Mietrückstand aufgrund Kontosperrung - ist das rechtens - was kann ich tun?

Aufgrund einer Pfändung (die aber schon beglichen wurde) wurde mein Bankkonto gesperrt.

Zudem wurde gleichzeitig ohne Vorwarnung mein Dispo (bis -2000€) gelöscht.

Ich befand mich mit ca. 1.900€ im Minus. Ich bekomme derzeit leider (Harz 4 - 820,00€) bis meine berufliche Reha beginnt. Dieser wird mir immer Ende eines Monats für den kommenden Monat auf mein Konto bezahlt. Zuletzt am 30.07.2021 für August. Doch leider habe ich aufgrund der sofortigen Löschung des Dispo kein Zugriff mehr auf dieses Geld. Dadurch konnte mein Dauerauftrag für die August Miete nicht durchgeführt werden und ich habe nur noch die restlichen 20€ Bargeld in meiner Geldbörse zur Verfügung.

Unabhängig von diversen Fixkosten fehlt mir sogar Geld zum überleben. Die Kontosperrung dürfte bald wieder aufgehoben werden. Allerdings kann ich mit dem Konto derzeit nichts anfangen bis ich wieder ins Plus komme.

Daher kann ich mein derzeitiges Konto auch nicht in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Bei einer anderweitigen Bank ein neues Konto eröffnen, um daraus aus P-Konto zu generieren ist leider ebenfalls nicht möglich.

Die Bank weigert sich die Dispolöschung auf den September zu verschieben. Theoretisch müsste mein Dispo seitens der Bank schon viel früher verkürzt werden. Dies ist bisher nicht geschehen und nun von jetzt auf gleich.

Wie gehe ich nun am besten vor?

PS: Zur Schuldnerberatung werde ich am Montag morgen als erstes gehen.

Ich würde mich über adäquaten Rat und Informationen ziemlich freuen.

Miete, Bank, Recht, ALG II, Bankkonto, Dispokredit, Hartz IV, sgb 2, Sozialgeld, Sozialversicherungsrecht, Mietrückstände, Wirtschaft und Finanzen
Jobcenter gewährt nach Antrag auf Erstausstattung für Wohnung nur Gutscheine - Rechtens?

Hallo,

ich habe für mich und meine Bedarfsgemeinschaft (2 Erwachsene + 1 Kind) einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Elektrogeräten für die Wohnung beim Jobcenter gestellt. Der Antrag wurde nun auch bewilligt, allerdings in Form von Gutscheinen (Wert gesamt ca. 2000€).

In meinem Antrag bat ich allerdings um Überweisung auf mein Bankkonto.

Laut Harald Thome (Richtlinien des kommunalen Trägers vom 01.01.21) zahlt mein zuständiges Jobcenter die Erstausstattung in Form von Geld- oder Sachleistung als Pauschale aus. Laut telefonischer Auskunft bei der Teamleitung des Jobcenters wurde mir mitgeteilt, dass diese aufgrund einiger schlechter Erfahrungen nun hauptsächlich Gutscheine ausstellen.

Da wir kein Sozialkaufhaus im Landkreis haben sind die Gutscheine laut Jobcenter überall wo sie diese annehmen gültig. Ich kann also z. B. bei XXL Lutz einkaufen und das Jobcenter überweist dann den Betrag ans Möbelhaus. Allerdings steht auf den Gutscheinen z. B. 40€ für Staubsauger, 10€ für Lampe.

Auf Nachfrage wie es denn ist wenn ich etwas online bestellen möchte, z. B. bei Otto wurde mir mitgeteilt, dass ich etwas ja auf Rechnung bestellen könnte und die Rechnung dann beim Jobcenter einzureichen ist, damit diese es an Otto überweisen.

Nun ist es ja so, dass z. B. für eine Couch 150€, Waschmaschine 300€, usw. Pauschale bezahlt werden. Wenn ich mir jetzt aber teurere Produkte bestelle und die Rechnung einreiche, meckert das Jobcenter bestimmt. Ich finde es außerdem diskriminierend, dass sie somit jeden einzelnen Gegenstand den ich kaufe dokumentiert haben und ich somit auch nur ungefähr meinen Pauschalbetrag verwenden kann. Außerdem müsste ich bei Privatverkäufen über ebay Kleinanzeigen erwähnen, dass dies durch das Jobcenter überwiesen wird, worauf sich mit Sicherheit keiner einlässt. Außerdem möchte ich das auch gar nicht erwähnen sondern einfach ohne langes Hin und her meine Wohnungseinrichtung kaufen können.

Ist das denn so rechtens?

Diese Rechtssprechungen habe ich bereits aus dem Internet herausgefiltert:

Die Erstausstattung kann als Sach- oder Geldleistung gewährt werden (§ 24 Abs. 3 S. 5 SGB II -E). Geldleistung hat Vorrang (LPK SGB II, 2. Aufl., § 23 Rz 16; Eicher/Spellbrink 2. Aufl. § 23, Rz 37),

Sachleistungsgewährung ist tendenziell diskriminierend (LPK SGB II, 2. Aufl.,§ 4 Rz 9).

Der Geldleistungsanspruch kann auch über das Wunschrecht (nach § 33 S. 2 SGB I) begründet werden

Das Gesetz sieht hier für Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltgeräten gem. § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II keine Kontrolle vor (gilt generell für § 23 Abs. 3 SGB II).

Meint ihr ob ein Widerspruch mit diesen Urteilen gegen die Auszahlung in Form von Gutscheinen erfolgreich sein könnte?

Ich bedanke mich im Voraus recht herzlich und freue mich auf eure Rückmeldung!

Recht, ALG II, Erstausstattung, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Alg2 Folgeantrag verschwunden und nicht bearbeitet was nun?

hallo,

 ich habe ein Problem und wollte mal fragen ob ihr mir vielleicht ein wenig helfen könntet.

also:

ich musste zum 1.08  neu beantragen. Habe ab dem 1.06 versucht meine Sachbearbeiterin zu erreichen war nie erreichbar. am 24.6 hab ich noch mal eine mail geschrieben ans am mit der bitte mir einen Antrag zu zu schicken. ( meine Stadt akzeptiert keine vordrucke aus dem WWW) als ich am 28 .06  noch nichts erhalten hatte, hatte ich die ganze Behörde abtelefoniert und ein Kollege hat mir einen zu geschickt den ich am 2.07 bekommen habe und am Sonntag dem 4.07 in dem Briefkasten (unter zeugen) gesteckt hatte. als ich bis zum 19.7 noch keine Mitteilung bekommen hatte rief ich wieder an . ich konnte die Sachbearbeiterin erreichen (ein wunder) und sie sagte mir das wenn ich meine Kontoauszüge mitgeschickt hätte alles ok sei und ich mir keine sorgen machen brauch. (hatte alles mit geschickt) gestern (30.07) habe ich noch mal angerufen. mein Antrag sei nicht aufzufinden ( Sachbearbeiterin mal wieder krank und nicht da) aktuell habe ich keine alg 2 bekommen und so wie es aus sieht bekomme ich es frühsten ende nächster Woche wenn überhaupt so schnell. da ja alles geprüft und bearbeitet werden muss.

mein Problem was kann ich machen das ich schnell mein Geld bekomme  damit ich miete und co bezahlen kann ? was ist mit den rück-Lastschriften die jetzt auflaufen weil ich Strom Telefon nicht abgebucht werden kann ?

ich bin grad völlig mit den nerven runter.

wär nett wenn ihr mir Tipps geben könnt.

ALG II, Hartz IV
Arbeitslosengeld I trotz Obdachlosigkeit?

Hey liebe Leute,

ein Freund von mir hält sich in der Stadt auf wo ich leben und lebt abwechselnd bei Freunde und mir

Er bezieht momentan Arbeitslosengeld I jedoch teilten die ihn mit das er eine Meldeadresse braucht da sie sonst seine Leistungen die er erhält einfach streichen können

Er hat ein Postfach bei der Caritas aber keinen Wohnsitz da er erst ab den 01.10 wieder in einer Wohnung lebt in der selben Stadt das ist abgeklärt aber ein Mietvertrag liegt noch nicht vor da er mein Nachmieter wird

Meine Frage ist, wie kann er Arbeitslosengeld I beantragen ohne einen festen Wohnsitz zu haben er ist also obdachlos,

Post bekommt er zur Caritas geschickt und meine Adresse kann er als Empfänger Adresse auch angeben

Das er Arbeitslosengeld II trotz Obdachlosigkeit beanspruchen kann ist klar aber wie sieht es bei ALG I aus, der Grund seiner Obdachlosigkeit ist das seine Firma in der er bis Mai angestellt war seid August 2020 kein Gehalt ausgezahlt hat und heute war die 2 Gerichtsverhandlung die er gewonnen hat aber wie schnell das Geld kommt das seine ehemalige Zeitarbeitsfirma ihn noch schuldet ist nicht bekannt

Kann er sich irgendwie eine Meldeadresse als Obdachloser geben lassen und gleichzeitig bei Freunde die sich in der selbe Stadt befinden in der er ALG I bezieht wohnen

Danke an alle die sich die Zeit nehmen

Recht, ALG II, Einwohnermeldeamt, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sozialamt, Arbeitslosengeld I, Anspruch auf Arbeitslosengeld, Meldeadresse

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