Hallo ich habe mal eine frage die meine Frau und ich nicht ganz korrekt erklärt bekommen.

Meine Frau hat am 22.06.18 unseren Sohn auf die welt gebracht und war ab dem zeitpunkt auch nicht erwerbstätig sondern hat zu dem zeitpunkt dann elterngeld bezogen.

Das elterngeld hat Sie 12 Monate bezogen.

Nach der Elternzeit wurde meiner Frau Betriebsbedingt gekündigt zum 31.10.19 seitdem bezieht Sie ALG1.

Wie ist es den nun wenn Sie wieder Schwanger werden würde?

Hätte Sie erneut anspruch auf Elterngeld? Wenn ja wonach wird dies berechnet? und die letzte frage. Hat Sie dann anspruch auf 12 volle Monate Elterngeld und danach wieder ALG1?

Ich hoffe es ist jemand da, der uns bei diesen Fragen behilflich sein kann.

Lieben Grüß