Übergangsphase Abitur - Studium. Kein Kindergeld mehr?
Hallo, ich habe im Juni diesen Jahres (2023) mein Abitur gemacht und habe mich an einer privaten Universität für das Wintersemester 2023/24 beworben. Dort wurde ich allerdings abgelehnt und ich habe leider den Fehler gemacht und mich darauf verlassen und wollte mich nirgendwo anders bewerben, da ich finanziell nur eine Immatrikulationsgebühr zahlen konnte. Daher hatte ich mich für die private Universität entschieden.
Nun habe ich die ganze Zeit überlegt und recherchiert und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich in einem anderen Bundesland den richtigen Studiengang für mich gefunden habe. Allerdings ist die Einschreibung dort erst ab nächstem Wintersemester also 2024/25 möglich und bis dahin habe ich jetzt ein Jahr Leerlauf.
Jetzt frage ich mich, ob ich trotzdem Kindergeld bekomme, auch wenn ich jetzt ein Jahr nichts finden sollte was ich machen kann. Ich habe bereits viele Bewerbungen abgeschickt und werde es auch weiterhin machen, allerdings werde ich aufgrund mangelnder Berufserfahrung überall abgelehnt. Was passiert denn, wenn ich keinen Job finde? Bekomme ich dann gar kein Kindergeld mehr? Ich wohne übrigens nicht mehr bei meinen Eltern und das Kindergeld läuft über einen Abzweigungsvertrag, falls das eine relevante Information ist.
Ich hoffe die Frage ist verständlich formuliert und danke euch schonmal im Voraus für eure Hilfe <3
da ich finanziell nur eine Immatrikulationsgebühr zahlen konnte.
Wie wolltest du denn dann die mega-teuren monatlichen Studiengebühren der Privat-Uni bezahlen?
Um ehrlich zu sein dachte ich, dass das mit Bafög und einer Nebenbeschäftigung gegangen wäre.
4 Antworten
Ich wohne übrigens nicht mehr bei meinen Eltern und das Kindergeld läuft über einen Abzweigungsvertrag, falls das eine relevante Information ist...
Die Eltern bleiben trotzdem die Kindergeldberechtigten - da wurde nur die Kto-Verbindung ausgetauscht zur Kindergeldzahlung.
Die Voraussetzungen für eine Kindergeldzahlung mußt du erfüllen, wobei nur eine dieser 4 Voraussetzungen hierfür erfüllt sein muß laut der Familienkasse:
Bei "Arbeitsuchend" gibt es jedoch Einschränkungen im Alter und beim Hinzuverdienst wie folgt:
Nachlesen kannst du diese Infos im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55


Grundsätzlich geht das, ja. Mein Freund hat sein Kindergeld weitergezahlt bekommen. Ich hingegen nicht. Da müssen wohl einige Voraussetzungen für getroffen werden, ich würde einfach mal bei der Kindergeldstelle anrufen.
Oh Dankeschön ich wusste nicht dass es so etwas gibt. Danke dir ^^
Oh okay das wusste ich nicht. Leider kann ich bei der Familienkasse keinen erreichen. Daher wollte ich schauen, ob ich hier Rat finde
Du sollst ja auch keinen Antrag einreichen sondern nur dort anrufen und dich darüber informieren ob es geht und wenn ja wie du es bekommst :D
Fragen kostet schließlich nichts und sonst brauchst du eigentlich auch keine Daten außer evtl. deine Kindergeldnummer. Wenn du einfach generell fragst, ob es geht brauchst du nicht mal diese Nummer.
Ja das stimmt. Nur das Problem ist, dass da ja niemand rangeht. Mir wird nur gesagt ich soll warten und dann sagt dieser Anrufbeantworter, dass ich aufgrund der hohen Anfragen in einigen Tagen erneut anrufen soll und dann ist das Gespräch automatisch beendet '^^
Komisch.. Vielleicht mal persönlich reinschauen? Oder einfach mal dranbleiben und warten. Ich drücke dir die Daumen, dass das klappt. War schon scheiße ohne Kindergeld obwohl einige Freunde was bekommen haben, andere aber nicht..
Die tun aber auch echt alles dafür, dass man es nicht bekommt, finde ich. Mein Bafög Antrag war auch ein Witz. Die Bearbeitungszeit betrug fast 6 Monate.
Ja ich denke dann werde ich das mal versuchen. Dankeschön das ist echt lieb^^ ich kann das auch wirklich nicht nachvollziehen es war auch so echt stressig den Abzweigungsvertrag zu stellen. Tut mir echt leid für dich aber ich wünsch dir auch alles Gute und vielen Dank für deine Hilfe <3
Kein Problem, viel Glück bei der Sache. Hoffentlich bekommst du es ;)
Da hilft dir doch gerne das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse weiter ab Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
oder einfach mal im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse die Voraussetzungen nachlesen ab den Seiten 12ff: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Kommt drauf an wie alt du bist. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es Kindergeld für Azubis bis 25 Jahre. Wenn du allerdings arbeitslos bleibst, nur bis 21.
Wie wolltest du eine private Uni bezahlen, wenn du dir nur eine Immatrikulationsgebühr leisten konntest?
Du solltest dich bei der Agentur für Arbeit persönlich ausbildungssuchend melden, dann kann Anspruch weiterhin bis max. Vollendung des 25 Lebensjahres bestehen.
Wie finanziert Du denn deinen Lebensunterhalt, wenn Du nicht mehr bei den Eltern wohnst ?
Ja hab ich nun geschafft und eine Lösung gefunden. Hatte vorher nur vom Kindergeld "gelebt". Die Eltern meines Freundes und meine Oma haben mich finanziell unterstützt.
Die Voraussetzungen für einen Kindergeldanspruch stehen doch im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse eindeutig fest ab Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf