Abwasserablauf / Rinne in Garage erneuern?

4 Antworten

Ich behaupte (bin auch nicht 100% sicher), wenn man eine Abwasserleitung durch eine neue ersetzt und es nicht einfach um eine Reparatur (Loch flicken etc.) geht, dann gilt das als neue Abwasserleitung, und diese wäre bewilligungspflichtig und nach heutigem Recht in Garagen nicht mehr bewilligungsfähig.

Du kannst den Boden neu machen, müsstest aber wohl die alte Leitung bis und mit Gulli belassen.

Zur Sicherheit beim lokalen Bauamt nachfragen.

Zu bedenken ist: Sobald Du eine Baubewilligung brauchst, kann es sein, dass das Amt Dein Haus genauer unter die Lupe nimmt und dabei unerwarteterweise zusätzliche Auflagen macht, damit Du die Bewilligung erhältst. So ist es meinen Eltern ergangen, als sie das Dach isolieren und mit neuen Ziegeln belegen lassen wollten. Äusserlich erfolgte keine Veränderung an der Form des Gebäudes. Dennoch knüpfte das Bauamt die Bewilligung für den renovierten Dachstock an weitere Auflagen, unter anderem an die Untersuchung der alten Kanalisationsleitungen mittels Videosonde durch eine Spezialfirma auf Dichtheit, was kostentreibend war. Baut man einen Estrich aus, können z.B. neben neuen Isolationsvorschriften auch Aenderungen oder ein Ersatz der Heizung notwendig werden, an gewissen Orten wird eine Dachstockrenovation nur dann bewilligt, wenn man neu eine Mindestanzahal an Solarpanels auf dem Dach aufstellen lässt usw. Das zieht dann mitunter einen Rattenschwanz von teuren Zusatzarbeiten mit sich. Daher lieber anfragen beim Bauamt, ob eine allfällige Bewilligung an zusätzliche Bedingungen geknüpft wird.

1. I.d.R. darf man das schon, bei einer "Kleingarage" (nicht Waschplatz, nicht Frickelwerkstatt).

2. Wie der konkret ausgebildet und angeschlossen sein muss gibt die Abwassersatzung der Stadt bzw. Kommune her.

3. Ein s.g. "Ölabscheider" ist nicht vorgeschrieben (örtlich kann es different sein).

4. Wenn Ihr ein Trennsystem im Kanalnetz habt, darf er nicht am Regenwasserkanal angeschlossen sein (war in den 60ern aber auch schon so).

Also Ratschluss: Entwässerungsbetriebe der Gemeinde anrufen. Ball flach halten, dann sind die lieb und geben (meist gerne) Auskunft.

Mit Glück hast Du vielleicht noch in der Dokumentation zum Haus das "Entwässerungsgesuch" als Anlage zu der Baugenehmigung. Damit wäre viel gewonnen, bzgl der Kanal- und Anschlussvariation.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

micholee 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 21:12

Werde mal morgen beim bauamt anrufen. Was versteht man unter Trennsystem? wir haben ein Schacht noch kurz vor der Straße, wo alles (Regenwasser (eigenes Rohr), Drainage (eigenes Rohr), Abwasser (eigenes Rohr) in den Schacht einegführt wird)

DietmarBakel  22.10.2021, 11:00
@micholee

Trennsystem ist vorhanden, wenn auch in der Straße das Regenwasser und das Schmutzwasser "getrennt" in eigenen Kanälen abgeführt wird. In der Folge wird dann nur das Schmutzwasser zu einem Klärwerk geleitet. Das Regenwasser gelangt also nicht in eine Schmutzwasseraufbereitungsanlage.

Deshalb darf möglichst keine Verunreinigung (z.B. Motoröl) in das Regenwassernetz eingeleitet werden.

micholee 
Beitragsersteller
 22.10.2021, 21:13
@DietmarBakel

ok komisch, weil regenwasser und schmutzwasser ja in denselben schacht bei uns auf dem grundstück reinlaufen. und der sacht geht dann mit einem ausgangsrohr zur straße. daher werden ja beide wasserrohre ja gemischt.

DietmarBakel  23.10.2021, 13:19
@micholee

Dss ist nicht komisch, sondern ein "Mischsystem". Durchaus auch üblich.

Mal ganz ehrlich – du hast eine Garage und da war von vornherein ein damals zugelassener Abfluss drin. Nun willst du den Boden erneuern. Wer viel fragt, kriegt viel Antwort. Ich würde den Boden mit Abfluss einfach erneuern. Das ist eine Instandhaltungsarbeit und keine Neuanlage und gut. Es wird doch niemand vorbeikommen und das begutachten und kontrollieren und was dagegen sagen. Nie und nimmer. Wer sollte sich denn in welchem Zusammenhang dafür interessieren, ob du noch den Originalbetonboden in der Garage hast oder zwischenzeitlich einen erneuerten – und dann überhaupt auf die Idee kommen zu gucken, ob es noch der alte Abfluss ist oder ein neuer oder ob du im alten Abfluss lediglich ein neues Abflussgitter eingesetzt hast…


Automatik1  21.10.2021, 06:24

Wenn das Internet sagt man darf das nicht…Sind wir schon so weit. Gesetze ordnen das. Na egal, in der Garage braucht man auch nicht unbedingt einen Abfluß. Wenn diese schräg angelegten Fussboden hat fließt es raus. Viel Feuchtigkeit haben wir nur bei Schnee und der wird eh weniger.

Im übrigen fahren wir in ein paar Jahren elektrisch und ein heutiges Automobil ist keine fahrende Tropfsteinhöhle.

Bestand hat immer Schutz.


micholee 
Beitragsersteller
 21.10.2021, 21:11

Danke, ich frage dann trotzdem beim bauamt nach, da wir ja den boden komplett erneuern. Die rohre machen wir auch gleich neu inkl. rückstauautomat. Werde vermutlich schlafende hunde wecken, aber sicher ist sicher denke ich :-)