Grenzbebauung Gartenhaus Bayern?

Schönen gute Tag liebe Cummunity,

Das Holz liegt bereit, und mir juckt es in der Griffeln.

Ich möchte sehr Zeitnah unseren Garten etwas verschönern, und daher möchte ich mir ein Gartenhaus im Westernsaloon style selber bauen. Das Gartenhaus soll 5 Meter Breit / 3 Meter lang und an der höchsten Stelle 3 Meter Hoch sein. Zzgl kommt auch noch eine kleine Veranda dazu.

Dazu muss ich einen Alten Pavilion abbauen. Selbstverständlich habe ich mich bezüglich der Bauordnungen und Co aureichlich Informiert, jedoch werde ich betrefflich dem Grenzabstand nich schlüssig.

Auf den Bildern sieht man den Alten Pavilion, welcher weg kommt, und an dieser Stelle kommt auch das neue Haus hin. Der jetzige Pavilion müsste cirka 3 Meter breit sein (für euch zum Augenmaß)

Ich möchte nicht ganz auf der Grenze Bauen, sondern vielmehr cirka 2 Meter Abstand lassen, wenn ich mich nun im Internet erkundige, kommen folgende Bedingungen um maximal 5 Meter direkt an der Grenze zu bebauen:

  • Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
  • Mittlere Wandhöhe max. 3 Meter
  • Gesamtlänge je Grundstücksgrenze max. 9 Meter
  • Wenn die Länge der betroffenen Grundstücksgrenze 42 Meter überschreitet, dann darf die Gesamtlänge des Gartenhauses je Grenze max. 5 Meter betragen. Zusätzlich darf das Gartenhaus in diesem Fall max. 50 m³ Rauminhalt aufweisen.

Jetzt meine Frage:

Es sind keine Aufenthaltsräume oder Feuerstellen eingeplant, die Maximale Wandhöhe wird eingehalten, und die Gesamtlänge von 9 Metern je Grenze wird Massiv Unterschritten. - Sehe ich das Also Richtig, dass ich an der Grenze Bauen darf?

Der Pavilion hat einen Abstand von 2 Metern zur Grenze, demnach dürfte das Neue Gebäude erst dort beginnen, wo beim Pavilion der Eingang ist. Und mit den Bäumen danneben wird es dann wohl eher eine zusammengequetschte Trisebude, aber kein Gartenhaus.

Unser Nachbar hat vor einigen Jahren auch an unserer Grundstücksgrenze Gebaut jedoch Gemauert, und größer. Mir müsste doch dann das Gleiche zustehen oder nicht?

Ein Anwalt hat gemeint: Ich soll es einfach hinbauen, was steht bleibt erstmal, sofern mein Vorhaben kleiner als 75 Kubikmeter ist, und anhand dieser Sicheren Lage (Brandschutz gegenüber weiterer Häuser / Etwas Abstand / niemanden müsste es Stören) eine Nachträgliche Genehmigung 100pro genehmigt wird.

An der Baustelle sind nächste Gebäude und Co locker 10 Meter entfernt. Und mit dem Nachbar reden ist nahezu unmöglich, sofern wir jahrelang Streit hatten. Und er zudem ein Pansionierter Architekt ist.

Ich bin um jede Antwort Dankbar.

Bild zum Beitrag
bauordnung, Gartenhaus
Wohnung hat keinen Wasserzähler und keine Badewanne. Liegt in jedem Falle ein Verstoß gegen die Landesbauordnung vor?

Ich lese gerade aus Neugier die Landesbauordnung. Dort steht ganz klar drin:

"(1) Jede Wohnung muss ein Bad mit Badewanne oder Dusche haben. Jede Wohnung und jede Nutzungseinheit mit Aufenthaltsräumen muss mindestens eine Toilette haben. Toilettenräume für Wohnungen müssen innerhalb der Wohnung liegen. Fensterlose Bäder und Toiletten sind nur zulässig, wenn eine wirksame Lüftung gewährleistet ist.

