Hallo, ich bin in einer Zeitarbeitsfirma angestellt und habe folgende Frage: In dem für mich geltenden Tarifvertrag (BZA – DGB-Tarifgemeinschaft) steht folgendes:
"Zum Ausgleich der monatlichen Abweichungen zwischen der nach § 2/§ 3 vereinbarten individuellen regelmäßigen Arbeitszeit des Mitarbeiters und der tatsächlichen Arbeitszeit nach § 4.1 wird ein Arbeitszeitkonto eingerichtet. In das Arbeitszeitkonto können Plus- und Minusstunden eingestellt werden."
Also dient dieses Konto doch keineswegs dazu, dass die Firma mich nicht bezahlen muss, wenn sie keinen Einsatz für mich hat??? Wie genau ist das rechtlich?
Ich hoffe da weiß jemand mehr....Vielen Dank für Antworten. Bitte keine Meinungsbekundungen und/oder unqualifizierte Kommentare.