Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

Hallo zusammen...

ich bin momentan dabei, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen und schreibe dafür gerade meinen Businessplan. Die Geschäftsform der UG erscheint mir aus mehreren Gründen für meine Pläne am geeignetsten, nicht nur wegen der Haftungsbeschränkung.

Was die genaue Geschäftsidee angeht, so möchte ich hier im Internet nicht weiter drauf eingehen. Es sei nur so viel gesagt, dass ich mich bereits seit 1-2 Jahren mit diesem Thema beschäftige und die nötige Berufserfahrung und das Know-How dafür besitze.

Das schwierigste wird, wie fast immer der Fall, die Gründungsphase. In der Gründungsphase hat man die meisten Anschaffungen tätigen muss und somit auch die höchsten Kosten zu tragen hat. Des weiteren hat man bekannterweise in einer UG Rücklagen bilden und mein Startkapital ist nicht das höchste. Deswegen wollte ich die Firma in dieser Zeit nicht noch „unnötig“ mit meinem privaten Gehalt belasten, sondern die erworbenen Gewinne reinvestieren, um die Firma erst einmal im Markt zu festigen. Denn lieber ist es mir allemal, in der Anfangszeit privat noch ein wenig zurück zu stecken, als mich mit einem Bombengehalt zu bewerfen und nach 6 Monaten steht dann die Pleite vor der Tür.

Wie dem auch sei, mein Grundgedanke war nun folgender: Ich würde mich gern in den ersten 12-24 Monaten (je nach dem, wie hoch die Gewinne sind) mit 300-400 Euro monatlich beschäftigen, so dass ein Jahresgehalt von ca. 3600-4800€ raus kommt und mir erst nach 12 bis 24 Monaten, je nach Geschäftslage, ein richtiges und vollwertiges Geschäftsführergehalt zahlen.

Nun habe ich aber schon mehrfach gelesen, dass das Jobcenter die UG jedoch oft wie ein Einzelunternehmen behandelt und die Gewinne der UG als Privatgewinne in der ALG 2 Berechnung mit rein berechnet und die Zahlungen dadurch teilweise komplett eingestellt werden, was unter anderem auch den Verlust der Krankenversicherung etc. zur folge hat. Oder dass das Jobcenter eine völlige Gewinnauszahlung verlangt, teilweise sogar ohne die Rücklagenpflicht zu beachten, was eine Stabilisierung der Firma nur sehr schwer möglich macht, wenn nicht sogar unmöglich.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse in diesem Bereich? Das ist bisher leider der einzige Punkt, der mich derzeit noch an der Unternehmensgründung hindert.

Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Tipps.

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Was tun, wenn man keine Wohnung nach ALG II - Vorgaben findet?

Kürzlich bat mich eine Bekannte um Rat, weil sie kein Internet hat. Ich selber habe versucht brauchbare Antworten zu finden, bin aber inzwischen auch ratlos. Es geht um folgendes:

Sie sucht dringend eine Wohnung, die den Richtlinien nach dem SGB II (ALG II), besser bekannt als Hartz 4, entspricht, findet aber bisher im Radius von 8 km nichts passendes (immerhin über 200 km²).

Hintergrund: Sie war und ist mit einem 1-Personen-Pflegedienst selbstständig. Aufgrund einer Erkrankung (Burnout) konnte sie zeitweilig nicht voll arbeiten und verlor somit einige Kunden. Selbstredend, dass somit auch kein Vermögen vorhanden und der Dispo auch schon fast ausgereizt ist.

Ihre verbleibenden Einnahmen reichten nicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten und sie beantragte daher als Grundabsicherung das ALG II, was so auch genehmigt wurde, unter Anrechnung ihres monatlichen Eigenverdienstes. Nun wurde ihr ihre günstige Wohnung durch den Vermieter rechtmäßig gekündigt (BGB 573a) und sie sucht dringend eine neue Bleibe.

Die Parameter des zuständigen Amtes lauten wie folgt: Max. Größe 50 m², max. Kaltmiete 238,- €, max. kalte Nebenkosten 75,- €, Heizkosten max. 75,- € pro Monat, also insgesamt 388,- € warm. Der reale Mietspiegel in ihrer Region liegt im Durchschnitt aber schon bei ca. 6,80 €, das Amt rechnet nur mit 4,76 €. Somit liegt aktuell selbst das günstigste Angebot einer 36 m² Wohnung über 240,- €.

Auch müssen laut Amt die anderen Parameter eingehalten werden und eine Verrechnung untereinander sei nicht möglich, z.B. Kaltmiete 250,- €, kalte Nk. 40,-€ und Heizung 80,- €. Schon allein der gesetzte Radius von 8 km setzt einen Pkw voraus, will sie der bestehenden Arbeit nachgehen, was mit ALG II eh schon schwierig ist. Selbst wenn sie in dem Beispiel die Differenz von 12,- € Kaltmiete und 5,- € Heizung selber bezahlt, so gilt die Wohnung als nicht genehmigt und Hilfeleistungen bei Umzug oder Kautionsauslage werden versagt (Tenor des Amts).

Was also tun, wenn zu den ALG II Konditionen kein Wohnraum zu finden ist? Gibt es da irgendwelche Urteile oder Vorgehensweisen? Ich habe bisher bei Google nicht viel Aussagekräftiges finden können.

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ALG II in der Mietbescheinigung steht die Falsche qm² was tun?

Hallo Ihr Lieben

Vor weg als wir Eingezogen sind teilte der Vermieter uns Mündlich mit das die Wohnung 66qm² Wohnfläche hat, da die Zahl nicht im Mietvertag steht haben wir sie damals mündlich angegeben.

Das Amt wollte natürlich eine Mietbescheinigung, unser Vermieter hatte sie bereits im Oktober fertiggestellt aber vergessen sie zurück zu Schicken. Nach mehrmaliger Aufforderung kam sie nun endlich an.

Leider steht in dieser das die Wohnfläche 86qm² beträgt, was nicht sein kann. Wir haben die Wohnung Vermessen und uns erkundigt beim Mieterschutzbund, wir haben einen Unbeheizten Raum (Nur mit Feuer beheizbar) der nur zu 50% zählt, außerdem Wohnen wir im Dachgeschoss mit unmengen an Schrägen die auch nur zu 50% zählen.

Nun möchte meine Sachbearbeiterin die Mietbescheinung natürlich endlich haben, mir bleibt also nicht anderes übrig als sie einzureichen. Aber ich mache mir Sorgen das wir dann eventuell ausziehen müssen oder andere Konsequenzen auf uns zu kommen.

Ich bin in der 29 SSW und die SS verlief sowieso sehr Schwierig das ich froh sein kann wenn unser Baby noch einige Wochen im Bauch bleibt wo es hingehört. Als wir die Wohnung damals angemietet haben, haben wir außerdem sehr viel Geld Investiert, weshalb wir nur sehr ungerne ausziehen würden.

Die Miete und Nebenkosten inkl. Heizkosten sind wohl absolut angemessen, könnte dies auch so sein obwohl die qm² zu groß ist? Wir kann ich nachweisen das die Wohnung gar keine 86 qm² groß ist? Unser Vermieter braucht nämlich immer extrem lange um zu Antworten oder generell etwas zu erledigen.

Den stress kann ich aktuell eigentlich gar nicht gebrauchen. Achso falls das wichtig sein sollte, mein Mann arbeitet wir bekommen ALG II zur als zuschuss.

Liebe grüße

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