Kann ich meine Fahrtkosten in der Steuererklärung absetzen?

3 Antworten

Ja, das ist möglich. Jedoch gibt es keine Werbungskosten erstattet, diese reduzieren nur dein zu versteuerndes Einkommen.

  • Wenn Erststudium/Erstausbildung und das nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet --> Kosten sind Sonderausgaben nach 10 Absatz 1 Nr. 7 EStG (bis 6.000 € im Jahr abzf.)
  • Wenn Zweitstudium/Zweitausbildung oder Berufsausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses --> Kosten sind unbeschränkt als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig ( 9 Absatz 6 EStG).

Was es bei dir ist, weist aktuell nur du.

Folgende Kosten können ebenfalls in der Einkommensteuererklärung bspw. angegeben werden:

  • Studiengebühren und Semesterbeiträge
  • Prüfungs- und Seminargebühren
  • Fahrt- und Reisekosten für den Besuch von Präsenzveranstaltungen (Weg von Zuhause zum Studienort und zurück: 0,30 € je gefahrenen Kilometer oder die Ticketkosten für öffentliche Verkehrsmittel)
  • Verpflegungsmehraufwand (Je nach Abwesenheit pro Tag: ab 8 Stunden 14 €, bei 24 Stunden 28 € und bei An- und Abreisetagen 14 €) Tag
  • Internet-/Telefonkosten (20% der Kosten, max. 20 € mtl.)
  • Fachliteratur
  • Arbeits- und Lehrmittel (Computer, Drucker, Software etc.)
  • Büro- und Schreibmaterial
  • Zinsen im Rahmen der Tilgung eines Studienkredits (nicht die Tilgungsraten)
  • Bewerbungskosten für Praktika
  • Auswärtige Unterbringung

Aber: Eine Steuererklärung macht nur dann Sinn, wenn du Steuern gezahlt hast oder wenn du einen Verlust feststellen lassen könntest. Wenn du kein weiteres Einkommen hast, dann hast du ja nichts eingezahlt und mit Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag festgestellt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Hier wird das genau beschrieben:

https://www.recht-finanzen.de/faq/3620-so-koennen-studenten-und-azubis-ihre-fahrtkosten-absetzen

Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen

Nein, erstattet bekommt man die nicht. Man kann sie lediglich von der Steuer absetzen, d.h. das zu versteuernde Einkommen verringert sich um diesen Betrag.


leonneedhelp1 
Beitragsersteller
 02.07.2024, 11:35

wenn man also im moment kein einkommen hat, kann man es vergessen? zählen die semester gebühren i.H.v. ca. 320€ als ausgabe mit?

0
Mungukun  02.07.2024, 12:41
@ultrarunner
Wenn du die von mir verlinkte Seite bis unten liest, siehst du, dass man die Fahrtkosten dennoch angeben kann und dann später (wenn man ein Einkommen hat) als Verlustvortrag abziehen kann.

Aber nur wenn es sich um eine Zweitausbildung handelt.

Hat man noch keine Erstausbildung abgeschlossen, dann sind Aufwendungen für das Studium lediglich Sonderausgaben, die nicht zu einem Verlustvortrag führen.

1
Meines Wissens nach kann man ja 👍🏼 0,30€ pro gefahrenen Kilometer erstattet bekommen

Nein das sind Werbungskosten (bei einer Zweitausbildung) oder Sonderausgaben (bei einer Erstausbildung). Beides wird nicht erstattet, sondern mindert nur das zu versteuernde Einkommen.

Das Finanzamt erstattet nur zu viel bezahlte Steuern.

Hast du keine Steuern bezahlt, beträgt die maximal mögliche Erstattung 0 €, egal wie viel du von der Steuer absetzt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung