Möbel von Alg2 gezahlt vor erwerb des Erstausstattungsgeldes, bekomme ich das Geld wieder?

Guten Abend!

Ich habe ein mehr oder weniger kleines problemchen.. & da ich vor meiner Schwangerschaft GAR NICHTS mit dem Amt zutun hatte, bin ich da ein wenig überfordert..

Ich bin schwanger ( 7. Monat ) habe vor 1 Woche die Genehmigung für eine eigene Wohnung vom Jobcenter bekommen ( habe vorher noch bei papa gewohnt ) und kann in 1 Woche dort einziehen. Nun habe ich vor ca 1 ½ Wochen Erstausstattung für die Wohnung und für Baby beantragt ( ging ja nicht früher, weil mir die Wohnung noch nicht genehmigt wurde ) und die Bearbeitungszeit dauerte ja auch seine Zeit. ‚ Also dachte ich, kaufe ich von meinem Alg2 GEBRAUCHTE Möbel, habe aber, weil die Möbel auf Flohmärkten Ebay Kleinanzeigen etc gekauft wurden, keine Quittungen, nur eine für die Küche. ( Da ich ja wie gesagt schwanger bin, kann ich doch nicht in eine Wohnung einziehen, wo NICHTS drin ist oder? Man muss ja auch „Glück“ haben, dass gerade dann wenn man selber sucht, diese Möbel die man brauch, zu haben sind. Zumal die Wohnung noch renoviert werden muss vorher)

Habe knapp 2000€ für die Erstausstattung vom Jobcenter bekommen und ca 600 für die Baby Erstausstattung ( habe allerdings da bisher nur ein GEBRAUCHTES Kinderbettchen gekauft. Für die Möbel habe ich nur ca 600-700 € ausgegeben. Mir fehlen noch paar Kleinigkeiten wie z.b. Matratze usw. Aber damit komme ich sicher nicht auf den 2000er Betrag.. was ist mit dem „Restgeld“? Das wollen die doch sicher wieder haben? Und was ist mit den Möbeln die ich nun von dem Geld was für mich zum leben war ausgegeben habe aufgrund der Notsituation?

auf dem Bescheid der Erstausstattung stand auch unten: Die zweckentsprechende Verwendung der Leistung ist bis zum 08.07.2015 durch Vorlage von Belegen ( z.B. Kaufquittungen) nachzuweisen. Sofern die Belege bei mir nicht eingehen, kann die Leistung zurückgefordert und ggf. mit dem laufenden Anspruch auf Arbeitslosengeld2 aufgerechnet werden.

ALG II, Erstausstattung, Jobcenter
Jugendamt zuständig mit 20 Jahren ohne Ausbildung?

Hallo alle :)

Bis wann ist das Jugendamt für einen zuständig?

Geschichte:

Eine Freundin (20 Jahre) wohnt bei ihrer Mutter + Stiefvater (sind verheiratet). Das Haus gehört der Mutter. Es gab wohl schon immer stress zwischen Stiefvater und der Freundin, ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters. Sie ist schon mehrmals von zu Hause abgehauen weil es ihr zu viel wurde. Sie hat ein Hauptschulabschluss, hat in einer anderen Stadt eine Ausbildung angefangen um von ihren Eltern weg zu sein. Die Ausbildung hat sie abgebrochen weil der Chef sie wohl mehrmals unsittlich berührt hat. So ist sie zwangsweiße zurück ins Elternhaus gezogen. Diese haben sie angeschrien wie blöd man sein kann die Ausblidung abzubrechen wegen solch einer Kleinigkeit.....Ihr Zimmer wurde schon zum Arbeitszimmer und sie schläft in diesem Zimmer nur auf einer Matratze....Arbeitet zur Zeit in einem Restaurant, Minijob 400€ Basis. Jeden Tag kommt es zu Auseinandersetzungen. Gestern wurde der Stiefvater wütend weil sie am PC saß und drohte ihr sie rauszuschmeißen. Nach einem Streit das sie zu nichts zu gebrauchen sei, nur die Haare vom Kopf frisst (sie kauft für sich selber ein) und endlich abhauen solle. Heißt es nun für sie vom Stiefvater aus dass sie bis heute Abend verschwunden sein soll bis der Stiefvater nach Hause kommt ansonsten wirft er sie raus und ihr Hab & Gut gleich mit. Ihre Mutter steht vollkommen auf der Seite des Stiefvaters und schreit sie den ganzen Tag schon an ob sie schon eine Lösung hat und bald verschwinde...

Sie ist 20 Jahre, Hauptschulabschluss, keine Ausbildung und war mal beim ALG2 Amt gemeldet. An wen kann sie sich wenden? Ist das Jugenamt noch zuständig da sie noch keine Ausbildung abgeschlossen hat? Ist das was der Stiefvater macht nicht Nötigung?

Hat jemand einen Ratschlag?

Familie, Familienrecht, Eltern, ALG II, Jugendamt
Als ALG II und ALG I Empfänger zusammenziehen

Hallo,

unsere Situation ist folgende: Wir (21&22J.) wurden ungeplant schwanger, dieses kleine Wunder ist nun seit 3 Monaten auf der Welt. Während der Schwangerschaft wurde mein Partner wg. eines Stellenabbaus gekündigt, er sucht intensiv etwas neues und arbeitet bis dahin noch auf 450 € Basis, dazu bekommt er knapp 400 € ALG I. Ich arbeite ab September in Vollzeit, beziehe bis dato noch ALG II.

Er lebt noch bei seinen Eltern und ich bei meiner Mutter, nun suchen wir seit einem Jahr bereits nach einer gemeinsamen Wohnung. Nun hätten wir eine in Aussicht, das Jobcenter genehmigt offiziell in unserer Stadt 535 € Kaltmiete für 3 Personen und 75 Quadratmeter.

Nun habe ich zwei Fragen:

Die Wohnung die wir in Aussicht haben hätte 85 Quadratmeter und wäre ja somit 10 Quadratmeter zu groß, sie kostet jedoch nun 520 € Kalt und dazu kämen 200 € Nebenkosten- würde das Amt diese Wohnung dann überhaupt genehmigen?

Bzw. dürfen wir überhaupt zusammenziehen? Da wir ja beide Leistungen beziehen?! Wie wird das dann gerechnet? Ich bekomme 340 € ALG II, 300 € Elterngeld, 184 € Kindergeld und 133 € Unterhaltsvorschuss. Bei den 340 € ALG sind jedoch noch der Alleinerziehendenbedarf von 144 € dabei, der würde bei einem zusammenzug selbstverständlich wegfallen, ebenso die 133 € Unterhaltsvorschuss. Mit meinem Geld und dem meines Partners hätten wir also 1080 € zum leben, wird bei diesem Betrag dann überhaupt noch die Miete übernommen oder müssen wir diese dann von unseren Leistungen zahlen?

Die Frage hört sich für Menschen die sich darin auskennen vielleicht doof an, jedoch kenne ich mich nicht aus und hoffe auf Liebe Menschen die mir jetzt nicht mit dem "Hartz4 Hammer" auf den Kopf hauen- denn wir wissen durchaus zu schätzen was es alles für wahnsinns Hilfen gibt! Wir möchten einfach nur eine Familie sein und wie solch eine zusammenleben..

Wohnung, Geld, Kosten, ALG I, ALG II, Quadratmeter

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