Hallo,
hier zu meinem Problem, meine mutter und ich haben je ein Auto, aus dem Grund das meine mutter aber sehr lange schwer krank war wurde nur eines der beiden benutzt, das zweite aber nicht angemeldet.
ich würde gerne, jetzt wo es meiner mutter besser geht, die Hauptuntesuchung nachholen.
Diese ist allerdings schon 5/12 abgelaufen (sprich mehr als 1 1/2 Jahre). Mit welcher Strafe müsste ich von Seiten des TÜV aus rechnen wenn ich die untersuchung nachholen möchte? ich meine nicht die Strafe wenn ich mit abgelaufenem TÜV über deutsche straßen fahre, sondern allein die Strafe für die abgelaufene untersuchung selbst. das KFZ würde von einer Werkstatt abgeholt werden und dort auch untersucht (Batterie ist ohnehin leer).
hoffe mir kann das jmd beantworten, damit ich weiß welche kosten, zzgl der normalen untersuchung, auf mich zukommen werden.
MfG Shorty