Ausnahme BayBO: Fenster in Scheune an der Grundstücksgrenze?
Wir möchten eine alte Scheune zu einem Wohnhaus umbauen. Die Scheune steht allerdings an drei Seiten exakt auf der Grundstücksgrenze, d.h. grenzt direkt an drei Nachbargrundstücke an. Im BayBo steht, dass in einem solchen Fall, kein Fenster in Richtung eines Nachbargrundstücks eingebaut werden darf. Hat jemand Erfahrung damit, ob man mit einer Ausnahmegenehmigung Aussicht auf Erfolg hat? Und unter welchen Umständen so etwas möglich wäre?
2 Antworten
Die Aussicht ist absolut Null! In keinem Bundesland darf ein Fenster auf einer Grundstücksgrenze stehen. Das hat nicht nur mit Diskretion zu tun, sondern vielmehr mit dem Brandschutz. Ab gesehen davon dürfte dein Nachbar an diese Scheune ebenfalls Garage o.ä. anbauen und dann wäre das Fenster ohnehin zu. Fenster auf Grenze ist absolutes no go. Selbst wenn der Nachbar zustimmt ist es nicht genehmigungsfähig.
Aber selbstverständlich! Nennt sich in NRW Freiflächenbaulast.
Egal, ob da jemand schon Glück mit der Genehmigung hatte, es sieht in jedem Baugebiet anders aus. Wenn du es nicht probierst, dann weißt du es nicht. Ich denke, es ist eher unwahrscheinlich. Deine Nachbarn werden von der Baubehörde auch angehört und können ablehnen.
Aber egal, wenn du nicht nachfrägst, dann wirst du es nie erfahren, wie es in deinem Baugebiet aussieht.
Viel Glück.
Mit Nachbarzustimmungen kann es genehmigungsfähig sein. In Bayern muss das im Allgemeinen noch grundbuchlich gesichert werden. In anderen Bundesländern gibt es Baulasten, die die Freifläche auf dem Nachbargrundstück sichern.