Kann ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen?
Also folgender Sachverhalt:
Ich bin Teilzeit Student und fahre Mo-Fr jeweils 5,4km zur Universität und dann 5,4km eben zurück nach Hause.
Fahren tue ich mit einem Motoroller also keinem Auto.
Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen, bin ich denn dafür berechtigt und wie stelle ich das ganze mit der Steuererklärung an?
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anTTraXX/1709827570161_nmmslarge__0_0_600_600_4fee819298c8c930db80f1e6a5281d67.png?v=1709827570000)
Ja, das ist möglich. Jedoch gibt es keine Werbungskosten erstattet, diese reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen.
- Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
- Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).
Was es bei dir ist, weist aktuell nur du.
Folgende Kosten können ebenfalls in der Einkommensteuererklärung bspw. angegeben werden:
- Studiengebühren und Semesterbeiträge
- Prüfungs- und Seminargebühren
- Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen (Weg von Zuhause zum Studienort und zurück: 0,30 € je gefahrenen Kilometer oder die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel)
- Verpflegungsmehraufwand (Je nach Abwesenheit pro Tag: ab 8 Stunden 14 €, bei 24 Stunden 28 € und bei An- und Abreisetagen 14 €) Tag
- Internet-/Telefonkosten (20% der Kosten, max. 20 € mtl.)
- Fachliteratur
- Arbeits- und Lehrmittel (Computer, Drucker, Software etc.)
- Büro- und Schreibmaterial
- Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits (nicht die Tilgungsraten)
- Bewerbungskosten für Praktika
- Auswärtige Unterbringung
Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Hier wird das genau beschrieben:
https://www.recht-finanzen.de/faq/3620-so-koennen-studenten-und-azubis-ihre-fahrtkosten-absetzen
Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen
Nein, erstattet bekommt man die nicht. Man kann sie lediglich von der Steuer absetzen, d.h. das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diesen Betrag.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du die von mir verlinkte Seite bis unten liest, siehst du, dass man die Fahrtkosten dennoch angeben kann und dann später (wenn man ein Einkommen hat) als Verlustvortrag abziehen kann.
Dasselbe gilt auch für Studiengebühren, Fachliteratur und Arbeitsmittel.
https://studentensteuererklaerung.de/ratgeber-steuern/studiengebuehren-absetzen/
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn du die von mir verlinkte Seite bis unten liest, siehst du, dass man die Fahrtkosten dennoch angeben kann und dann später (wenn man ein Einkommen hat) als Verlustvortrag abziehen kann.
Aber nur wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt.
Hat man noch keine Erstausbildung abgeschlossen, dann sind Aufwendungen für das Studium lediglich Sonderausgaben, die nicht zu einem Verlustvortrag führen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen
Nein das sind Werbungskosten (bei einer Zweitausbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Erstausbildung). Beides wird nicht erstattet, sondern mindert nur das zu versteuernde Einkommen.
Das Finanzamt erstattet nur zu viel bezahlte Steuern.
Hast du keine Steuern bezahlt, beträgt die maximal mögliche Erstattung 0 €, egal wie viel du von der Steuer absetzt.
wenn man also im moment kein einkommen hat, kann man es vergessen? zählen die semester gebühren i.H.v. ca. 320€ als ausgabe mit?