Schadensfreiheitsklasse dolumentieren?
Guten morgen,
Wenn ich das Auto abmelden muss ich ja nichts außer Fahrzeugbrief Fahrzeugschein Personalausweis beide Kennzeichen mitbringen.
Wie schaut es denn mit meiner Schadensfreiheitsklasse aus.
Im Internet steht
Um die Schadenfreiheitsklasse vor dem Verfall zu schützen, muss beim Abmelden des eigenen Fahrzeuges immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die Schadenfreiheitsklasse dokumentiert. Die Bestätigung ist unbegrenzt gültig und wird bei Bedarf einfach beim neuen Versicherungsanbieter vorgelegt.
Bekomme ich das Schreiben dann von der Zulassungsbehörde oder muss ich nochmal extra zu der Versicherung?
4 Antworten
Hier mal Tipps von finanztip.de zu diesem Thema: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/
wie z.B.:
Das Wichtigste in Kürze
Dein eingefahrener Schadenfreiheitsrabatt kann verfallen.
Wir erklären Dir, wie Du Deine alte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) behältst.
Bei einigen Versicherungen lässt sich der Schadenfreiheitsrabatt unbegrenzt reaktivieren. Andere erlauben das nur 7 bis 10 Jahre.
So gehst Du vor
Heb Deine alten Versicherungsunterlagen auf, wenn Du Dein Auto abmeldest.
Bitte Deine Kfz-Versicherung um einen schriftlichen Nachweis Deiner SF-Klasse.
Geh für die neue Kfz-Versicherung nicht einfach zu Deinem alten Versicherer, ...
Inhalt
Wie lange bleiben Schadenfreiheitsklassen gültig?
Rette Deinen Schadenfreiheitsrabatt
Reaktivier einen fremden Schadenfreiheitsrabatt
Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Einer davon: Möchtest Du nach längerer Abstinenz doch mit dem eigenem Wagen zurück auf die Straße, gibt es einige Möglichkeiten, alte Schadenfreiheitsrabatte in der Kfz-Versicherung wieder zu beleben.
Wie lange bleiben Schadenfreiheitsklassen gültig?
Es gibt in der Versicherungsbranche keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) verfallen. Wie lange sie alte Schadenfreiheitsrabatte anerkennt, legt jede Versicherung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest.
Rette Deinen Schadenfreiheitsrabatt
Wenn Du nach längerer Pause wieder ein Fahrzeug anmelden willst, solltest Du unbedingt versuchen, Deinen alten Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn mit einer hohen Schadenfreiheitsklasse kannst Du bei den Versicherungsprämien viel Geld sparen.
Reaktiviere Deinen eigenen alten Schadenfreiheitsrabatt
Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene Schadenfreiheitsklasse noch nachprüfen können. Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs Deine Versicherungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Versicherung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Versicherungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Schadenfreiheitsklasse zurück.
Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Versicherungsunternehmen entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
oder muss ich nochmal extra zu der Versicherung?
Dafür ist allein der Versicherer zuständig. Die Anzahl der schadenfreien Jahre sind ohnehin auf deiner letzten Rechnung vermerkt.
Bei Versichererwechsel werden diese Jahre auf elektronischem Wege dem neuen Versicherer übermittelt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich habe mein Auto seit 10/2019. Denke 2019 war es null, 2020 dann 1/2, 2021 dann 1, 2022 dann 2, 2023 dann 3 und 2024 dann 4. Also dürfte es keine Sondereinstufung geben
Selbst wenn kommen die meisten ja nicht in Null rein denke ich. Und ob ich 3 oder 4 bin macht auch den braten nicht so viel fetter
Um die Schadenfreiheitsklasse vor dem Verfall zu schützen, muss beim Abmelden des eigenen Fahrzeuges immer eine Bescheinigung ausgestellt werden, die die Schadenfreiheitsklasse dokumentiert. Die Bestätigung ist unbegrenzt gültig und wird bei Bedarf einfach beim neuen Versicherungsanbieter vorgelegt.
Das stimmt schlichtweg nicht.
Bist du sicher, dass du nicht was verwechselst?
Denn wieso soll das nicht stimmen?
Es ist eher etwas unlogisch, was du sagst.
Bedenke: Es geht um den Fall, dass man kein Auto mehr angemeldet hat, weil es abgemeldet wurde.
Das bedeutet bei der Anmeldung eines anderes Wagens gibt es keine Vor-Versicherung.
Du gibts bei der neuen Versicherung an wo du vorher versichert warst und die rufen den SFR dort ab.
die sfk ist nur bei der versicherung interessant - nicht beim kreis - verkerhsrsamt .
Ich habe für dieses Jahr quasi SFK 4.
Also kann ich bei einer neuen Anmeldung evtl zu einer anderen Versicherung und dann passt es?