Spiegel angefahren im Begegnungsverkehr, Unfallbeteiligter fährt einfach weiter?

3 Antworten

Hallo,

grundsätzlich kannst du den Unfall der Polizei melden. Da sich der Gegner unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, kannst du außerdem Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Sollte sich der Unfallgegner von sich aus ebenfalls bei der Polizei melden, können die Fälle zugeordnet werden. Jedoch wird die Polizei bei einem so geringen Schaden wohl nicht aktiv tätig, um den Gegner ausfindig zu machen.

Unabhängig davon solltest du den Unfall bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. So bist du auf der sicheren Seite, falls es später mal Forderungen der Gegenseite geben sollte.

Was mache ich jetzt ?

Nichts. Dich freuen, dass nichts passiert ist.

Ohne Informationen zum Unfallgegner kannst Du ganz genau gar nichts machen.