Darf ein Betreuer einen Makler mit dem Verkauf eines Hauses beauftragen, ohne vorher die Zustimmung des Betreuungsgerichts eingeholt zu haben?
Ist ein Reservierungsvertrag mit dem Makler für den Kaufinteresse überhaupt bindend, wenn das Haus gar nicht offiziell verkauft werden darf?
Es liegt also auch noch kein Wertgutachten vor, der Verkehrswert würde wahrscheinlich höher liegen als der angesetzte Verkaufspreis.
Die Tatsache, dass das Betreuungsgerichts noch gar nicht zugestimmt hat, wurde erst nach Unterzeichnung des Reservierungsvertrags auf Nachfrage mitgeteilt (sind „nur“ 500€ bei Rücktritt, aber unter den Bedingungen wäre ich nicht bereit auch nur 1 Cent zu bezahlen).
Ich habe einen Zeugen bei der Besichtigung dabei gehabt, dort wurde es so dargestellt, dass die Verhältnisse geregelt sind und der Kauf zügig realisiert werden kann.
Meint ihr man kann hier Fahrlässigkeit oder arglistige Täuschung unterstellen? Sollte der Kauf platzen, bin ich nicht bereit etwas zu bezahlen. Anwalt einschalten?