucki-22

Rechnung, Nebengewerbe, Scheinselbständigkeit, Sozialversicherung, Angestellte

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