Darf ich den verkauf von alkohol an einen Kunden verweigern?

Ich arbeitete heute an der bar in einem Restaurant als ein Gast ins lokal kam der mir von anfang an suspect erschien. Er hatte etwas probleme sich zu artikulieren, hat langsam geredet und hatte einen sehr emotionslosen „leeren“ Blick. Er hat weder getorkelt oder gelallt weshalb ich erstmals davon ausgieng er hätte ein leichtes geistiges Handicap oder eine Autismus-Störung. Er wurde natürlich wie jeder andere Gast bedient, höflich und mit respekt. Doch bereits seine erste Bestellung war sehr merkwürdig: 0,5L Vodka um 15:00Uhr mittags. Diesen Wunsch habe ich ihm natürlich nicht erfüllt und ihn auf zwei 0,2cl vodka shots und ein Bier runter geredet mit der ausrede das dies das limit sei dass wir an eine Person verkaufen dürfen. Bereits da hatte ich Gewissensbisse weil ich mir sicher war das er nicht ganz bei sinnen war auch wenn ich den Grund nicht kannte. Jedoch war er mitte 40 und in dem Moment dachte ich mir er könne das bestimmt selbst verantworten. Mein schlechtes Gewissen hatte leider einen guten Grund, als ich ihn fragte was es denn so früh schon zum feiern gäbe antwortete er nur ganz trocken er sei Alkoholiker. Die im nachhinein offensichtlichen anzeichen habe ich leider übersehen was ich zutiefst bereue. Selbstverständlich verweigerte ich ihm den weiteren verkauf von Alkohol wozu ich nun ja auch einen triftigen grund hatte. Meine frage ist nun hätte ich ihm bereits bevor er mir diese Information sagte die Bestellung verweigern dürfen nur weil er mir geistig nicht ganz auf der höhe erschien? Und selbst wenn ich es verweigern hätte dürfen, hätte ich es überhaupt machen sollen? Wie hättet ihr in meiner Position gehandelt?
die Situation endete damit das er sich auf den boden legte und so tief schlief das er nicht mehr ansprechbar war. Nachdem Polizei und Sanitäre sich um ihn kümmerten stellte sich heraus das er am Vortag aus einer Klinik entfloh in der er bereits wegen übermäßigem Alkoholkonsum war. Das Krankenhaus Armband hab ich ebenfalls übersehen. Ich habe einem flüchtigen Alkoholiker Vodka serviert und mache mir unglaublich große Vorwürfe deswegen auch wenn ich weiß das es einfach eine unglückliche Situation war. Wie soll ich in Zukunft handeln wenn Kunden Alkohol bestellt die mir nicht zu 100% Zurechnungswürdig scheinen? Darf ich den Verkauf auch ohne triftigem Grund verweigern? Und wenn ja, hättet ihr es in meiner Situation gemacht?

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Umgangsrecht kürzen - welche Beweise sind vor Gericht gültig?

Ich bin alleinerziehender Vater eines Kindes mit Entwicklungsdefiziten und -Störungen. Mit einer selbst eingeschalteten Familienhilfe sind wir in Kontakt mit dem SPZ und Kinderneurologie. Aufgrund vergangener Ereignisse wird stark vermutet, dass das Kind aufgrund des Kontaktes mit der Mutter (wohnt erst seit diesem Jahr bei mir) und seit diesem Jahr den wöchentlichen Umgängen die Entwicklungsprobleme durch den Kontakt mit der Mutter hat.

Die Mutter ist nachweislich alkoholsüchtig und psychisch labil. Aufgrund dessen bin ich, unorthodoxerweise jeden Samstag und Sonntag vollständig bei den Umgängen dabei, um nach dem Rechten zu sehen - natürlich mit dem Einverständnis der Mutter. Das Jugendamt befürwortet dies, solange es in meinen Möglichkeiten ist.

Fast wöchentlich werden Protokolle von der Familienhilfe geführt, die die Umgänge nach den Aussagen von mir und der Mutter dokumentieren. Fast jede Woche trinkt die Mutter bereits Freitags (wenn ich nichts da bin, weil ich arbeiten muss) und Samstagabends wird es intensiver. Sonntags fahre ich öfters „früher“ ab - die Mutter interessiert es aufgrund ihres Restrausches und Katers nicht.

Die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes plant, die Umgänge langfristig umzustellen und zumindest ohne Übernachtung zu machen, da die Protokolle darauf hinweisen, dass die Situation der Mutter sich nicht bessert. Anfangs habe ich Bilder gemacht vom Alkohol und Video-/Tonaufnahmen, von denen mir aber abgeraten wird, weil keine Einverständnis und nicht wahrscheinlich nicht gültig vor Gericht. Wie beweise ich vor Gericht, dass die Mutter weiterhin ein starkes Suchtproblem hat? Sie hat nach einer Woche kaum was von ihrem AlG2 übrig, hat mir gegenüber bereits gestanden, was aus einem Laden geklaut zu haben, weil „die haben ja genug“ und Ähnliches.

Ich werde leider oft abgefrühstückt mit fragwürdigen Aussagen, dass der Alkoholkonsum schon „mein Problem“ bald lösen wird und dass sie wahrscheinlich sowieso bald ins Gefängnis muss, weil sie ihre, ich glaube 3, Geldstrafen aus Verurteilungen nicht bezahlt. Da sie ab Januar 120 Euro aufgrund einer Sanktion abgezogen bekommt würde das wohl schneller gehen, da sie mehr Rechnungen nicht zahlt.

Aber das kann es doch nicht sein, oder? Reichen die Protokolle nicht für eine realistische Chance, das Umgangsrecht zu kürzen oder zu versagen?

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