(2) Jede Wohnung muss einen eigenen Wasserzähler haben. Dies gilt nicht bei Nutzungsänderungen, wenn die Anforderung nach Satz 1 nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden kann."

Nun ist mir beim Lesen aufgefallen, dass anscheinend mehr als 4 Verstöße gegen die Landesbauordnung vorliegen.

2 davon finden sich in dem zitierten § 43.

Das Haus hat keinen Denkmalschutz oder Ähnliches, ist aber schon vor 1920 gebaut worden. Es wurde immer privat genutzt und auch privat vermietet. Zumindest ist mir bekannt, dass seit ca. den 80er Jahren immer wieder auch mal 1 bis 2 Wohnungen vermietet wurden.

Ganz im Ernst: Würde sich das örtliche Bauamt tatsächlich für solche und andere Verstöße gegen die Landesbauordnung interessieren?

Gibt es Fälle, wo sich Mieter einer Mietwohnung tatsächlich beim Bauamt über eine fehlende Badewanne beschwert haben und das Bauamt dann den Vermieter dazu gezwungen hat, eine Badewanne einzubauen?

Oder gilt eigentlich für sämtliche Verstöße gegen die Landesbauordnung "Bestandsschutz"?

Ich bin natürlich kein Rechtsanwalt oder Bauamtsleiter. Und auch deswegen weiß ich nicht wirklich wie all' diese Dinge gehandhabt werden, aber zumindest sind ja Verstöße sehr offensichtlich und ich würde das gerne verstehen lernen.

Haus, Wohnung, Mietwohnung, Vermietung, Immobilien, Bauamt, bauordnung, Baurecht, Behörden, Bestandsschutz
Sächs. Baurecht: Darf ich einen Hühnerstall im Außenbereich errichten?

Ich möchte ein kleines Gartenhaus in meinem Gemüsegarten errichten, indem ein Hühnerstall und ein Geräteschuppen Platz finden soll. Der Garten befindet sich direkt am Haus, der Schuppen soll etwa in 30m Entfernung errichtet werden. Das Grundstück befindet sich in Sachsen im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet. Es gibt keine direkten Nachbarn, nur landwirtschaftliche Fläche und angrenzenden Wald. Der Hof hatte früher immer schon etwas Landwirtschaft: eine Kuh, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Hund, Katzen...

Meine Fragen:

**1. Darf ich nach Sächsischem Baurecht ein kleines Gartenhaus errichten?

  1. Auf was muss ggf. geachtet werden, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei bleibt? Muss es ggf. "mobil" und umsetzbar gebaut sein? Oder bestimmte Grundflächen, Rauminhalte oder Bauhöhen nicht überschreiten?

  2. Gibt es ggf. eine Genehmigung als Nebenerwerbslandwirt oder wenn das Federvieh eine bedrohte Rasse ist...?**

Das Gartenhaus soll landschaftstypisch mit natürlichen Baumaterialien errichtet werden. Ich dachte an einen kleinen Sandsteinsockel und darauf Fachwerk mit Lehmgefach. Nicht riesig groß, aber so, dass 7-8 Hühner artgerecht gehalten werden können und dass Gartengeräte und Futter hieneinpasst. Das ganze mit Kletterpflanzen überrankelt und mit einem Draht- oder Stakketenzaun umzäunt.

Ich hoffe es ist alles ganz einfach. Es wäre doch lächerlich, wenn man auf dem Land lebt und keine Hühner halten darf. Im Innenbereich wäre das dann leichter - etwas absurd.

Ich freue mich über fachlich fundierte Ratschläge oder aber auch erfahrungsgetränkte Tipps!

Bild zum Beitrag
bauen, Recht, Tierhaltung, Aussenbereich, Baugenehmigung, bauordnung, Baurecht, Gartenhaus, Holzhaus, Huhn, Hühnerstall, Jura, Rechtsberatung, Schuppen, Stall

Meistgelesene Beiträge zum Thema Bauordnung