Jobcenter, Rückerstattung bescheid bekommen wegen Mutterschaftsgeld?

Hallo zusammen. um einmal vorab zu erklären: Ich mache eine überbetriebliche Ausbildung, bin Schwanger und derzeit im Mutterschutz, errechneter Entbindungstermin ist der 19.12.2016. Es sieht folgendermaßen aus: Im Oktober war ich schon bei meiner Krankenkasse, wegen dem Mutterschaftsgeld, damit das rechtzeitig zum antritt meines Mutterschutzes auch ausbezahlt ist. Die Krankenkasse hat für die zeit vom 07.11.2016 - 18.12.2016 das Mutterschaftsgeld schon im Oktober ausbezahlt, ich habe es natürlich dem Jobcenter mitgeteilt, damit diese für November und Dezember natürlich neu berechnen können, da ich ja für November sowie Dezember nicht das ganze Ausbildungsgehalt erhalten werde. Nun habe ich heute Post vom Jobcenter im Briefkasten liegen gehabt : ANHÖRUNG ! Ich habe in der zeit vom 01.10.2016-31.10.2016 zu unrecht geld bezogen und soll eine Rückforderung leisten. Auf dem Brieg der Krankenkasse steht ja drauf das das Geld was ich erhalten habe für die zeit ist, die ich im Mutterschutz bin, wie kann das sein , dass das Jobcenter jetzt eine Rückforderung für Oktober verlangt ??? nur weil die Krankenkasse das geld schon im Oktober ausbezahlt hat??

Habe das Geld was ich von der Krankenkasse bekommen habe, natürlich weggepackt , weil es ja für die zeit vom 07.11 -18.12 ist also für die 6 Wochen vor geburt

ich bin echt ratlos und hoffe auf schnelle Hilfe

ALG II, Mutterschaftsgeld, Rückerstattung
Estausstattung vom jobcenter?

Hello zusammen

Hoffe hier findet sich eine/r der sich mit dem Recht in dem Bereich auskennt.

Problem ist folgendes : Ich habe für meine Wohnung eine Erstausstattung beantragt welche abgelehnt wurde mit der Begründung das "nur bei ersteinzug eine Ausstattung geleistet wird"

Hab mir nun einen Termin bei einem Anwalt gemacht und möchte wissen ob sich dieser überhaupt lohnt.

Zu den Umständen : Ich zog im Dez. 2015 mit meiner damaligen Freundin zusammen und War zu dem Zeitpunkt arbeitslos und bezog alg1 und War bis zum zusammenzug noch/wieder bei meinen Eltern untergekommen (2jahre gemeldet)

Zum 1.08.2016 lief das alg1 aus und ich beantragte alg2 und eine Wohnung. Klappte alles soweit.

So..da ich in die Wohnung keinerlei Möbel oder dergleichen mitgebracht da ich ja aus dem Elternhaus kam und so gut wie alles meiner Freundin gehört müsste ich doch einen Anspruch haben ......oder nicht

Den Antrag stellte ich vor 9wochen...und hab jetzt wieder Arbeit seit . .vollzeit/super Lohn

Kp ob das irgendwie wichtig ist.

Wohnen War bzw ist dort absolut nicht möglich...ohne Bett und küche😅 Zudem habe ich das im Antrag explizit bemerkt das ich dort nicht nächtige und vor der Besichtigung eines Sachbearbeiters um Rückruf Bitte.

Was folgte War ein Brief das ich nicht angetroffen wurde...somit wurde das ganze nur um 1woche verzögert.

Nun...Einspruch mit Anwalt. ..oder in den sauren Apfel beißen und Küche auf raten kaufen?

ALG II, Erstausstattung

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