Als Angestellter Kunden aus dem Geschäft Rausschmeißen?

6 Antworten

Er muss es sogar. Auch zum Schutz der Kunden.

Der Angestellte handelt ja im Sinne des Arbeitgebers! Also darf er..

Ja das Hausrecht hat der Inhaber...

...das heißt aber nicht dass er dieses nur persönlich ausüben darf...

...er kann damit natürlich wen beauftragen, eben die Verkäufer/innen, einen Sicherheitsdienst etc.

Angestellte sind "Verrichtungsgehilfen" des Inhabers.

Angestellte dürfen das auch.