4 Antworten
So was nennt sich abweichender Fahrzeughalter und manche Versicherer verlangen dabei einen Zusatzbeitrag; also bitte vorher abklären, welcher Versicherer darauf verzichtet!
Und der Vater muß dann bei der Anforderung der eVB-Nr. darauf hinweisen, das ein abweichender Fahrzeughalter existiert; ansonsten hat die Zulassungsstelle ein Problem, beide Personen zu finden in der Datei der GDV.
Siehe auch hier der Link: https://www.check24.de/kfz-versicherung/lexikon/abweichende-halterschaft/
Die anderen Punkte hat ja guterchatter bereits ausführlich u. richtig beantwortet ;-)
Gruß siola55
Es ist möglich, ein Auto auf den Namen des Fahranfängers anzumelden, während der Vater der Versicherungsnehmer ist. Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:
eVB-Nummer: Diese wird von der Versicherung des Vaters bereitgestellt und ist notwendig für die Anmeldung des Fahrzeugs.
Vollmacht: Wenn der Fahranfänger das Auto selbst anmeldet, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich, solange alle notwendigen Dokumente (wie Ausweis, Fahrzeugpapiere und eVB-Nummer) vorliegen. Wenn jedoch eine andere Person die Anmeldung übernimmt, wird eine schriftliche Vollmacht benötigt.
Einwilligungserklärung: Falls der Fahranfänger minderjährig ist, wird zusätzlich eine Einwilligungserklärung der Eltern benötigt.
Ja, das geht. Allerdings muss in der eVB vermerkt sein, dass der Halter nicht mit dem Versicherungsnehmer identisch ist.
Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht identisch sein.