Rückforderung von Hartz4 nach Arbeitsaufnahme rechtens?

Hallo zusammen. Die Frage muss ich jetzt einmal genauer erklären. Ich kümmere mich um die Steuer- und Finanzgeschichten einer bekannten Familie. Deren Sohn hatte Anfang dieses Jahres ALG II bezogen. Und zwar von Januar bis Juni. Am 19.Mai hat er dann einen Arbeitsvertrag unterschrieben und die Stelle am 01.06.2015 angetreten. Am 19. Mai hat er sich auch, wie mit seinem Jobvermitler (oder wie die jetzt heißen) vereinbart, mündlich im zuständigen Jobcenter abgemeldet. Er hat denen den unterschriebenen Arbeitsvertrag vorgelegt und gesagt, dass er ab Juni einen Job hat und somit kein ALG II mehr benötigt. Natürlich wurde am 29.05.2015 (letzter Werktag des Monats) dennoch die Leistung überwiesen. Den ersten Lohn erhielt er am 07.07.2015 für den Arbeitszeitraum 01.06.-30.06. Eigentlich ist laut Arbeitsvertrag eine vorschüssige Lohnzahlung zum 15. des laufenden Monats vereinbart. Den ersten Lohn zahlt der Arbeitgeber aber immer erst nach dem ersten vollen Monat aus. Erst danach gibt's die weitere Lohnzahlung jeweils zum 15. des Monats. In dem Fall eben erste Lohnzahlung am 07.07. und die zweite dann gleich am 15.07.

Die Frage ist jetzt: ist eine Rückforderung der Leistung für den Monat Juni rechtens? Der Junge stand zwar schon in Lohn und Brot, jedoch hat er im Juni aber keinen Lohn erhalten, sondern erst im Juli. Gilt für die ALGII-Regelung das Zuflussprinzip?

Wäre nett, wenn mir da jemand helfen könnte. Bei so gezielten Fragen bin ich in Sachen ALG II auch nicht so firm.

ALG II, Hartz IV
Nebenberufliche Selbstständigkeit mit HarztIV/ALGII ausbauen?

Hallo, ich bin mittlerweile seit knapp 2 Jahren nebenberuflich selbstständig und merke wie ich jetzt in eine Art Teufelskreis gerate, bei dem ich nicht genau weis, wie ich am Besten raus komme. Heute bin ich das erste Mal auf das Thema HartzIV bei Selbstständigkeit gestoßen und frage mich, inwieweit das hilfreich sein kann in meiner Lage?

Ich arbeite aktuell im Hauptberuf 30 h/Woche und mit meiner Selbstständigkeit ca. 15 h/Woche (schwankend je nach Auftragslage), wobei da Fahrtzeiten zu Kundenterminen, Warenbeschaffung usw. .nicht mit rein gerechnet sind! (würde man alles von beiden Tätigkeiten zusammenrechnen, käme man auf ca. 50-60 h/Woche) Für Freizeit und Privatleben bleibt da keine Zeit bzw. wenn ich mal ein Wochenende lang was unternehmen will, muss ich eigentlich vorher "Nachtschichten" schieben, damit ich ohne schlechtem Gewissen "faulenzen" kann. Eine Stundenreduzierung auf 25 h/Woche ist in meinem aktuellem Hauptjob unmöglich und ich bin mir auch nicht sicher, ob das ausreicht! Dann würde noch hinzukommen, dass ich evtl. für Krankenkasse privat aufkommen muss usw. - also noch mehr Ausgaben!

Ich bin eigentlich gerade in einer Phase, wo die Auftragslage gut ist für die aktuellen Umstände. Der richtige Zeitpunkt um meine Selbständigkeit weiter auszubauen um davon auch evtl. irgendwann leben zu können ist eigentlich JETZT - aber dafür bräuchte ich mehr zeit die ich NICHT habe und auch nicht weiß woher nehmen!

Meine Fix-Ausgaben im Monat betragen ca. 860 EUR, was neben Miete, Strom, Telefon auch die Kreditabzahlung vom Meisterbafög beinhaltet. Und da habe ich noch nichts gegessen... Wieviel kann das ALGII davon abdecken?

Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Liebe Grüße

Selbständigkeit, ALG II, Hartz IV, Nebenverdienst

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