Glaubt mir das meine Versicherung?
Hey, ich habe letztens aus Versehen das Handy meiner Freundin kaputt gemacht, indem ich sie beim Picknicken stehend auf meinen Armen trug, mich auf die Knie gesetzt habe, um sie abzulassen und dabei mein Knie auf ihr Handy gelegt habe, das am Boden lag. Jetzt ist’s mir vor der Versicherung und meinen Eltern ein bisschen peinlich, weswegen ich beim Telefonat nur den Part mit dem Hinsetzen erwähnt habe, ohne dass ich meine Freundin hochhob. Denkt ihr das wäre dann unglaubwürdig? Soll ich auf dem Formular das mit dem Hochheben ergänzen oder hätte ich dann gelogen, weil ich am Telefon ja was anderes gesagt habe?
5 Antworten
Naja, die Freundin stellt ja Ansprüche und deren Behauptung zum Schadenereignis würde ich nicht widersprechen.
und dabei mein Knie auf ihr Handy gelegt habe, das am Boden lag.
Das Gerät hat nicht auf dem Boden zu liegen. Deswegen entfällt deine Haftung und dein Versicherer wird nicht zahlen.
Antworte so wie es war - Versicherungen versuchen zunächst jeden Versicherungsfall als nicht glaubwürdig ab zu lehnen
Ich wünsche dir viel Erfolg
Du solltest prinzipiell den Sachverhalt nicht tünchen oder verschleiern.
Zumal das sowieso nicht peinlich ist.
Mit der Abänderung der Schilderung lieferst du die Begründung, den Antrag abzulehnen, da du in der ersten Version nicht die Wahrheit geschildert hast.
In Wirklichkeit war deine Freundin aber auf deinem Körper und hat dessen Gleichgewicht beeinflusst. Da kann die Versicherung behaupten, dass sie billigend in Kauf genommen hat, dass du das Gleichgewicht verlierst und auf ihrem Handy landest.
Aber habe ich nicht einfach nur die ganze Wahrheit gesagt? Schließlich habe ich mich in beiden Fällen ja hingesetzt