Schadensfreiheitsklasse dolumentieren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier mal Tipps von finanztip.de zu diesem Thema: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

wie z.B.:

Das Wichtigste in Kürze

Dein eingefahrener Scha­den­frei­heits­ra­batt kann verfallen.
Wir erklären Dir, wie Du Deine alte Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) behältst.
Bei einigen Ver­si­che­rungen lässt sich der Scha­den­frei­heits­ra­batt unbegrenzt reaktivieren. Andere erlauben das nur 7 bis 10 Jahre.
So gehst Du vor
Heb Deine alten Ver­si­che­rungsunterlagen auf, wenn Du Dein Auto abmeldest.
Bitte Deine Kfz-Versicherung um einen schriftlichen Nachweis Deiner SF-Klasse.
Geh für die neue Kfz-Versicherung nicht einfach zu Deinem alten Versicherer, ...
Inhalt
Wie lange bleiben Scha­den­frei­heits­klas­sen gültig?
Rette Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt
Reaktivier einen fremden Scha­den­frei­heits­ra­batt
Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Einer davon: Möchtest Du nach längerer Abstinenz doch mit dem eigenem Wagen zurück auf die Straße, gibt es einige Möglichkeiten,  alte Scha­den­frei­heits­ra­batte in der Kfz-Versicherung  wieder zu beleben.
Wie lange bleiben Scha­den­frei­heits­klas­sen gültig?
Es gibt in der Ver­si­che­rungsbranche  keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne Scha­den­frei­heits­klas­sen (SF-Klassen) verfallen. Wie lange sie alte Scha­den­frei­heits­ra­batte anerkennt, legt jede Ver­si­che­rung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest.
Rette Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt
Wenn Du nach längerer Pause wieder ein Fahrzeug anmelden willst, solltest Du unbedingt versuchen, Deinen alten Scha­den­frei­heits­ra­batt (SF-Rabatt) auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn mit einer hohen  Scha­den­frei­heits­klas­se kannst Du bei den Ver­si­che­rungsprämien viel Geld sparen.
Reaktiviere Deinen eigenen alten Scha­den­frei­heits­ra­batt
Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene  Scha­den­frei­heits­klas­se noch nachprüfen können.  Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs  Deine Ver­si­che­rungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Ver­si­che­rung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer  Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Ver­si­che­rungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Scha­den­frei­heits­klas­se zurück.
Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
oder muss ich nochmal extra zu der Versicherung?

Dafür ist allein der Versicherer zuständig. Die Anzahl der schadenfreien Jahre sind ohnehin auf deiner letzten Rechnung vermerkt.

Bei Versichererwechsel werden diese Jahre auf elektronischem Wege dem neuen Versicherer übermittelt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler

Darktravel 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 11:00

Ich habe für dieses Jahr quasi SFK 4.

Also kann ich bei einer neuen Anmeldung evtl zu einer anderen Versicherung und dann passt es?

0
Darktravel 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:21
@wattdennnu2

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe mein Auto seit 10/2019. Denke 2019 war es null, 2020 dann 1/2, 2021 dann 1, 2022 dann 2, 2023 dann 3 und 2024 dann 4. Also dürfte es keine Sondereinstufung geben

0
Darktravel 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 14:17
@wattdennnu2

Selbst wenn kommen die meisten ja nicht in Null rein denke ich. Und ob ich 3 oder 4 bin macht auch den braten nicht so viel fetter

0
Um die Schadenfreiheitsklasse vor dem Verfall zu schützen, muss beim Abmelden des eigenen Fahrzeuges immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die Schadenfreiheitsklasse dokumentiert. Die Bestätigung ist unbegrenzt gültig und wird bei Bedarf einfach beim neuen Versicherungsanbieter vorgelegt.

Das stimmt schlichtweg nicht.


Darktravel 
Beitragsersteller
 09.06.2024, 12:21

Was ist denn das korrekte

0
grandy52  09.06.2024, 13:55
@Darktravel

Du gibts bei der neuen Versicherung an wo du vorher versichert warst und die rufen den SFR dort ab.

0
MKey66  23.06.2024, 14:15

Bist du sicher, dass du nicht was verwechselst?

Denn wieso soll das nicht stimmen?

Es ist eher etwas unlogisch, was du sagst.

Bedenke: Es geht um den Fall, dass man kein Auto mehr angemeldet hat, weil es abgemeldet wurde.

Das bedeutet bei der Anmeldung eines anderes Wagens gibt es keine Vor-Versicherung.

0
grandy52  23.06.2024, 18:55
@MKey66

Das KBA interessiert sich nicht für deine SF Klasse.

Eine Vorversicherung gibt es solange dieser Versicherer existiert. Einfach die alte Nummer beim neuen Versicherer angeben und gut ist.

0