2.Rettungsweg Mietwohnung nicht vorhanden. Was tun?
Aktuelle BauO NRW schreibt für den 2.Rettungsweg vor eine Brüstungshöhe max. 1,20 m oder mit Aussziegshilfe höher, und mind. im Lichten 0,90x1,20 m große Fensteröffnung.
Das alles erfüllt die von mir gemietete Wohnung nicht. Die Brüstungshöhen sind alle 1,37 m und Fenster sind Pfostenfenster und lichte Größen sind im Einzelnen 0,50x1,05 m.
Kann ich das Bauordnungsamt anschreiben mit der Bitte mir zu bestätigen, dass das so genehmigt wurde? Oder wen kann ich sonst in so einem Fall kontaktieren? Ich sorge mich um die Sicherheit meiner Familie.
Das Haus ist nicht denkmalgeschütz und wurde geschätzt 1950 gebaut.
3 Antworten
Das Haus [...] wurde geschätzt 1950 gebaut.
Also gilt die Bauordnung von 1950. Bestandsbauten genießen im Allgemeinen Bestandsschutz, wenn neue Bauordnungen erlassen werden.
Demnach...
Aktuelle BauO NRW
...ist diese vollkommen egal.
Für einen Altbau gelten die Vorschriften aus dem JAhr der Erstellung. Die aktuelle Bauordnung ist unmassgeblich.
es gäbe da Strickleitern um bei Brand aus Fenster/Balkon klettern zu können
https://hausbrandschutz.de/rettungsleiter.htm
http://www.feutech.de/contents/de/d229.html
https://www.feuerfritze.de/rettungsleitern
Schon ist zweiter Fluchtweg vorhanden