Ist man mit 18 erwachsen oder heranwachsend laut juristischer Gesetzeslage?

5 Antworten

Heranwachsender ist ein Begriff auf dem jugendgerichtsgesetz. Danach ist jede Person die das 18 aber nicht das 21 Lebensjahr vollendet hat Heranwachsender. Das hat also ausschließlich Auswirkungen auf das Strafrecht. Danach können heranwachsende noch nach dem Jugendstrafrecht statt mach erwachsen Strafrecht verurteilt werden.

Ansonsten ist man mit 18 volljährig also erwachsen bzw voll Geschäftfähig

Ja das stimmt, siehe Definition lt. JGG §1 Abs.2:

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__1.html

Nett dass du die 'juristische Gesetzeslage' ansprichst... welcher Bereich schwebt dir da denn vor?

Zivilrechtlich bist du mit 18 volljährig. Strafrechtlich bist du zwischen 18 und 21 noch 'Heranwachsender'.
Das SGB 8 spricht von 18 bis 27 von einem 'jungen Volljährigen', zieht also eine weitere Grenze.

Ich persönlich würde sagen 'Erwachsen ist man per se ab 18, auch wenn man nicht immer so behandelt wird'. Das zeigt m.E. u.a. dass ab 18 Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden KANN. Das Strafrecht räumt dem jungen Erwachsenen eben ein, dass er auch noch 'etwas jugendlich' sein kann und überlässt die Prüfung deswegen dem Einzelfall, aber eigentlich ist man bereits erwachsen.

Im StGB bzw. JGG (Jugendgerichtsgesetz) gibt es die Spanne der Heranwachsenden zwischen 18 bis 21 Jahren.