Nein, der muss dann nur an die PS5 angeschlossen werden.

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Ich kenne so einen. Milliardär ist er zwar vermutlich noch nicht, aber Multimillionär auf jeden Fall. Und das mit 18 Jahren.

Sein Geheimnis: Er wurde in eine ziemlich reiche Familie geboren.

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Lies mal das hier:

https://www.elternwissen.com/familienleben/familien-finanzen/familienrecht/endlich-volljaehrig-welche-pflichten-sie-als-eltern-bei-volljaehrigen-kindern-haben/

Dort heißt es:

Dazu hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden, dass  der Unterhaltsanspruch des Kindes erlischt, wenn das volljährige Kind sich nach einer abgebrochenen Ausbildung nicht um eine neue Arbeitsstelle bemüht. In diesem Fall liegt das Risiko der Arbeitslosigkeit beim Kind – nicht bei den Eltern. Unterhalt müssen sie in diesem Fall nur für eine angemessene Übergangszeit leisten.
Ein ähnlicher Fall besteht, wenn das Kind die Ausbildung abbricht, um eine neue zu beginnen. Hier muss festgestellt werden, dass die Unterhaltsverpflichtung sich auf nur eine Ausbildung bezieht. 
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Dazu musst du mit deiner Bank Kontakt aufnehmen.

Von selbst wird das nicht wieder freigegeben.

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Einen gesundheitsgefährlichen Stromschlag würdest du ziemlich sicher spüren.

Da Steckdose, Stecker und Kabelmantel aus Kunststoff (=Isolator) sind und deine Finger sicherlich nur den Kunststoff berührt haben, ist der Strom wohl nicht durch deinen Körper geflossen, sondern nur durch die Luft zwischen Steckdose und Steckerstift.

Der Funke selbst ist nicht gefährlich. Gefährlich wäre es nur, wenn du Teil des Stromkreises wärest, was hier nicht der Fall war.

Für die Steckdose wäre es aber trotzdem besser, den Föhn vor dem Abstecken auszuschalten.

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Ja, du brauchst eine Briefmarke.

Der Strichcode enthält lediglich die Artikelnummer der Karte und wird vom Händler an der Kasse eingescannt, damit dieser dir die Karte verkaufen kann.

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Das von dir verlinkte Modell funktioniert auch in Deutschland. Du kannst es übrigens auch direkt bei pearl.de bestellen, eventuell ist es dort billiger (habe aber nicht nachgesehen).

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Gewährleistung (2 Jahre) ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wenn die Maschine also defekt oder ankommt oder sich nach einiger Zeit ein Mangel zeigt, der schon von Anfang an vorhanden war, dann muss sie kostenlos repariert oder ausgetauscht werden. Dafür benötigst du keine Zusatzversicherung ("Geräteschutz").

Der Geräteschutz ist für Reparaturen, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind. Und die 70 € musst du natürlich nur einmal bezahlen, ansonsten hättest du ja schon nach wenigen Monaten die ganze Maschine ein zweites Mal bezahlt …

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Du bist im VRR, dort sollte man laut Website das Ticket beim Busfahrer bekommen. Dort steht:

Bei dem Fahrpersonal erhalten Sie stets Einzel-, Tages- und ZusatzTickets direkt im Fahrzeug. Ob auch weitere Ticketvarianten angeboten werden, erfahren Sie direkt bei dem  Verkehrsunternehmen, das die Linie betreibt. 

https://www.vrr.de/de/tickets-tarife/tickets-und-fahrkarten-kaufen/

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Wenn der Zusteller keine Person mit dem passenden Namen vorfindet (und auch kein entsprechendes Türschild), dann geht es wieder zurück an den Absender.

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Anfragen kann man viel, es wird aber nicht helfen.

Ansonsten: Fahrrad, Roller, Taxi etc.

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Hier wird das genau beschrieben:

https://www.recht-finanzen.de/faq/3620-so-koennen-studenten-und-azubis-ihre-fahrtkosten-absetzen

Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen

Nein, erstattet bekommt man die nicht. Man kann sie lediglich von der Steuer absetzen, d.h. das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diesen Betrag.

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Du berechnest zuerst den Widerstand der Parallelschaltung von 24 und 12 Ω mit:

1 / R = 1 / (24 Ω) + 1 / (12 Ω)

Das ergibt R = 8 Ω.

Und nun schaltest du diese 8 Ω in Reihe mit den 2 Ω, macht zusammen 10 Ω.

Und dann noch I = U/R = 0,09 V / 10 Ω = 0,009 A = 9 mA.

Du kannst die Anordnung aus den 8 Ω und 2 Ω als Spannungsteiler interpretieren. Damit kannst du die Spannung an den 8 Ω berechnen, und daraus wieder den Strom durch jeden der beiden parallelen Widerstände.

U : 8 Ω = 90 mV : 10 Ω

U = 90 mV · 8/10 = 72 mV

An beiden parallelen Widerständen liegen also 72 mV an. Strom durch die Widerstände:

12 Ω:

I = U / R = 72 mV / 12 Ω = 6 mA

24 Ω:

I = U / R = 72 mV / 24 Ω = 3 mA

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Ja, die Tageslizenz kann jeder (gegen Bezahlung) bekommen.

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Da das Handy bei 1&1 zu deinem Vertrag gehört und über deine monatlichen Zahlungen finanziert wird, kannst du pro Vertrag nur eines bestellen.

Du kannst natürlich einen zweiten Vertrag abschließen (mit 24 Monaten Mindestvertragsdauer), dann bekommst du ein zweites.

Man kann die Geräte übrigens auch auf dem freien Markt kaufen. Das ist üblicherweise deutlich billiger als beim Netzbetreiber.

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