August Maßnahme, wie sieht es aus mit dem Geld/Leistungen Jobcenter, wird angerechnet usw...?

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand bei meiner Frage helfen:

ich fange ab 23.8. eine berufsvorbereitende Maßnahme an nur diesmal im Reha Bereich. Aktuell bekommen mein Freund und ich Hartz4 vom Jobcenter, und wir haben eine gemeinsame Tochter. Ich weiß zwar noch nicht wieviel Ausbildungsgeld ich dann während der Maßnahme bekomme aber ich habe mich schon etwas informiert und hab jetzt nen Knoten im Kopf. Wird dann mein ausbildungsgeld auf das Hartz4 meines Freundes angerechnet?? Ich bekomme ja dann wahrscheinlich gar nichts mehr vom Jobcenter und dann fall ich ja aus der Bedarfsgemeinschaft raus. Mein Freund wird sicher noch was bekommen aber rechnen die das mit mein Geld dann an, auch wenn wir keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind??

Und wie ist es dann mit der Miete, die beträgt bei unserer Wohnung 569€ monatlich, muss ich die dann komplett selbst zahlen oder wird dann trotzdem noch ein Teil übernommen weil mein Freund ja noch Leistungen vom Jobcenter bezieht???

Mache mir halt auch etwas sorgen das ich dann so wenig Ausbildungsgeld bekomme und wir am Ende dann nicht hin kommen wenn wir am Ende Miete und alles selbst zahlen müssen.

Hat da vllt schon jemand Erfahrungen und kann mir da vielleicht schon etwas sagen darüber wie es dann läuft

Agentur für Arbeit, ALG II, Arbeitsagentur, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildungsgeld, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, bundesagentur, Maßnahme, Ausbildung und Studium
FSJ und Ausziehen?

Hallo, ich hätte Folgende Fragen, Danke schonmal im vorraus! :)

Ich werde ab dem 1.8 ein FSJ in einem Pflegeheim machen, in welchem ich mit einem TG von 426,- vergütet werde.

Zurzeit bin ich noch 17, werde aber kurz nach Beginn des FSJs 18, und wohne noch bei meiner Mutter. Diese bezieht zur Zeit ALG2, also auch Leistung für mich. (?)

So wie ich das verstanden habe, würden in dem Fall so von den 426€ alles über 200€ auf ihr Hartz IV angerechnet werden. Kindergeld würde sie dann ja auch noch kriegen.

Nun wird es etwas komplizierter xD

Ich will schon seit längerem mit 18 ausziehen, da ein Zusammenleben mit mir und meiner Mutter einfach nicht möglich ist. Ich halte mich schon seit über einem Jahr jetzt quasi bei meinem Freund auf, also hab seit dem nicht mehr Zuhause übernachtet. Meine Mutter und ich stehen aber noch in Kontakt. Als ich nocj Zuhause war, hab ich da quasi auch alleine gewohnt. Meine Mutter war nie da, immer bei ihrem Freund und wenn überhaupt dann kam sie nur kurz rüber um was zu Essen vorbeizubringen, wobei ich das die meiste Zeit auch selbst gemacht habe. Irgendwann hab ich es in der Wohnung einfach nicht mehr ausgehalten, Meine Mutter ist mental nicht gerade vollkommen Gesund, um es dürftig auszudrücken. Die Wohnung befand sich schon immer in einem desolaten Zustand, aber seit sie sich von ihrem Typen getrennt hat, nahm es einfach unzumutbare Ausmaßen an. Ich konnte das alles auch mit ihr nicht mehr und bin zu meinem Freund und seiner Mutter geflüchtet.

Die Wohnung dürfte für sie alleine eigentlich auch nicht zu groß sein, sind glaub ich 49qm2 auf 2,5 Zimmer.

Jetzt, da ich bald 18 werd, könnte sie mich doch dann rechtlich nicht mehr am ausziehen hindern? Seine Mutter hat schon vorgeschlagen, dass ich mich Ummelden lasse. Was muss ich da beachten?

Eigene Wohnung wird halt mit den 425 euro und 200 Kindergeld sehr schwierig, deshalb hat sie angeboten so lange noch hier bleiben zu können, bis mein Freund ich uns was eigenes nehmen können, wenn er seine Ausbildung fertig hat. Und soweit ich weiß stellt sich das Amt da gern quer, wenn unter 25.

Wäre das alles machbar und rechtens? Ich würde ihr dann natürlich bei Miete bzw Verpflegung zur Hand gehen.

ALG II, ausziehen, Freiwilliges Soziales Jahr, Hartz IV, Auszug mit 18, Auszug unter 25

Meistgelesene Beiträge zum Thema ALG II