Wie komme ich an eine vollstreckbare Ausfertigung eines Urteils?

Liebe Community,

vor gut 3 Wochen hatte ich hier die Frage gestellt, wie man ein "vorläufig vollstreckbares Versäumisurteil" vollstrecken lassen kann. Noch mal kurz zur Info: Es ging um ein Urteil aus dem Jahr 2004, wo das Gericht den Beklagten verurteilt hat, mir eine schuldige Summe zu zahlen.

Zu dieser Frage erhielt ich ein paar wirklich hilfreiche Antworten! So eben auch jene, dass ich mir erst einmal eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils (sofern vorhanden) über das zuständige Amtsgericht aushändigen lassen muss. Bisher erhielt ich über meinem damaligen Anwalt seiner Zeit eben nur das "vorläufig vollstreckbare" Urteil.

Nun habe ich mich vor zwei Wochen beim zuständigen Gericht schriftlich gemeldet und um Zusendung der endgültig vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils gebeten. Die Antwort kam vor ein paar Tagen wo es hieß, dass man diese Ausfertigung damals meinem Anwalt zugeschickt hat. Mein Anwalt ließ mir jedoch nur das "vorläufig vollstreckbare Urteil" zukommen, aber leider nicht die endgültig "vollstreckbare Ausfertigung". Auf Anfrage meines Anwalts vor ein paar Tagen hieß es, dass es leider zu lange her sei und man keine Unterlagen mehr von mir zu diesem Fall hätte.

Was nun? Habe ich noch irgendeine Möglichkeit an die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils ranzukommen? Wie lange werden Urteile im Archiv des Amtsgerichtes aufbewahrt?

Ich hoffe, man kann mir helfen.

Viele Grüße!

Recht, Amtsgericht, Urteil, Vollstreckung, Versäumnisurteil
Sparkasse schaltet Amtsgericht ein.

Hallo,

Zu diesem Thema muss Ich etwas ausholen. Die erste Bank in mein Leben war die Sparkasse. 2007 habe Ich dann eine Überbetriebliche Lehre angefangen und diese auch abgeschlossen dennoch fing alles in der Lehre an. Jung und dumm wie man ist hatt man natürlich ein wenig über seine verhältnisse gelebt und bereits gegen ende des 1 Lehrjahr`s ging mein Kontostand immer gegen ende des monats ins minus und dann anfang des Monats wieder ins +. Das gingeine Zeitlang gut bis mir die Sparkasse aufeinmal mir das Konto ohne vorwarnung so gesperrt hatt das Ich nicht mehr 250 euro max. ins minus gehen kann. Natürlich ging dann alles krachen Mahnbescheide kahmen von Überall her Internetanbieter Amazon usw usw. Nun steckte Ich in den Schulden. Aber jetzt kommt das was Ich unrecht finde. Die Sparkasse hatt mir ein Brief zukommen lassen das Ich jetzt mit mein Konto 500 euro ins minus gehen kann. Was natürlich passiert ist durch die anderen Schulden die Ich hatte und durch die Sparkasse selbst Das hatt Sich alles hingezogen. Hab auch mein Internetanbieter komplett bezahlt , Amazon und eben die kleineren Beträge und bei der Sparkasse hab Ich auch immer ein wenig abgestottert in Monat und war dann Irgendwann von irgendwas von 700 Euro auf 400 Euro runter aber durch einen sagen wir es mal schicksalsschlag konnte Ich da erstmal nichts mehr hinüberweisen und es ging von vorne los. Ende vom Lied ist Amtsgericht Aschersleben meldet sich bei mir per Brief mit ein beiliegenden Wiederspruchsschreiben. Die gesamtforderung beträgt jetzt ca. 550 Euro. Bin derzeit Hartz 4 empfänger und kann das unmöglich tragen bzw. nicht auf einmal. Daher meine fragen: Darf die Sparkasse das? Die müssten doch schon gemerkt habe das Ich schwierigkeiten mit den Geld hab und das es für mich nicht möglich ist das Konto auszugleichen. Zumahl Sie mir dann die den "kredit" von 250 sperren aber dann ein 500 Euro "Kredit" draus machen.? Was schreib Ich jetzt dem Amtsgericht? Bitte um ernstgemeinte Antworten.

Mit freundlichem Gruß

Finanzen, Amtsgericht, Mahnung, Sparkasse

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