ALG I - ab dem Datum der persönlichen Meldung?

Hallo liebe Cummunity-Mitglieder,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall:

Ich bin vom 16.12.2016 - 08.01.2017 Arbeitslos (Drehpause). Dazu habe ich mich am 08.12.16 via Online-Formular Arbeitssuchend gemeldet.

Daraufhin bekam ich eine persönliche Einladung zum Gespräch am 10.01.2016. Dem bin ich natürlich auch gefolgt und habe dort meine Unterlagen abgegeben und meine Daten erfassen lassen.

Anschließend habe ich Online meinen Antrag für ALG1 gestellt.

Nun sagte mir aber eine Dame am Telefon, dass mir das ALG1 ABER erst ab dem 10.01.2016 zusteht.

Da sind mir natürlich die Lampen angegangen. Okay ich habe mich zu spät gemeldet (dies auch schon in dem Fragebogen angegeben) was ja 1 Woche Sperrzeit bedeutet.

Damit bin ich auch voll einverstanden, aber ich war noch nie in meinem Leben auf Unterstützung angewiesen, habe immer meine Rechnungen bezahlt und noch nie Leistungen bezogen.

Nun war es einmal soweit und ich habe mich zeitig Arbeitssuchend gemeldet (ONLINE) und dann kam ja nur ein Brief mit der Einladung für einen Monat später.

Gibt es eine Möglichkeit, die Leistungen doch noch ab dem 16.12.2016 zu erhalten?

Ich finde es nämlich nicht fair - pünktlich gemeldet -auf persönliche Vorstellung gewartet weil der Termin einen Monat später war - dann gesagt bekommen: pech gehabt, wären sie mal besser früher gekommen.

Kann mir da jemand genauere Informationen zu geben?

Vielen lieben Dank!

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsagentur, Arbeitsamt
Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Krankschreibung und arbeitslos ohne Bezug von ALG I?

Hallo, Meine Frage ist ein wenig komplex. Folgende Ausgangssituation liegt vor: ich bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis, dass am 31.01. endet. Und ich bin mit Zwillingen schwanger. Schwangerschaftsbedingt bin ich auch seit Mitte November krankgeschrieben und beziehe (zumindest theoretisch, danke lieber langsamer Arbeitgeber) seit Ende Dezember Krankengeld. Die aktuelle Krankmeldung gilt bis 31.01. (also genau Ende des Arbeitsvertrages), aber mein Gynäkologe wird mich auch weiterhin krankschreiben, da arbeiten wirklich nicht drin ist den Rest der Schwangerschaft. Nun habe ich, wie mir das Arbeitsamt sagt, keinen Anspruch auf ALG I, da ich krankgeschrieben bin. Kein Problem, meint die Krankenkasse, da bekomme ich auch nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses dann weiter Krankengeld und die Krankenkasse bezahlt ihre Gebühren für mich. Das Schöne ist wohl außerdem, dass mir diese Monate oder Wochen, die ich "nur" Krankengeld beziehe, dann beim Elterngeld nicht als "Nullrunden" (also als Monate mit null Euro Einkommen) in die Berechnung eingehen, da die Krankheit schwangerschaftsbedingt ist (bei ALG und Krankengeldbezug aus anderen Krankheitsgründen ist das wohl so, ich muss dann halt ein Attest von meinem Gyn mit zum Elterngeldantrag darzulegen, das mir bescheinigt, dass ich schwangerschaftsbedingt krank war).

So weit klingt alles ganz gut, ABER:

Gestern hat mein Gynäkologe gemeint, er kann mich ja nur bis zum Mutterschutz krankschreiben. Und was dann? Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld? Wenn nicht, dann sitze ich ja finanziell in der Zeit des Mutterschutzes auf dem Trockenen, bis ich Elterngeld beantragen kann, was im Falle von Zwillingen ja sogar länger dauern würde, da der Mutterschutz bei Mehrlingen ja auch länger andauert.

ALG II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Mutterschutz

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