Einbürgerungskosten beim Jobcenter beantragen?

Hallo, ich bin im Jahre 1999 in Deutschland geboren, also vor dem Jahre 2000, in dem Jahr wo das Gesetz in Kraft getreten ist, dass wenn man in Deutschland geboren ist, unabhängig von der Staatsbürgerschaft der Eltern (und sie seit 8 Jahren in Deutschland leben), dass man die deutsche Staatsbürgerschaft erhält.

Vor dem Jahre 2000 hätte ich nur die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen können, wenn mind. ein Elternteil die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt hätte, was sie beide heute auch nicht haben.

Ich besitze ein unbefristetes Niederlassungserlaubnis und die türkische Staatsbürgerschaft. Allerdings möchte mich einbürgern lassen. Einfach aus dem Grund, weil ich mich als Deutscher sehe. Ich bin hier geboren, aufgewachsen und lebe gerne hier. Ich könnte es mir nicht vorstellen, woanders auf der Welt zu leben. Außerdem würde ich gerne das Wahlrecht in Anspruch nehmen, was man als Nicht-EU-Bürger nicht nehmen kann. (was ich auch richtig finde).

Ich wohne in einer Bedarfsgemeinschaft was Sozialleistungen erhält. Außerdem besuche ich nebenbei eine Volkshochschule um meine Mittlere Reife zu absolvieren, was mich monatlich inkl. Busfahrkarte ca. 120€ kostet. Deswegen kann ich mir die Einbürgerungskosten in Höhe von 255€ leider nicht leisten.

Kann man beim Jobcenter die Einbürgerungskosten beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten auf Vergünstigungen?

ALG II, Einbürgerung, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Sozialwohnung meiner Schwiegermutter?

Hallo,

ich brauche dringend nochmal Eure Hilfe. Nochmal zu mir: Ich bin seit Februar 2020 mit meinem Mann verheiratet, wir haben eine 18 Monate alte Tochter und ich bin wieder schwanger in der 29. Woche. Wir leben zur Zeit mit meiner Schwiegermutter auf 56 m² mit 3 Zimmern. Es ist eine Sozialwohnung. Jetzt ist es so, dass mein Mann ab 01.09. eine Ausbildung beginnt, weil er noch keine abgeschlossen hat. Er hat bisher immer in Vollzeit gearbeitet. Da meine Schwiegermutter seit Jahren arbeitslos ist, verwitwet ist und derzeit nur Krankengeld bezieht, haben wir uns immer dazu bereit erklärt die volle Miete zu zahlen. Da mein Mann aber jetzt ab 01.09. die Ausbildung anfängt, können wir die Miete nicht mehr bezahlen, da er nur noch 830€ netto verdienen wird. Da es ja nicht unsere Wohnung ist, können wir aber ja die Miete nicht angeben im Antrag auf aufstockendes Hartz IV :( und wir können uns unmöglich die Miete leisten mit 830€ netto. Ohne Angabe von Mietbelastung hätten wir nur einen Anspruch von knapp 400€ Hartz IV d.h. wir hätten nach Abzug der Miete nur noch 500€ oder so zum Leben, davon gehen noch div. Rechnungen drauf. Wisst Ihr, ob ich mit dem Jobcenter reden kann und unsere Situation schildern kann? Einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein habe ich fast fertig, das Problem ist nur, dass wir dann auch nicht zu 100% wissen, ob wir die Wohnung ohne Weiteres übernehmen können. :(

Wohnung, Recht, ALG II, Hartz IV, Ausbildung und Studium

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