Sind Menschen welche ihren Geschlechtseintrag verändert haben verpflichtet, Fremden ihren Ausweis zu zeigen?

Das Selbstbestimmungsgesetz ist nun in Kraft und alle Menschen dürfen ihren Namen und ihr Geschlecht auf Amtsebene ändern lassen.

Was ist aber, wenn man einen solchen Menschen antrifft und aus Gründen mit ihm ins Gespräch kommt.

Der Mensch sieht in dem Bsp. wie ein Mann aus, behauptet aber, er ist eine Frau.

Da man selbst, keine Belege dafür sieht und hat, sondern nur Behauptungen, fragt man ihn, ob er das durch seinen Ausweis belegen kann.

Der Mensch hat die Möglichkeit, der Aufforderung zu folgen und die Angelegenheit zu klären oder nicht.

Klärt er sie nicht und man spricht ihn weiterhin als Mann an, kann er sich nicht darauf berufen, er hätte belegt, er wäre amtlich eine Frau.

Angeblich gibt es nämlich Strafen, wenn man Menschen, welche den Amtsweg gingen, falsch anspricht oder aussagt, sie sind nicht das, als was sie sich bezeichnen.

Wie kann man aber jemanden bestrafen, wenn dem Menschen niemals ermöglicht wurde, Tatsachen zu erkennen?

Immerhin, kann jeder behaupten, er sei A,B,C.

Behauptet somit jemand, er ist A,B,C, aber weigert sich das zu belegen, kann man niemanden dafür verantworten, er hätte Tatsachen missachtet, sodass eine Strafe gerecht wäre.

Der Mensch hätte nur unbegründete Behauptungen ignoriert.

Man könnte zwar aus den wildesten Gründen, allen Behauptungen von Menschen glauben schenken und sich darauf einlassen, aber hier würde ich meinen, dass das ein sehr zweifelhaftes Verhalten ist.

Müssen sich also Menschen nun wegen dem SBGG Fremden ausweisen?

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