Hallo
Ich arbeite seit genau 1 Monat jetzt bei einer Zeitarbeitsfirma.
Ich war vom ( erster Tag) 08.12.2020 - 23.12.2020 bei einem Bauunternehmen.
Jetzt bin ich seit dem 28.12.2020 bis zum 31.01.2021 wo anders, weil ich erstmal beim Bauunternehmen nicht gebraucht werde. Ich mache täglich 0,75 - 1 Überstunde (müsste jetzt ca 15-17 Überstd haben)
Bis zum 31.01.2021 werden es ein paar mehr
Jetzt frage ich mich was passiert, wenn z.B ich am 01.02.2021 keine neue Stelle hätte und Zuhause bleiben müsste.
Die anderen meinen, dass mir das vom Zeitarbeitskonto abgezogen wird und (oder) Urlaub angeordnet wird von den Urlaubstagen.
Im Internet lese ich aber, dass das Unternehmensrisiko NICHT auf den Arbeitnehmer(ICH) übertragen werden darf und die Stunden im Zeitarbeitskonto + Urlaubstage NICHT angefasst werden dürfen OHNE meine Erlaubnis.
Das würde heißen, dass die anderen Leiharbeiter immer Vera*scht wurden bei Einsatzfreien Zeiten.
Stimmt das alles? Falls Ja kann ich falls es so kommt zu recht ablehnen und würde damit durchkommen ?
Mein Vertrag ist nach BAP Tarif - Ich lese im Vertrag nur was davon, dass ich bei Einsatzfreien Tagen erreichbar sein muss und meinen Lohn weiter bekomm, weiß aber nicht, ob das was ich beschrieben hab so erlaubt wäre. (nicht sicher)
Würde mich über antworten freuen
Danke