Hallo!

Nehmen wir an dass ich vor 1 Jahr bereits für kurze Zeit ALG1 bekommen habe (dh damals auch Arbeitsbescheinigung des vorherigen Arbeitgebers eingereicht...) und mich dann aber vom Jobcenter abgemeldet habe, da ich nicht mehr arbeitssuchend war.

Jetzt - 1 Jahr später - muss ich Alg2 beantragen.

Muss die damalige Arbeitsbescheinigung nochmals vorgelegt werden (ist momentan nämlich unmöglich zu bekommen) oder ist sowas beim Amt gespeichert?

Liebe Grüße