Spiegel angefahren im Begegnungsverkehr, Unfallbeteiligter fährt einfach weiter?
Hallo, vorhin auf einer Landstraße wo 70 war kam mir ein Auto entgegen. Er war schon sehr schnell unterwegs und hat mich geblendet. Ich bin langsamer geworden und bin sehr weit rechts gefahren, so dass ich schon fast mit den rechten Reifen von der Straße runter war. Der entgegenkommende fuhr sehr weit mittig und ist dann ohne langsamer zu werden gegen meinen Spiegel gefahren. Spiegel ist zwar noch dran nur einige Schrammen. Dies gilt aber auch schon als Unfall. Ich konnte vom entgegenkommenden kein Kennzeichen erkennen geschweige denn welches Auto es war, weil er so geblendet hatte. Ich bin angehalten und habe geschaut ob noch alles dran ist. Was muss ich jetzt tun ? Ich würde das schon melden, aber ich habe absolut keine Infos von dem anderen Fahrer. Was mache ich jetzt ?
3 Antworten
Hallo,
grundsätzlich kannst du den Unfall der Polizei melden. Da sich der Gegner unerlaubt vom Unfallort entfernt hat, kannst du außerdem Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Sollte sich der Unfallgegner von sich aus ebenfalls bei der Polizei melden, können die Fälle zugeordnet werden. Jedoch wird die Polizei bei einem so geringen Schaden wohl nicht aktiv tätig, um den Gegner ausfindig zu machen.
Unabhängig davon solltest du den Unfall bei deiner Kfz-Haftpflichtversicherung melden. So bist du auf der sicheren Seite, falls es später mal Forderungen der Gegenseite geben sollte.
Was mache ich jetzt ?
Nichts. Dich freuen, dass nichts passiert ist.
Ohne Informationen zum Unfallgegner kannst Du ganz genau gar nichts machen.