Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von PTB gekennzeichneten Schreckschusswaffen aber nicht zum Führen von Schusswaffen wie Airsoftwaffen.
Zum Führen bräuchtest du tatsächlich den „normalen“ Waffenschein, den bekommst du aber mit ziemlicher Sicherheit nicht.
Zur Selbstverteidigung sind Airsofts aber grundsätzlich sinnlos, weil die keine Mannstoppwirkung haben. Die sind gedacht und hergestellt zum Airsoftspielen. Mit einer Winterjacke sind Treffer zB kaum mehr spürbar, das provoziert potentielle Angreifer eher. Da ist Pfefferspray („Tierabwehrspray“) wohl deutlich besser geeignet.