Ich befinde mich in der Privatinsolvenz, beziehe insgesamt 941, - AlG2 ( 495 Miete /446 € Regelsatz, aktuel aber 46 € weniger) und beginne einen 450 € Job wo ich ca 409 Euro verdienen werde.
Da es ja die Pfändungsfreigrenze von 1179 Euro gibt und ich möglichst darunter bleiben möchte, wollte ich wissen ob bei der Freigrenze nur die Leistung für den Lebensunterhalt berücksichtigt wird ( 441 €?) oder die gesamte Zahlung des Jobcenters? Also die vollen 941 € inkl Miete?
Weil ich verdiene 409 € und würde ja dann bei über 1300 € Einkommen liegen. Oder zählt dann auch was unterm Strich vom Minijob nach den jobcenter Abzügen übrig bleibt? (Also 409 €- 80%?) dann habe ich ja ca 160 € zusätzliches Einkommen netto und käme mit den vollen Leistungen auf knapp 1100 Euro und würde noch unter der Freigrenze bleiben.
Weiss jmd wie sich das verhält?