Wir wohnen in einem Mehrfam.Haus in dem sich eine Gaststätte befindet.Die Abluftanlage derer befand sich bis vor geraumer Zeit in Höhe der unteren Wohnungen.Nach Umbaumaßnahmen wurde der Abzug verlängert und endet jetzt genau in Höhe meiner Loggia.Mein Wohnraum gleicht seit dem ( bei günstigen Windverhältnissen) einer Pommesbude. Gibt es Vorschriften wie hoch über dem letzten Geschoss der Abzug enden muß um Geruchsbelästigungen zu umgehen? Danke für Eure Hilfe