Welche Schritte muss der AG einleiten und an wen könne wir uns wenden bei extremen Ungezieferbefall im Büro?

Hallo, wir arbeiten im Keller eines älteren Gebäudes. Im Frühling bzw. bei steigenden Außentemperaturen haben wir einen extremen Ungezieferbefall im Büro. Laut Aussage des Schädlingsbekämpfer kommt dies durch eine fehlende Drainage, den Sandstein und der zu hohen Luftfeuchtigkeit. Es wurde ein erheblicher Befall von Flugameisen festgestellt, der durch Sprühgift ein wenig eingedämmt werden konnte. Allerdings mussten wir über 3 Stunden in dem Raum noch arbeiten und das Gift einatmen. Wir haben unseren Chef darauf angesprochen, wie man sowas unterbinden kann, da es ja weder unserer Gesund beiträgt noch der Anblick von komplett schwarzen Ecken besonders ansprechend ist. Seine Antwort darauf war einfach nur "Bestellen Sie im Herbst nochmal den Schädlingsbekämpfer vllt können wir es ja dadurch ein wenig eindämmen". Aber das kann doch nicht alles sein?! Darf man sich direkt mehrere Stunde nach dem Spritzen des Giftes im Raum aufhalten? Ist der AG nicht dazu verpflichtet, uns über Risiken zu informieren bzw. sich selbst um die Insektenvernichtung zu kümmern? Kann man den Einbau einer Drainage durch bestimmte Gesetze fordern? Man muss dazu sagen, dass wir nur 3 Leute unten im Keller sind und der Rest der Belegschaft in den oberen Etagen sitzt und natürlich nicht dieses Problem haben.

Arbeit, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Ar

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