Nehmen wir an 2 Leute vom Ordnungsamt verhängen ein Bußgeld an 3 Personen. Die Personen erheben Einspruch, der abgelehnt wird vom Ordnungsamt. 2 der Personen entscheiden sich, den Einspruch weiterlaufen zu lassen, das heißt es wird vor dem Amtsgericht entschieden. Die dritte Person bekommt Angst und bezahlt auf die zweite Zahlungsaufforderung hin einfach.
Wenn die zwei Ordnungsamts Mitarbeiter jetzt vor Gericht Aussagen das eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, die beschuldigten dies aber abstreiten und als Schikane empfinden, handelt man dann wirklich im Zweifel für den Angeklagten?
Muss die Unschuld oder Schuld der Angeklagten bewiesen werden?
Müssen alle 3 Personen gemeinsam Widerspruch einlegen, um überhaupt eine Chance vor dem Gericht zu haben?