Glaubt mir das meine Versicherung?

5 Antworten

Naja, die Freundin stellt ja Ansprüche und deren Behauptung zum Schadenereignis würde ich nicht widersprechen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
und dabei mein Knie auf ihr Handy gelegt habe, das am Boden lag.

Das Gerät hat nicht auf dem Boden zu liegen. Deswegen entfällt deine Haftung und dein Versicherer wird nicht zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

uchihaeray 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 23:44

😔

Antworte so wie es war - Versicherungen versuchen zunächst jeden Versicherungsfall als nicht glaubwürdig ab zu lehnen

Ich wünsche dir viel Erfolg

Du solltest prinzipiell den Sachverhalt nicht tünchen oder verschleiern.

Zumal das sowieso nicht peinlich ist.

Mit der Abänderung der Schilderung lieferst du die Begründung, den Antrag abzulehnen, da du in der ersten Version nicht die Wahrheit geschildert hast.


uchihaeray 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:08

Aber habe ich nicht einfach nur die ganze Wahrheit gesagt? Schließlich habe ich mich in beiden Fällen ja hingesetzt

Still  23.09.2024, 20:10
@uchihaeray

In Wirklichkeit war deine Freundin aber auf deinem Körper und hat dessen Gleichgewicht beeinflusst. Da kann die Versicherung behaupten, dass sie billigend in Kauf genommen hat, dass du das Gleichgewicht verlierst und auf ihrem Handy landest.

uchihaeray 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 20:12
@Still

😫

Danke dir aber für die Ausführung🙏