Auto um- bzw. anmelden?

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Für die Abmeldung wird keine Vollmacht benötigt, da genügen die beiden Kennzeichen und die Zul.bescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein).

Für die Anmeldung durch das Autohaus wird neben dem eVB-Nrn.-Code von der künftigen Versich. und deiner Vollmacht noch deine IBAN-Kontoverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer vom Zoll benötigt neben den ganzen Papieren und Bargeld für die Gebühren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  26.05.2024, 14:47

Schadensfreiheitsklasse steht auf der letzten Rechnung...

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Abmeldung kann jeder mit dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen machen. Dafür ist keine Vollmacht nötig.

Für die Anmeldung benötigst du den Fahrzeugschein und Brief des neuen Kfz. Evtl eine gültige HU Bescheinigung. Und die im Vorfeld von dir ausgefüllten Vollmachten inkl einer Ausweiskopie. Diese Formulare bekommst du bei der Zulassungsstelle oder vlt auch im Autohaus.

Das Zulassen mit den gleichen Kennzeichen ist möglich, da die Kombination 6 Monate auf deinen Namen reserviert bleibt. Da kommt dann noch fie geringe Gebühr des Wunschkennzeichens dazu. Ist aber billiger als neue Kennzeichen.